Montabaur
stets eine »glückliche Hand« im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Wirges.
Margret Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Katholisches Pfarramt St. Margaretha, Holler
Telefon 3495
Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch 11.15 bis 12.45 Uhr und nach Vereinbarung, Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 09.30 bis 13.00 Uhr
Pfarrbücherei: Dienstag, 28.10.1997,15.00 bis 16.00 Uhr Mutter-Kind-Kreis: Dienstag, 28.10.1997,15.30 Uhr, Pfarrheim Pfarrgemeinderatssitzung: Mittwoch, 29.10.1997, 19.30 Uhr, Pfarrheim
Treffen Erstkomm.-Katecheten: Freitag, 31.10.1997, 19.30 Uhr, Pfarrheim
Wortgottesdienst für Kinder: Sonntag, 02.11.1997, 09.00 Uhr Pfarrheim
SV Fortuna Holler
Gymnastikgruppe Holler
Am Montag, dem 27.10.1997, fällt die Gymnastikstunde aus. Stattdessen fahren wir zum Schwimmen nach Bad Ems.
Wer mitfahren möchte, kommt gegen 18.45 Uhr zur Halle. Von dort fahren wir gemeinsam nach Ems.
Am 03.11., 10.11. und 17.11.1997 muß die Gymnastikstunde ebenfalls ausfallen. Ab 24.11.1997 findet das Turnen dann wieder regelmäßig statt.
Alte Herren
Am Samstag, dem 25.10.1997, spielen wir um 16.00 Uhr in Heiligenroth. Abfahrt: 15.30 Uhr »Gaststätte Heibel«.
_ Stahlhofen _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus
Forstrevier Buchfinkenland
Schlagabraum
Wer aus der Gemeinde Stahlhofen Interesse an Schlagabraum hat, kann sich bei Revierförster Henkes, Tel. 06439/1626, melden.
Henkes, Revierförster
Familienkreis sammelt für Bahnhofsmission
Im Rahmen seiner Patenschaft mit der Bahnhofsmission Frankfurt möchte der Familienkreis Daubach-Stahlhofen eine Sammelaktion durchführen. Für die bevorstehende kalte Jahreszeit bitten wir um Kleiderspenden und Hygieneartikel. Benötigt werden ausschließlich für Männer (tragbare) Unterwäsche, Socken, Schuhe, warme Jacken, Pullover (keine Frauenkleidung). An Hygieneartikeln werden Seife, Duschzeug, Shampoo, Zahnpasta (alles in kleinen Packungen) sowie Einwegrasierer gerne entgegengenommen. Abgabe der Spenden ist in Stahlhofen bei Familie H.-P. Müller, Im Rosengarten, oder in Daubach bei Familie F.-J. Merz zu folgenden Terminen möglich:
Samstag, 25.10.1997.12.00 bis 15.00 Uhr
Freitag, 31.10.1997.16.00 bis 19.00 Uhr
Samstag, 08.11.1997.12.00 bis 15.00 Uhr
Bei auftretenden Fragen kann nachmittags bei folgenden Familien angerufen werden: Müller: Tel. 16148, Diel:Tel. 2842, Domke: Tel. 16370, Merz: Tel. 4151.
Wir hoffen auf Ihre Unterstützung bei der guten Sache.
F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde e.V.
Am Sonntag, dem 26.10.1997, hat die 1. Mannschaft aus Stahlhofen ein Heimspiel gegen S.G. Ransbach-Baumbach/H. Spielbeginn: 14.30 Uhr in Stahlhofen.
Ebenfalls hat die 2. Mannschaft des S.G. Stahlhofen ein Heimspiel gegen S.G. Maxsain/Sess./Selt. II.
Spielbeginn: 12.30 Uhr in Stahlhofen.
Nr. 43/97
Untershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Mittwochs.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Backes.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 17.09.1997 der Ortsgemeinde Untershausen für das Haushaltsjahr 1996
I. Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushalt DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Soll-Einnahmen
527.731,15
165.312,27
693.043,42
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
527.731,15
165.312,27
'
693.043,42
Soll-Ausgaben
527.731,15
129.371,05
657.102,20
+ Neue Haushaltsausgabereste
35.941,22
35.941,22
Summe bereinigte Sollausgaben
527.731,15
165.312,27
693.043,42
Überschuß/Fehlbetrag
- t —
Festgestellt: Montabaur, 21.02.1997 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1996 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Michael Ortseifen sowie I. Ortsbeigeordnete Marianne Schumann nahmen an der Abstimmung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht teil.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 27.10. bis 05.11.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Untershausen, den 16.10.1997 Ortsgemeindeverwaltung Untershausen
gez. Ortseifen, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Untershausen vom 16.10.1997
Der Ortsgemeinderat Untershausen hat in seiner Sitzung am 17.09.1997 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 653), sowie der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175) und des § 30 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 30.11.1989 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird: §1
Die Satzung der Ortsgemeinde Untershausen über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird wie folgt geändert:
§ 2 - Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung:
I.: Bestattungsgebühren
1. Erdbeisetzungen 1.1. in Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten
• 5. Lebensjahr.240,— DM
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres.610,- DM

