Montabaur
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Summe bereinigte Sollausgaben
626.550,59
380.378,75
1.006.929,34
Überschuß/Fehlbetrag
Festgestellt: Montabaur, 21.02.1997 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1996 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Wilhelmi sowie I. Beigeordneter Bruno Schmidt nahmen an der Beratung und Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil. Den Vorsitz führte II. Beigeordneter Henkes.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 03.11. bis 12.11.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Horbach, den 23.10.1997 Ortsgemeindeverwaltung Horbach
gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Vor den Buchen« der Ortsgemeinde Horbach
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Horbach hat in seiner Sitzung am 16.10.1997 den Beschluß gefaßt, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Vor den Buchen« aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus den nachfolgend abgedruckten Skizzen. Er umfaßt die südlich der Baugrundstücke »Auf der Heide« liegenden geplanten Wohnbau- und Grünflächen einerseits sowie die landespflegerische Ersatzfläche Flur 4, Flurstück 11 andererseits.
Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
56412 Horbach, 23.10.1997 (S.)
Schmidt, 1. Ortsbeigeordneter
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Vor den Buchen« der Ortsgemeinde Horbach
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Horbach hat in seiner Sitzung am 16.10.1997 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Vor den Buchen« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der. Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit vom 10.11.1997 bis 09.12.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
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Nr. 44/97
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56412 Horbach, 23.10.1997 (S.)
Schmidt, 1. Ortsbeigeordneter
JSG - Elbert-W-Horbach
Jugendtrainer- und Betreuer-Sitzung am Montag, 03.11.1997, um 20.00 Uhr, in Niederelbert, Sportlerheim.
Hübingen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben, Telefon 06439/7607.

