Montabaur
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Nr. 44/97
nerstag, dem 6. November 1997, im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.
Tagesordnung
A. Ortsbesichtigung
B. Nichtöffentliche Sitzung
C. Öffentliche Sitzung
Haupt- und Finanzausschuß Beginn: 18.00 Uhr
1. Auftragsvergaben
a) Tiefgarage Süd - Vergabe der Schlosserarbeiten
b) Tiefgarage Süd - Vergabe der Fliesenarbeiten
c) Dachdeckerarbeiten Anbau Dorfgemeinschaftshaus Eigendorf
d) weitere (vorsorglich)
2. Zuschußanträge
a) Antrag auf Gewährung städtischer Zuschüsse für Maßnahmen zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im Stadtgebiet und in den Stadtteilen gemäß den Richtlinien vom 01.01.1995; hier: Dachneugestaltung Wohnhaus in Montabaur, Hospitalstraße 4, Eigentümer: Peter Müller, Elbestraße 12
b) Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Restaurierung der Traditionsfahne der Schützengesellschaft St. Se- bastianus e.V. Montabaur
c) weitere (vorsorglich)
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 28.10.1997
Dr. Possei-Dölken, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuß der Stadt Montabaur am 06.11.1997 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 03.11.1997,18.30 Uhr, im Sitzungssaal des
Rathauses, (Altbau), Telefon 02602/126.157 SPD: Montag, 03.11.1997, 18.00 Uhr, im Besprechungs
zimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer- Nr. 238, Telefon 02602/126.121
FWG: Montag, 03.11.1997, 19.00 Uhr, im Sozialraum des
Rathauses (Neubau), 3. Stock, Zimmer-Nr. 301, Telefon 02602/126.188
BfM: Dienstag, 04.11.1997, 20.00 Uhr, bei Reinhard Lo
renz, Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur-Elgendorf
B 90/Grüne: Montag, 03.11.1997, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2,56410 Montabaur, Telefon 02602/994353
Öffentliche Bekanntmachung
Berufung einer Nachfolgerin in den Stadtrat
Christoph Marx, 56410 Montabaur, hat sein Mandat als Ratsmitglied niedergelegt.
Gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird somit als Nachfolgerin die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der CDU Rosemarie Paffhausen, Am Wolfsturm 5, 56410 Montabaur, in den Stadtrat einberufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekanntgemacht. 56410 Montabaur, 28.1.0.1997 (S.)
Dr. Possei-Dölken, Bürgermeister als Wahlleiter
Stadtrat tagte am 14. Oktober 1997
Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Dr. Paul Possei-Dölken informierte den Stadtrat über die Mandatsniederlegung des Ratsmitgliedes Christoph Marx aus geschäftlichen Gründen.
Änderung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße«
Einstimmig 19 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 2 Ratsmitglieder hatten Sonderinteresse) faßte der Stadtrat den Zustimmungsbeschluß und beschloß die 1. Änderung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße« als Satzung.
Für den Bebauungsplan »Verlängerte Südstraße«, der am 29.10.1996 als Satzung beschlossen wurde, war nach der neuesten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Koblenz zur späteren Geltendmachung der Kostenerstattungsansprüche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine konkrete Zuordnung zwischen Eingriff und Kompensation erforderlich. Eine solche Auftei
lung und Bilanzierung war bisher im landespflegerischen Planungsbeitrag nicht enthalten.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Östliche Bahnhofstraße« und »Altstadt V«
Mit Stimmenmehrheit (19 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen) stimmte der Stadtrat dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes »Östliche Bahnhofstraße« und »Altstadt V« zu und faßte den Satzungsbeschluß.
Die Textfestsetzungen des v. g. Bebauungsplanes, der am 25.06.1987 vom Stadtrat als Satzung beschlossen wurde, sollen nun an die derzeit gültigen Rechtsvorschriften angepaßt werden, da zwischenzeitlich die Baunutzungsverordnung novelliert wurde. Außerdem wurde in der Zwischenzeit der Bebauungsplan »Altstadt II«, der die westliche Seite der Bahnhofstraße umfaßt, geändert, so daß beide Planungen inhaltlich aufeinander abgestimmt und mit dem gleichen Regelungsinhalt versehen werden sollen.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
a) Bebauungsplanbereich »Östliche Bahnhofstraße« östlicher Teil der Bahnhofstraße (Ecke Wallstraße bis zum Vorderen Rebstock), Teile der Burgstraße sowie des Vorderen Rebstockes
b) Bebauungsplan »Altstadt V«
östlicher Teil des Kleinen Marktes, Großer Markt, ein Teilbereich der Sauertalstraße, das Gebiet an der Elisabethenstraße und der östliche Teil der Krichstraße
wird die Art der baulichen Nutzung als besonderes Wohngebiet nach § 4 a BauNVO festgelegt, und Vergnügungsstätten jeglicher Art werden ausgeschlossen. Schank- und Speisewirtschaften können zugelassen werden, soweit dadurch, der angestrebte Charakter des besonderen Wohngebietes nach § 4 a BauGB nicht nachteilig beeinflußt wird.
Festlegung eines jährlichen Höchstbetrages für die Kosten der Weihnachtszuwendungen an bedürftige Personen in der i Stadt Montabaur
Antrag der CDU-Fraktion vom 09.09.1997
Für die antragstellende CDU-Fraktion erklärte Ratsmitglied Dr. Hermann Jacoby, daß man durch die Festlegung eines jährlichen Höchstbetrages die Kosten für die Stadt Montabaur bei wachsender Zahl der Begünstigten begrenzen wolle. Sei der Leistungsanspruch des berechtigten Personenkreises höher als der Haushaltsansatz, solle die Höhe der Leistung an volljährige Personen anteilig (höchsten 60,- DM) gekürzt werden. Er begründete den Antrag damit, daß die freiwillige Leistung der Stadt Montabaur (Weihnachtszuwendung) in den vergangenen Jahren überdurch- schnittlich angestiegen sei. Eine vergleichbare Leistung werde in keiner anderen Ortsgemeinde innerhalb der Verbandsgemeinde j Montabaur gezahlt. Damit der Haushaltsansatz kalkulierbar bleibe, solle ein Höchstbetrag, unabhängig von der Anzahl des berechtigten Personenkreises, festgelegt werden. Eine anteilige j Kürzung solle nur volljährige Personen betreffen. |
Ratsmitglied Karl-Heinz Bächer hielt für die SPD-Fraktion entge- | gen, daß die Festlegung eines Höchstbetrages nicht zu einer" I Reduzierung der Einzelleistung führen dürfe und hielt das Sparen ! bei den materiell armen Menschen für schlecht. Er sprach sich | gegen eine Konsolidierung des Haushaltsplanes auf Kosten der | Schwächsten unserer Gesellschaft aus und nannte Fassaden- I Wettbewerb, Blumenschmuck an Häusern, Zuschüsse an Vereine J oder die Gestaltung einer Homepage für die Internetdarstellung der Stadt als Beispiele, bei denen die Stadt freiwillig Leistungen gewähre. Er versagte die Zustimmung zum gestellten CDU-An- trag und forderte die Verwaltung auf, rechtzeitig zur Haushalts- ■ planberatung eine geschätzte Zahl der Hilfeempfänger zu nennen und den Haushaltsansatz anhand der alten Sätze festzulegen.
Für die FWG-Fraktion schloß sich Ratsmitglied Paul Heinz Schweizer den Ausführungen seines Vorredners an und machte anhand einer Aufzählung der Zuschußgewährungen der Stadt Montabaur an Vereine deutlich, wieviele Gelder in diesem Bereich fließen.
Auch Ratsmitglied Reinhard Lorenz (BfM) verweigerte seine Zustimmung und schlug zudem vor, die Weihnachtszuwendung nicht in bar, sondern als Warengutschein auszugeben.
Für die Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« lehnte Ratsmitglied Uwe Storm ebenfalls den CDU-Antrag ab.
Nach kontroverser Diskussion stellte Bürgermeister Dr. Paul Possei-Dölken den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung. Mit 11 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen wurde der CDU-Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.

