Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen;
hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 14.04.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Unter dem Dorf« zu ändern.
Die Änderungsplanung einschließlich Begründung und Textfeste Setzungen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.10.1997 bis 07.11.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Bebauungsplan
Unter dem Dorf (GE -Gebjet)
Ton
Ruppach-Goldhausen, 22.09.1997
In Vertretung Wirth, 1. Beigeordneter
Öffentliche Bekanntmachung
2. Änderung des Bebauungsplanes »Flurzaun-In den Appel- stücker« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen; hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 15.09.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Flurzaun - In den Appelstücker« zu ändern.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Nr. 39/97
Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Ruppach-Goldhausen, 22.09.1997
In Vertretung Wirth, 1. Beigeordneter
Öffentliche Bekanntmachung
2. Änderung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appelstücker« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen; hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 15.09.1997 die Änderung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appelstücker« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.10.1997 bis 07.11.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis
12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis
12.30 Uhr) öffentlich aus.
Ruppach-Goldhausen, 22.09.1997
In Vertretung Wirth, 1. Beigeordneter
Basar rund ums Kind
Am 12. Oktober 1997 von 14.00 bis 16.00 Uhr ist es soweit. Die Spielgruppe von Ruppach-Goldhausen veranstaltet im Mariensaal (unter dem Kindergarten) wieder einen »Basar rund ums Kind«.
»Selbstanbieter« können hier gebrauchte Kinderbekleidung (bis Größe 176), Spielsachen, Autositze, Hochstühle, Fahrräder, Kinderwagen usw. anbieten.
Anmeldung und weitere Informationen bei: Marita Rausch, Telefon 02602/81431; Tanja Zacharias, Telefon 02602/69831. Anmeldeschluß: 5. Oktober 1997. Für Kaffee und Kuchen ist gesorgt.
Der Erlös ist für die Elterninitiative krebskranker Kinder Koblenz e.V. bestimmt.

