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Montabaur

stets eine »glückliche Hand« im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Wirges.

Margret Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Katholisches Pfarramt St. Margaretha, Holler

Telefon 3495

Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch 11.15 bis 12.45 Uhr und nach Vereinbarung, Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 09.30 bis 13.00 Uhr

Pfarrbücherei: Dienstag, 28.10.1997,15.00 bis 16.00 Uhr Mutter-Kind-Kreis: Dienstag, 28.10.1997,15.30 Uhr, Pfarrheim Pfarrgemeinderatssitzung: Mittwoch, 29.10.1997, 19.30 Uhr, Pfarrheim

Treffen Erstkomm.-Katecheten: Freitag, 31.10.1997, 19.30 Uhr, Pfarrheim

Wortgottesdienst für Kinder: Sonntag, 02.11.1997, 09.00 Uhr Pfarrheim

SV Fortuna Holler

Gymnastikgruppe Holler

Am Montag, dem 27.10.1997, fällt die Gymnastikstunde aus. Stattdessen fahren wir zum Schwimmen nach Bad Ems.

Wer mitfahren möchte, kommt gegen 18.45 Uhr zur Halle. Von dort fahren wir gemeinsam nach Ems.

Am 03.11., 10.11. und 17.11.1997 muß die Gymnastikstunde ebenfalls ausfallen. Ab 24.11.1997 findet das Turnen dann wieder regelmäßig statt.

Alte Herren

Am Samstag, dem 25.10.1997, spielen wir um 16.00 Uhr in Heiligenroth. Abfahrt: 15.30 Uhr »Gaststätte Heibel«.

_ Stahlhofen _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

im Rathaus

Forstrevier Buchfinkenland

Schlagabraum

Wer aus der Gemeinde Stahlhofen Interesse an Schlagabraum hat, kann sich bei Revierförster Henkes, Tel. 06439/1626, mel­den.

Henkes, Revierförster

Familienkreis sammelt für Bahnhofsmission

Im Rahmen seiner Patenschaft mit der Bahnhofsmission Frank­furt möchte der Familienkreis Daubach-Stahlhofen eine Sam­melaktion durchführen. Für die bevorstehende kalte Jahreszeit bitten wir um Kleiderspenden und Hygieneartikel. Benötigt wer­den ausschließlich für Männer (tragbare) Unterwäsche, Socken, Schuhe, warme Jacken, Pullover (keine Frauenkleidung). An Hygieneartikeln werden Seife, Duschzeug, Shampoo, Zahnpasta (alles in kleinen Packungen) sowie Einwegrasierer gerne entge­gengenommen. Abgabe der Spenden ist in Stahlhofen bei Familie H.-P. Müller, Im Rosengarten, oder in Daubach bei Familie F.-J. Merz zu folgenden Terminen möglich:

Samstag, 25.10.1997.12.00 bis 15.00 Uhr

Freitag, 31.10.1997.16.00 bis 19.00 Uhr

Samstag, 08.11.1997.12.00 bis 15.00 Uhr

Bei auftretenden Fragen kann nachmittags bei folgenden Famili­en angerufen werden: Müller: Tel. 16148, Diel:Tel. 2842, Domke: Tel. 16370, Merz: Tel. 4151.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung bei der guten Sache.

F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.

Am Sonntag, dem 26.10.1997, hat die 1. Mannschaft aus Stahl­hofen ein Heimspiel gegen S.G. Ransbach-Baumbach/H. Spielbeginn: 14.30 Uhr in Stahlhofen.

Ebenfalls hat die 2. Mannschaft des S.G. Stahlhofen ein Heim­spiel gegen S.G. Maxsain/Sess./Selt. II.

Spielbeginn: 12.30 Uhr in Stahlhofen.

Nr. 43/97

Untershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Mittwochs.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Backes.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 17.09.1997 der Ortsgemeinde Untershausen für das Haushaltsjahr 1996

I. Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

527.731,15

165.312,27

693.043,42

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

527.731,15

165.312,27

'

693.043,42

Soll-Ausgaben

527.731,15

129.371,05

657.102,20

+ Neue Haushalts­ausgabereste

35.941,22

35.941,22

Summe bereinigte Sollausgaben

527.731,15

165.312,27

693.043,42

Überschuß/Fehlbetrag

- t

Festgestellt: Montabaur, 21.02.1997 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos­sen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beige­ordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1996 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Ortsbürgermeister Michael Ortseifen sowie I. Ortsbeigeordnete Marianne Schumann nahmen an der Abstimmung wegen Son­derinteresse gemäß § 22 GemO nicht teil.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 27.10. bis 05.11.1997 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kern­arbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Untershausen, den 16.10.1997 Ortsgemeindeverwaltung Untershausen

gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Untershausen vom 16.10.1997

Der Ortsgemeinderat Untershausen hat in seiner Sitzung am 17.09.1997 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 653), sowie der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175) und des § 30 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 30.11.1989 folgende Sat­zung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird: §1

Die Satzung der Ortsgemeinde Untershausen über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird wie folgt geändert:

§ 2 - Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung:

I.: Bestattungsgebühren

1. Erdbeisetzungen 1.1. in Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr.240, DM

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.610,- DM