Montabaur
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Nr. 41/97
B. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluß kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Deinhardplatz 4 56068 Koblenz erhoben werden.
Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist. Dies gilt nicht für die Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluß zugestellt wurde.
Die Klage ist beim Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage muß den Kläger, die Beklagte (Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Köln, Am Alten Ufer 1,50668 Köln) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Der Kläger hat innerhalb einer Frist von 6 Wochen die zur Begründung der Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, können vom Gericht zurückgewiesen werden. Vor dem Oberverwaltungsgericht muß sich jeder Beteiligte durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Bevollmächtigten vertreten lassen, soweit er einen Antrag stellt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt sowie Diplomjuristen im höheren Dienst vertreten lassen.
Die Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluß für diese Betriebsanlage der Eisenbahnen des Bundes, für die nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist, hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den vorstehenden Planfeststellungsbeschluß nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Deinhardplatz 4 56068 Koblenz
gestellt und begründet werden.
C. Auslegung des Beschlusses
Der Planfeststellungsbeschluß liegt mit einer Ausfertigung des festgesteilten Planes in der Zeit
vom 20. Oktober 1997 bis einschließlich 3. November 1997
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr)
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Planfeststellungsbeschluß gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Dies gilt nicht für die Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluß zugestellt wurde.
Der Planfeststellungsbeschluß (verfügender Teil und Begründung, jedoch nicht der festgestellte Plan selbst) kann bis zum Ablauf der in der Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses genannten einmonatigen Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und denjenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Köln, Am Alten Ufer 1, 50668 Köln, angefordert werden. Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Köln
Im Aufträge gez. Form
Bürgerinformation der SÜWEDA AG
an alle Kabelfernsehteilnehmer in Montabaur
ln den Kalenderwochen 43, 44 und 45/97 führt die Süweda AG Messungen am Kabelfernsehnetz durch.
43. KW = 20.10. bis 24.10.1997 von 08.00 bis 18.00 Uhr
44. KW = 27.10. bis 31.10.1997 von 08.00 bis 18.00 Uhr
45. KW = 03.11. bis 07.11.1997 von 08.00 bis 18.00 Uhr Diese Messungen dienen der Qualitätserhaltung der Fernseh- und Hörfunksignale, damit Ihnen auch weiterhin ein einwandfreier Empfang sichergestellt bleibt.
Im Zuge dieser Meß- und Prüfarbeiten wird es verschiedentlich zu kurzen Unterbrechungen kommen, wofür wir um Verständnis bitten.
Ihre SÜWEDA AG
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Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr
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und.14.00 bis 18.00 Uhr
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Zimmer 213 Tel.-Nr.02602/126.216
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.02602/126.232
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen.
Katze zugelaufen
Am 29.09.1997 ist in Holler ein rot-weißer, kastrierter Kater zugelaufen. Der Verlierer wendet sich bitte an den Tierschutzverein Mons und Tabor e.V., Frau Matthei, Telefon 0771/2439685. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 30.09.1997
Forstdienststellen
im Verbandsgemeindebereich Montabaur Forstrevier Arzbach
Hans-Jürgen Keutsch, Forststraße25,56337 Arzbach.... 02602/8123 zuständig für den Staatswald Masseroth
Forstrevier Ahrbach
Bernhard Kloft, Bergstraße 19, 56412 Holler.02602/90741
zuständig für die Ortsgemeinden Boden, Girod, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Nomborn, Ruppach-Goldhausen
Forstrevier Neuhäusel
Achim Kern, Forsthaus, 56335 Neuhäusel.02620/8618
zuständig für die Ortsgemeinden Neuhäusel, Kadenbach, Eitelborn, Simmern und den Staatswald Neuhäusel
Forstrevier Montabaur
Manfred Reifenberger, Hohe Straße 16,
56410 Montabaur.02602/3551
zuständig für den Stadtwald Montabaur und Wald des Hospitalfonds Montabaur
Forstrevier Elbert
Gebhard Klein, Steinweg 43 a, 56410 Montabaur.02602/180155
zuständig für die Ortsgemeinden Holler, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf
Forstrevier Buchfinkenland
Manfred Henkes, Westerwaldstraße 15
56412 Horbach.06439/1626
zuständig für die Ortsgemeinden Daubach, Gackenbach, Horbach, Hübingen, Stahlhofen, Untershausen
Forstrevier Nentershausen
Carsten Frenzei, Auf dem Hahn 14,
56412 Niedererbach.06485/8682
zuständig für die Ortsgemeinden Nentershausen, Niedererbach, Görgeshausen

