Montabaur
Mit Unterstützung des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen richten deshalb die Landesstelle Suchtkrankenhilfe und das Büro für Suchtprävention bei der Landeszentrale für Gesundheitsförderung während der Herbstferien eine Ecstasy- Hotline ein. Dies teilte die Ministerin für Kultur, Jugend, Familie und Frauen, Dr. Rose Götte, mit. Landesweit stehen in der Zeit vom 20. bis 31.10.1997 montags bis freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr Fachkräfte telefonisch zur Verfügung, um Fragen rund um das Thema Ecstasy zu klären.
Für Jugendliche lautet die Hotline-Nummer 0130/762077. Eltern wählen die 0130/783253. Die Telefongespräche sind gebührenfrei und werden vertraulich behandelt. An der Hotline beteiligen sich Fachkräfte aus Suchtberatungsstellen, dem Landesfachkräfteprogramm Suchtprävention, den regionalen Arbeitskreisen Prävention und dem Jugendschutz.
Wer einen persönlichen Kontakt zu den Drogenberatungsstellen des Diakonischen Werkes im Westerwald haben möchte, wählt 02663/9430-30 für Westerburg und 02602/180835 für Montabaur.
Klassisches Konzert
am 02.11.1997 um 17.00 Uhr
im Mutter-Beethoven-Haus in Koblenz-Ehrenbreitstein
Drei junge Ausnahmemusiker: Der 17jährige Pianist Martin Stadtfeld aus Gackenbach, der 16jährige Philipp Klöckner aus Neuhäusel und der 20jährige Oboist Kai Frömbgen aus Trier, spielen Mozart, Brahms, Donizetti, Liszt u.a.
Der Eintritt beträgt für Erwachsene 15,- DM, Kinder bis 12 Jahre sind frei, Jugendliche 8,- DM. Alle drei Künstler sind vielfach hochausgezeichnete Preisträger verschiedenster Wettbewerbe.
Wo ist mein Geld geblieben?
Statistisches Landesamt sucht Haushalte zur Mitwirkung
Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz sucht Haushalte, die bereit sind, 1998 im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe drei Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben für statistische Zwecke zu notieren. Auf diesem Wege sollen wichtige Informationen über die Verbrauchsgewohnheiten, die Vermö- gensbiidung, die Einkünfte sowie über die Ausstattung der Haushalte mit langlebigen Gebrauchsgütern gewonnen werden. Die Ergebnisse sind für die Wirtschafts- und Sozialpolitik von großer Bedeutung; aber auch die mitwirkenden Haushalte selbst erhalten einen Überblick über ihr eigenes »Wirtschaften«. Die Geheimhaltung aller Einzelangaben der jeweiligen Haushalte ist sichergestellt.
Schriftliche oder telefonische Auskunft: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, Ewald Braun, Telefon 02603/71297, oder Winfried Saberniak, Telefon 02603/71442, oder Wolfgang Hellthaler, Telefon 02603/71312.
Verschärfte Bedingungen
Neue Grenzwerte für Heizungen beachten
Ab dem 01.01. des kommenden Jahres werden viele Heizkessel die »rote Karte« bekommen. Die novellierte Kleinfeuerungsanla- gen-Verordnung (1. BImSchV) schreibt schärfere Werte für Emissionen und Abgasverluste vor.
Nicht alle Anlagen werden durch Nachstellen und Nachrüsten die neuen Hürden nehmen. Viele von ihnen sind in die Jahre gekommen. Sie haben hohe Energieveriuste und erzeugen unnötig viel Abgas. Abhilfe soll mit der genannten neuen Verordnung geschaffen werden. Neue Heizungsanlagen müssen ab 1998 den verschärften Bedingungen entsprechen.
Den Altanlagen werden unterschiedlich lange Übergangsfristen zugestanden. Die Umsetzung der neuen Grenzwerte in die Praxis kontrollieren die Schornsteinfeger durch Messungen. Je deutlicher ein Heizkessel die Werte überschreitet desto kürzer ist die Schonfrist.
Weiterhin werden zum ersten Mal die Grenzwerte für Stickstoffoxid-Emissionen in der Neufassung der 1. BImSchV festgesetzt. Je Kilowattstunde zugeführter Brennstoffenergie dürfen beim Einsatz von Erdgas höchstens 80 Milligramm, bei Heizöl 120 Milligramm Stickstoffoxide entstehen. Dies gilt für neue Heizungen bis zu einer Leistung von 120 Kilowatt. In der »schärferen« Mengenvorgabe für Erdgas spiegeln sich seine von vornherein günstigeren Umwelteigenschaften wider.
Neue Heizkessel halten in der Regel bereits die verschärften Grenzwerte ein. Gas-Brennwertgeräte sind sogar aufgrund ihrer extrem geringen Abgasverluste von der 1. BImSchV ausgenom
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Nr. 44/97
men. Sie haben sehr hohe Wirkungsgrade - die eingesetzte Energie wird also optimal genutzt. Das reduziert auch die Abgasverluste.
Was bedeutet eigentlich Abgasverlust?
Der Abgasverlust einer Feuerungsanlage ist ein Maßstab für den Wärmeinhalt, der über den Schornstein abgeleiteten Abgase. Je höher der Abgasverlust ist, desto schlechter ist der Wirkungsgrad und damit die Energieausnutzung, und um so höher sind die Emissionen der Anlage. Aus diesem Grund ist der zulässige Abgasverlust von Feuerungsanlagen begrenzt. Zu hohe Abgasverluste können verursacht werden durch:
- Brennerverschmutzung oder falsche Brennereinstellung
- verschmutzte Wärmetauscherflächen, z. B. im Heizkessel
- veraltete Feuerungsanlagen
Nennwärmeleistung in Kilowatt
Höchstzulässige Abgasverluste von Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Prozent des Heizwertes
bisherige Regelung
Novellierung
bis 1982 bis 1983 abOkt. 1988
ab 1998
Ober 4 bis 25 kW
15% 14% 12%
11%
über 25 bis 50 kW
14% 13% 11%
10%
über 50 kW
13% 12% 10%
9%
Für weitere Fragen stehen die Energieberater der Gasversorgung Westerwald (Telefon 02624/9101-0) gerne zur Verfügung.
Selbsthilfegruppe
für Angehörige psychisch Kranker
Die Selbsthilfegruppe der Angehörigen psychisch Kranker des Diakonischen Werkes trifft sich am: Donnerstag, 13.11.1997, von 18.15 bis 19.30 Uhr im Diakonischen Werk, Herzog-Adolf-Straße 5, 56410 Montabaur. Wir treffen uns jeden 2. Donnerstag im Monat. Weitere Auskunft erteilt: Diakonisches Werk, Außenstelle Montabaur, Telefon 02602/4282, Petra Lind.
Den Winter
genießen
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