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Montabaur

Nr. 41/97

M

5. Bericht über den Planfeststellungsbeschluß für den Planfest- stellungsabschnit 71 (Bahnhof Montabaur) der Bahn-Neubau- Strecke Köln-Rhein-Main

6. Einwohnerfragestunde

7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

56410 Montabaur, 07.10.1997

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur

am 14.10.1997 finden folgende Fraktionssitzungen statt:

CDU: Montag, 13.10.1997,18.30 Uhr, im Sitzungssaal des

Rathauses (Altbau), Telefon 02602/126.157

SPD: Montag, 13.10.1997, in der Gaststätte »Wester­

wald«, Westerwaldstraße 15, in Montabaur-Horres­sen, Telefon 02602/4500, 18.00 Uhr Bürgersprech­stunde, anschließend: Fraktionssitzung

FWG: Montag, 13.10.1997, 19.00 Uhr, im Sozialraum des

Rathauses, 3. Stock (Neubau), Telefon 02602/ 126.188

BfM: Montag, 13.10.1997, 20.00 Uhr, bei Reinhard Lo­

renz, Baumbacher Straße 70, Telefon 2211, 56410 Montabaur-Elgendorf

B90/Grüne: Montag, 13.10.1997, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2,56410 Montabaur, Telefon 02602/994353

Stadtrat tagte am 23. September 1997

Vor Eintritt in die Tagesordnung dankte Ratsmitglied Dr. Hermann Jacoby (CDU) Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken für die gelungene Veranstaltung anläßlich der Partnerschaftsurkun­denunterzeichnung mit der Stadt Fredericksburg, die in das Schu­stermarktwochenende eingebunden war.

Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« für das Grundstück Flur 45, Parzelle 91

Für das Grundstück Flur 45, Parzelle 91', im Industriegebiet »Alter Galgen« wurde eine Nutzung als privater Parkplatz beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte am 27.02.1997 grundsätz­lich der Verpachtung und entsprechenden Herrichtung der benö­tigten Fläche von rund 600 m 2 zu.

Auf diesem Grundstück befindet sich eine ehemalige kommunale Hausmülldeponie. Aus diesem Grund wurde für diesen Bereich im maßgeblichen und rechtsverbindlichen Bebauungsplan »Alter Galgen« keine Überbauungsmöglichkeit und lediglich eine mit der Altlast verträglichen Festsetzung als öffentliche Grünfläche vor­gesehen.

Bauplanungsrechtlich war daher die Änderung des Bebauungs­planes »Alter Galgen« durchzuführen, um die bisherige Auswei­sung »öffentliche Grünfläche« in »private Parkplatzfläche« umzu­wandeln.

Aus dem Auszug des Altlastenkatasters des Landesamtes für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz ergab sich, daß die Altabla­gerung nur den westlichen Teil der städtischen Parzelle 91 betrifft; der östliche, entlang der Straße »Am alten Galgen« verlaufende Geländestreifen ist als nicht belastet ausgewiesen. Dieser Be­reich könnte einer Bebauung zugeführt werden, wobei zu der zwischenzeitlich bewaldeten Ablagerung ein gewisser Sicher­heitsabstand eingehalten werden sollte, der aus landespflegeri­scher Sicht wünschenswert ist, um nicht in den Bestand des Wäldchens einzugreifen.

Die Bedenken und Anregungen der Unteren Landespflegebehör­de sollen durch den landespflegerischen Planungsbeitrag ausge­räumt werden. Als Ersatzfläche soll ein gemeindeeigenes Grund­stück in Eigendorf zur Verfügung gestellt werden, für das grünord- nerische Maßnahmen ausgearbeitet und ins Verfahren gebracht wurden.

Mit 19 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme stimmte der Stadtrat der Bebauungsplanänderung zu und faßte den Beschluß zur Offen­lage.

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Grundstück Flur 37, Parzelle 9

Einstimmig stimmte der Stadtrat der Bebauungsplanänderung »Himmelfeld« für das Grundstück Flur 37, Parzelle 9, zu und faßte den Satzungsbeschluß.

Das v. g. Grundstück wurde im Bebauungsplan »Himmelfeld« als Spielplatz ausgewiesen. Diese Fläche wurde bis heute nicht entsprechend hergerichtet und mit Spielgeräten und einer kind­gerechten Ausstattung versehen.

Derzeit wird die Parzelle als Verkehrsfläche genutzt und dient der verkehrsmäßigen Andienung einer Kinderarztpraxis. Durch Grundstückstausch bzw. -verkauf sollte eine Planänderung ein­geleitet werden, bei der den Praxisbetreibern ein 4 m breiter Fahrweg übertragen werden sollte. Für die Stadt wäre ein Bau­grundstück entstanden, das unproblematisch an die bestehenden Verkehrsflächen hätte angebunden werden können. s

Im Rahmen der Offenlage erklärten die Praxiseigentümer über- j raschend, daß man von der gemeinsam entwickelten Lösung j wieder Abstand nehmen und auf die Ausfahrt zur Schillerstraße ! verzichten würde. j

Aufgrund dessen verblieb es bei dem ursprünglichen Vorschlag, der die Bildung eines Bauplatzes ausschließlich auf dem städti- j sehen Spielplatzgelände vorsah.

In der erneuten Offenlage erklärten die Praxiseigentümer, daß sie die Anlage eines Spielplatzes wegen der in letzter Zeit in der Nachbarschaft entstandenen Mehrfamilienhäuser für erforderlich halten. Die sonstigen Spielplätze im Baugebiet seien zu weit entfernt, und außerdem sei eine solche Einrichtung für eine Kinderarztpraxis von Vorteil.

Nach Abwägung zwischen den betroffenen privaten und öffentli­chen Belangen beschloß der Stadtrat einstimmig, die Bedenken und Anregungen der Praxisbetreiber zurückzuweisen und an der Ausweisung eines Baugrundstückes festzuhalten.

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld«

Einstimmig beschloß der Stadtrat, den Bebauungsplan »Himmel­feld« für den gesamten Geltungsbereich durch eine Überarbei­tung und Neufassung der textlichen Festsetzungen zu ändern und zu ergänzen.

Der Bebauungsplan »Himmelfeld« stammt aus dem Jahre 1976. Das Nebeneinander von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern mit erheblichen Differenzen in Bezug auf Größe, Volumen, Aus- I nutzung der überbaubaren Flächen, Stellplätze usw. führte zu i Problemen. Da bis heute noch keine vollständige Bebauung des I Plangebietes erfolgt ist, und somit noch ca. 60 Bauplätze, die j durchschnittlich zwischen 900 und 1.000 m 2 groß sind, für die I Errichtung von Wohngebäuden in den nächsten Jahren zur Ver- I fügung stehen, soll die Zahl der maximal zulässigen Wohneinhei- 1 ten beschränkt werden. Hinzu kommt, daß sich gerade in letzter 1 Zeit Anträge auf Befreiungen von den Textfestsetzungen häuften, j

die insbesondere auf etliche antiquierte und städtebaulich sowie I bauleitplanerisch überholte Regelungen zurückzuführen sind. Außerdem waren verschiedene Normierungen nicht eindeutig, die immer wieder zu Auslegungsproblemen führten. Aus Gründen J der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird die Überarbeitung des Bebauungsplanes daher dringend erforderlich.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Eifelstraße« j

Einstimmig (20 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung) stimmte der Stadtrat ] dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes »Eifelstraße« I zu und faßte den Satzungsbeschluß. I

Das Gelände an der Eifelstraße (Flur 54, Flurstück 47/3) hat die j Stadt Montabaur von der Bundesrepublik Deutschland erworben ; und in einem Kaufvertrag vereinbart, daß ein Teil des Grund- I Stückes als Gemeinbedarfsfläche (Kindergarten) und der verblei- | bende Rest für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt ]

werden solle. Nach eingehender Diskussion über mehrere Pia- I nungsalternativen und die Besichtigung vergleichbarer Objekte j stimmte der Stadtrat einer Reihenhausbebauung zu. ]

Kleinere Grundstücke und Hauseinheiten sollen es auch finanziell schlechter gestellten Familien ermögliche, Hauseigentum zu er­werben. Ein eingeplanter öffentlicher Fußweg soll es den Grund- I Stückseigentümern ermöglichen, die privaten Grünflächen im hin- I teren Grundstücksteil besser zu erreichen. Gleichzeitig soll der Fußweg als fußläufige Verbindung zu der benachbarten Kinder­gartenfläche dienen. Der Bebauungsplan gestattet die Anbrin­gung von Solaranlagen, und Festsetzungen, die die Anlage von | Zisternen und die Verwendung von Rasengittersteinen regeln, ; kompensieren die Wirkungen der Versiegelung. i l

Während der erneuten Offenlage wurden weder von Bürgern .1 noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken und Anregun- I gen vorgetragen, so daß der Stadtrat den Bebauungsplan als I Satzung beschließen konnte. J

Bekanntgabe der Planfeststellungsbeschlüsse des Eisen- :| bahnbundesamtes für die Planfeststellungsabschnitte 72 . und 64 der Bahn-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main I

Die Ergebnisse der Planfeststellungsbeschlüsse für die Planfest- j I Stellungsabschnitte 72 und 64 werden den Mitgliedern des Stadt- J rats mit Hilfe des Oberlichtprojektors umfassen erläutert und vorgestellt.