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Montabaur

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Nr. 40/97

Festliches Singen und Musizieren zum Erntedankfest

Wir wollen Ihnen die Möglichkeit geben, uns außerhalb der Gottesdienste kennenzulernen.

Deshalb laden wir Sie herzlich ein

am Sonntag,

5. Oktober 1997 um 18.00 Uhr

zu einem Festlichen Singen und Musizieren zum Erntedankfest in die Stadthalle Ransbach-Baumbach.

Der Eintritt ist frei!

Neuapostolische Kirche Rheinland-Pfalz Bezirk Koblenz

Neuapostolische Kirche

MONTABAUR

Planfeststellung nach § 18 Abs. 1 AEG für die Neubaustrecke Köln-Rhein/Main,

Teilabschnitt 71

Näheres entnehmen Sie bitte der Rubrik »Öffentliche Bekanntma­chungen«.

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 23.09.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Himmelfeld« zu über­arbeiten und zu ändern.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Änderungsbereich ergibt sich aus der nachstehend abge­druckten Skizze.

Montabaur, 24.09.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« der Stadt Montabaur

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 23.09.1997 die generelle Änderung und Überarbeitung des Bebauungspla­nes »Himmelfeld« beschlossen (s, vorstehende öffentliche Be­kanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 13.10.1997 bis 14.11.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis

12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 24.09.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bekanntmachung

gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

I. Änderung des Umlegungsgebietes »Christches Weiher«

Der Stadtrat der Stadt Montabaur faßte in seiner Sitzung am 26.06.1997 gemäß § 52 Abs. 3 BauGB folgende Beschlüsse:

In das Umlegungsverfahren »Christches Weiher« werden nach­folgend aufgeführte Flurstücke einbezogen:

Gemarkung Horressen:

Flur 7

Flurstücks-Nr. 780/1, 781/1, 782/1, 782/2, 783/1, 783/2, 784/1, 784/2, 785/1,786/1,787/1, 2291/5, 2295/5

Flur 8

Flurstücks-Nr. 857/1, 861/1, 862/1, 863/1, 863/2, 864/1, 865/1, 867/1, 871/1,877/1, 2308/1, 2308/3

Das Flurstück Gemarkung Horressen, Flur 8, Flurstücks-Nr. 2072/3 wird aus der Umlegung herausgenommen.