Montabaur
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Nr. 43/9‘7
1.2. in Wahlgrabstätten
1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres.610-DM
1.3. Urnen-Beisetzungen
1.3.1 in Reihen-oder Wahlgrabstätten.180-DM
1.3.2 in Reihen- oder Wahlgrabstätten,
in denen bereits Erdbestattete ruhen.130-DM
1.4. Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden
Grabstätten beigesetzt werden.130,- DM
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1. Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
2. Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.130,-DM
3. Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen
oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III. Nutzungsgebühren Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und anmeldepflichtigen
Totgeburten.40,- DM
1.2 für Verstorbene nach Vollendung' des
5. Lebensjahres.160,-DM
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in
Urnen-Grabfeldern.60,- DM
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten
für jede Urne.20,— DM
2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten
2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede
weitere Wahlgrabstätte. 260,- DM
2.2 als Urnen-Erdgrabstätte
2.2.1 in Urnen-Grabfeldern.100,— DM
2.2.2 in bereits belegten Grabstätten
für jede Urne.35,- DM
3. Verlängerung des Nutzungsrechts
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnitts III erhoben.
IV. Sonstige Gebühren
1. Einsegnungshalle
1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung von Leichen
in Aufbewahrungsräumen...120,00 DM
1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle
1.2.1 bis zu drei Tagen.:.80,00 DM
1.2.2. für jeden weiteren angefangenen Tag.30,00 DM
§3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
56412 Untershausen, den 16.10.1997 Ortsgemeinde Untershausen (S.)
Michael Ortseifen, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Untershausen, den 16.10.1997 (S.)
Ortseifen, Ortsbürgermeister
Buswartehäuschen aufgestellt
Am Samstag, 18. Oktober 1997, konnten die Arbeiten an den Außenanlagen am Bürgerhaus mit dem Aufstellen des Buswartehäuschens endgültig abgeschlossen werden. Die Unterstellmöglichkeit stand bisher in Montabaur vor dem Arbeitsamt. Da die dortige Bushaltestelle aufgehoben wurde, konnte die Ortsgemeinde Untershausen das Häuschen kostenlos übernehmen. Werner Born, Winfried Daubach, Siegfried Gilles, Hermann und Raphael Neuroth, Michael Ortseifen und Reiner Schmitt bauten die Unterstellmöglichkeit zunächst in Montabaur ab und später an ihrem Bestimmungsort in Untershausen wieder auf. Für den fachgerechten und sicheren Transport sorgte Johann Adams von der Fa. Neuroth, die ihren Tieflader zur Verfügung gestellt hatte. Allen Beteiligten möchte ich für die tatkräftige Unterstützung danken. Das Wartehäuschen wird nun noch gestrichen, damit es sich in einem schönen »Outfit« präsentiert.
Michael Ortseifen, Ortsbürgermeister
Martinszug
Liebe Kinder in Untershausen,
nachdem nunmehr der Termin für den diesjährigen Martinszug feststeht, möchte ich Euch alle recht herzlich hierzu einladen. Wir treffen uns am Samstag, 8. November 1997, um 16.45 Uhr im Bürgerhaus. Der Zeitpunkt muß deshalb so früh sein, weil die Musikkapelle nach ihrem Auftritt in Untershausen noch eine weitere Verpflichtung hat.
Es wäre schön, wenn viele Kinder mit ihren Laternen an dem Umzug teilnehmen könnten. Wie immer bekommt ihr am Martinsfeuer einen Brezel.
Michael Ortseifen, Ortsbürgermeister
Steine werden nicht zu Dünger
Liebe Untershäuserinnen und Untershäuser, wie mir immer wieder berichtet wird, sind wir alle sehr zufrieden über die Einrichtung unseres Schredderplatzes. Haben wir doch so die Möglichkeit, unsere Grünabfälle, die auch in Zukunft nicht in die braune Mülltonne passen werden, auf umweltgerechte Art und Weise zu entsorgen. Vorbei sind die Zeiten, in denen Rasenschnitt u. ä. in den Wald gefahren wurde.
Ich kann daher nicht verstehen, daß es unter uns - oder sind dies nur Auswärtige?-einige gibt, die durch ihre Handlungsweise den Bestand dieser Einrichtung gefährden. Auf dem Schredderplatz mußten schon verbrannte Lautsprecher, Stangen von Sonnenschirmen und zuletzt Betonsteine entfernt werden. Ich habe zwar Verständnis dafür, daß nicht jeder mit der Höhe unserer Müllgebühren einverstanden ist. Nicht zu verstehen ist aber, wenn sich diese Kosten dadurch erspart werden, indem man den Müll einfach auf den Schredderplatz kippt.
Da dieses Verhalten auf Dauer den Bestand des Schredderplatzes gefährdet, „bitte ich Sie alle ein Auge darauf zu werfen, wer au ßerhalbder Öffnungszeiten auf dem Platz angetroffen wird. Für diesbezügliche Hinweise bin ich dankbar. Ich werde diese selbstverständlich vertraulich behandeln.
Ich bitte auch um Ihr Verständnis, daß in Zukunft keine Grünabfälle ohne Aufsicht abgeladen werden können. Ich habe daher die Mitarbeiter der Ortsgemeinde, die über einen Schlüssel für die Schranke verfügen, gebeten, diesen nicht mehr an Dritte herauszugeben.
Michael Ortseifen, Ortsbürgermeister

