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Montabaur

Mit Unterstützung des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen richten deshalb die Landesstelle Suchtkrankenhilfe und das Büro für Suchtprävention bei der Landeszentrale für Gesundheitsförderung während der Herbstferien eine Ecstasy- Hotline ein. Dies teilte die Ministerin für Kultur, Jugend, Familie und Frauen, Dr. Rose Götte, mit. Landesweit stehen in der Zeit vom 20. bis 31.10.1997 montags bis freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr Fachkräfte telefonisch zur Verfügung, um Fragen rund um das Thema Ecstasy zu klären.

Für Jugendliche lautet die Hotline-Nummer 0130/762077. Eltern wählen die 0130/783253. Die Telefongespräche sind gebühren­frei und werden vertraulich behandelt. An der Hotline beteiligen sich Fachkräfte aus Suchtberatungsstellen, dem Landesfachkräf­teprogramm Suchtprävention, den regionalen Arbeitskreisen Prä­vention und dem Jugendschutz.

Wer einen persönlichen Kontakt zu den Drogenberatungsstellen des Diakonischen Werkes im Westerwald haben möchte, wählt 02663/9430-30 für Westerburg und 02602/180835 für Montabaur.

Klassisches Konzert

am 02.11.1997 um 17.00 Uhr

im Mutter-Beethoven-Haus in Koblenz-Ehrenbreitstein

Drei junge Ausnahmemusiker: Der 17jährige Pianist Martin Stadtfeld aus Gackenbach, der 16jährige Philipp Klöckner aus Neuhäusel und der 20jährige Oboist Kai Frömbgen aus Trier, spielen Mozart, Brahms, Donizetti, Liszt u.a.

Der Eintritt beträgt für Erwachsene 15,- DM, Kinder bis 12 Jahre sind frei, Jugendliche 8,- DM. Alle drei Künstler sind vielfach hochausgezeichnete Preisträger verschiedenster Wettbewerbe.

Wo ist mein Geld geblieben?

Statistisches Landesamt sucht Haushalte zur Mitwirkung

Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz sucht Haushalte, die bereit sind, 1998 im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe drei Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben für statistische Zwecke zu notieren. Auf diesem Wege sollen wichtige Informationen über die Verbrauchsgewohnheiten, die Vermö- gensbiidung, die Einkünfte sowie über die Ausstattung der Haus­halte mit langlebigen Gebrauchsgütern gewonnen werden. Die Ergebnisse sind für die Wirtschafts- und Sozialpolitik von großer Bedeutung; aber auch die mitwirkenden Haushalte selbst erhalten einen Überblick über ihr eigenes »Wirtschaften«. Die Geheimhal­tung aller Einzelangaben der jeweiligen Haushalte ist sicherge­stellt.

Schriftliche oder telefonische Auskunft: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, Ewald Braun, Telefon 02603/71297, oder Winfried Saberniak, Telefon 02603/71442, oder Wolfgang Hellthaler, Telefon 02603/71312.

Verschärfte Bedingungen

Neue Grenzwerte für Heizungen beachten

Ab dem 01.01. des kommenden Jahres werden viele Heizkessel die »rote Karte« bekommen. Die novellierte Kleinfeuerungsanla- gen-Verordnung (1. BImSchV) schreibt schärfere Werte für Emis­sionen und Abgasverluste vor.

Nicht alle Anlagen werden durch Nachstellen und Nachrüsten die neuen Hürden nehmen. Viele von ihnen sind in die Jahre gekom­men. Sie haben hohe Energieveriuste und erzeugen unnötig viel Abgas. Abhilfe soll mit der genannten neuen Verordnung geschaf­fen werden. Neue Heizungsanlagen müssen ab 1998 den ver­schärften Bedingungen entsprechen.

Den Altanlagen werden unterschiedlich lange Übergangsfristen zugestanden. Die Umsetzung der neuen Grenzwerte in die Praxis kontrollieren die Schornsteinfeger durch Messungen. Je deutli­cher ein Heizkessel die Werte überschreitet desto kürzer ist die Schonfrist.

Weiterhin werden zum ersten Mal die Grenzwerte für Stickstoff­oxid-Emissionen in der Neufassung der 1. BImSchV festgesetzt. Je Kilowattstunde zugeführter Brennstoffenergie dürfen beim Ein­satz von Erdgas höchstens 80 Milligramm, bei Heizöl 120 Milli­gramm Stickstoffoxide entstehen. Dies gilt für neue Heizungen bis zu einer Leistung von 120 Kilowatt. In der »schärferen« Mengen­vorgabe für Erdgas spiegeln sich seine von vornherein günstige­ren Umwelteigenschaften wider.

Neue Heizkessel halten in der Regel bereits die verschärften Grenzwerte ein. Gas-Brennwertgeräte sind sogar aufgrund ihrer extrem geringen Abgasverluste von der 1. BImSchV ausgenom­

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men. Sie haben sehr hohe Wirkungsgrade - die eingesetzte Energie wird also optimal genutzt. Das reduziert auch die Abgas­verluste.

Was bedeutet eigentlich Abgasverlust?

Der Abgasverlust einer Feuerungsanlage ist ein Maßstab für den Wärmeinhalt, der über den Schornstein abgeleiteten Abgase. Je höher der Abgasverlust ist, desto schlechter ist der Wirkungsgrad und damit die Energieausnutzung, und um so höher sind die Emissionen der Anlage. Aus diesem Grund ist der zulässige Abgasverlust von Feuerungsanlagen begrenzt. Zu hohe Abgas­verluste können verursacht werden durch:

- Brennerverschmutzung oder falsche Brennereinstellung

- verschmutzte Wärmetauscherflächen, z. B. im Heizkessel

- veraltete Feuerungsanlagen

Nennwärmeleistung in Kilowatt

Höchstzulässige Abgasverluste von Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Prozent des Heizwertes

bisherige Regelung

Novellierung

bis 1982 bis 1983 abOkt. 1988

ab 1998

Ober 4 bis 25 kW

15% 14% 12%

11%

über 25 bis 50 kW

14% 13% 11%

10%

über 50 kW

13% 12% 10%

9%

Für weitere Fragen stehen die Energieberater der Gasversorgung Westerwald (Telefon 02624/9101-0) gerne zur Verfügung.

Selbsthilfegruppe

für Angehörige psychisch Kranker

Die Selbsthilfegruppe der Angehörigen psychisch Kranker des Diakonischen Werkes trifft sich am: Donnerstag, 13.11.1997, von 18.15 bis 19.30 Uhr im Diakonischen Werk, Herzog-Adolf-Straße 5, 56410 Montabaur. Wir treffen uns jeden 2. Donnerstag im Monat. Weitere Auskunft erteilt: Diakonisches Werk, Außenstelle Montabaur, Telefon 02602/4282, Petra Lind.

Den Winter

genießen

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