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Montabaur

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Nr. 39/97

Die Änderungsplanung einschließlich Begründung und Textfest- setzunge'n liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.10.1997 bis 07.11.1997 (einschließlich) bei der Verbandsge­meinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mon­tags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsicht­nahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemein­de Ruppach-Goldhausen oder mündlich zur Niederschrift vorge­bracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

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Ruppach-Goldhausen, 22.09.1997

In Vertretung Wirth, 1. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Damm - Steinheck« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen; hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 15.09.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungs­plan »Damm - Steinheck« für den nachstehend beschriebenen Teil des Plangebiets zu ändern:

Im Norden: durch den Weg Flur 12, Flurstück 1425/3, die St. Barbarastraße und die Südgrenze des Grundstückes Flur 8, Flurstück 2/1

im Westen: durch den Weg Flur 8, Flurstück 1427/1 im Süden: durch den Weg Flur 12, Flurstück 875/2 und die Nordgrenze des Flurstückes 858/6

im Osten: durch die Westgrenzen der Grundstücke Flur 12, Flur­stücke 21 sowie 885/3 bis 892/1

Die Bebauungsplanänderung erhält die Bezeichnung »Stein­heck«.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Ruppach-Goldhausen, 22.09.1997

In Vertretung Wirth, 1. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Damm - Steineck« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen; hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 15.09.1997 die Änderung des Bebauungsplanes »Damm - Steineck« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung; der Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.10.1997 bis 07.11.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis

12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis

12.30 Uhr) öffentlich aus.

Ruppach-Goldhausen, 22.09.1997 In Vertretung

Wirth, 1. Beigeordneter