Montabaur
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Nr. 40/97
Festliches Singen und Musizieren zum Erntedankfest
Wir wollen Ihnen die Möglichkeit geben, uns außerhalb der Gottesdienste kennenzulernen.
Deshalb laden wir Sie herzlich ein
am Sonntag,
5. Oktober 1997 um 18.00 Uhr
zu einem Festlichen Singen und Musizieren zum Erntedankfest in die Stadthalle Ransbach-Baumbach.
Der Eintritt ist frei!
Neuapostolische Kirche Rheinland-Pfalz Bezirk Koblenz
Neuapostolische Kirche
“MONTABAUR”
Planfeststellung nach § 18 Abs. 1 AEG für die Neubaustrecke Köln-Rhein/Main,
Teilabschnitt 71
Näheres entnehmen Sie bitte der Rubrik »Öffentliche Bekanntmachungen«.
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« der Stadt Montabaur
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 23.09.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Himmelfeld« zu überarbeiten und zu ändern.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Änderungsbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Montabaur, 24.09.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« der Stadt Montabaur
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 23.09.1997 die generelle Änderung und Überarbeitung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« beschlossen (s, vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 13.10.1997 bis 14.11.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis
12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 24.09.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bekanntmachung
gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
I. Änderung des Umlegungsgebietes »Christches Weiher«
Der Stadtrat der Stadt Montabaur faßte in seiner Sitzung am 26.06.1997 gemäß § 52 Abs. 3 BauGB folgende Beschlüsse:
In das Umlegungsverfahren »Christches Weiher« werden nachfolgend aufgeführte Flurstücke einbezogen:
Gemarkung Horressen:
Flur 7
Flurstücks-Nr. 780/1, 781/1, 782/1, 782/2, 783/1, 783/2, 784/1, 784/2, 785/1,786/1,787/1, 2291/5, 2295/5
Flur 8
Flurstücks-Nr. 857/1, 861/1, 862/1, 863/1, 863/2, 864/1, 865/1, 867/1, 871/1,877/1, 2308/1, 2308/3
Das Flurstück Gemarkung Horressen, Flur 8, Flurstücks-Nr. 2072/3 wird aus der Umlegung herausgenommen.

