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Montabaur

Nr. 38/97

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gupgsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.11.1996 (BGBl. I S. 1626) Termin zur Anhörung der Betei­ligten über den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten Zu­sammenlegungsplanes auf Donnerstag, den 09.10.1997 - vormittags 10.00 Uhr, in den Räumen der Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH, Jahnstraße 12,1. Stock in 56457 Westerburg anberaumt, zu dem die von diesem Nachtrag betroffenen Beteiligten-soweit sie dessen Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben - hiermit geladen werden.

Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag II geän­derten Zusammenlegungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten - zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kulturamt in Wester­burg erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Wider­sprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwö­chigen Frist bei dem Kulturamt Westerburg eingegangen sein. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder sonstigen Stellen sind zwecklos und habpn keinerlei rechtliche Wirkungen. Hierauf wird besonders hingewiesen.

Wer an der Wahrung des Termines verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevoll­mächtigte hat seine Vertreterbefugnis durch eine ordnungsge­mäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht wer­den kann. Dieses gilt auch für den Ehemann, wenn er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt.

Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt Westerburg an­gefordert oder bei der Offenlegung (08.30 bis 10.00 Uhr) entgegengenommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift durch die Gemeindeverwaltung oder durch eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen, was nach § 108 FlurbG kostenlos geschieht.

Beteiligte, die keine Widersprüche vorzubringen haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

II. Der durch den Nachtrag II geänderte Zusammenlegungsplan liegt am Donnerstag, dem 09.10.1997, in der Zeit von 08.30 bis 10.00 Uhr, in den Räumen der Heimstätte Rheinland- Pfalz GmbH, Jahnstraße 12,1. Stock in 56457 Westerburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zu diesen Zeiten werden Beauftragte des Kulturamtes bzw. der Heimstätte zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung, zur Auskunftserteilung sowie zur örtlichen Einweisung einzelner Beteiligter in ihre neuen Grundstücke (letzteres nur auf Antrag) anwesend sein. Jeder von dem Nachtrag betroffene Beteiligte erhält mit dieser Ladung einen Auszug aus dem geänderten bzw. ergänzten Zusammenlegungsplan zugestellt.

Miteigentümer erhalten nur einen Auszug. Dieser geht in der Regel an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am Ort wohnhaften Mitbeteiligten bzw. an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle nachgewiesenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.

III. Der Besitz- und Nutzungsübergang an den von diesem Nach­trag betroffenen Grundstücken erfolgt gemäß den Überlei­tungsbestimmungen vom 02.08.1996 bezogen auf 1997, so­weit privatrechtlich nichts anderes vereinbart wird.

Kulturamt Westerburg

56457 Westerburg, den 09.09.1997

Der Leiter des Kulturamtes Paul Herz, Ltd. Regierungsdirektor

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Te­lefon 06485/223.

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen fin­det am Donnerstag, dem 25. September 1997, um 19.00 Uhr,

im Foyer der Freiherr-vom-Stein-Halle statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift über die Sitzung vom 24.07.1997 (öffentlicher Teil)

2. Auftragsvergabe Friedhofskapelle

3. Auftragsvergabe Zubehör Gemeindefahrzeug

4. Auftragsvergabe Gestaltungsarbeiten Marktplatz

5. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus- I haltsjahr 1997

6. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1996 und Ent­lastungserteilung für das Haushaltsjahr 1996

7. Anschaffung von Dorffahnen

8. Renovierung Sportplatz (Hartplatz Stadiongelände)

9. Verschiedenes

10. Einwohnerfragestunde

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Niederschrift über die Sitzung vom 24.07.1997 (nichtöffentli­cher Teil)

2. Vertragsangelegenheit

3. Grundstücksangelegenheit

4. Grundstücksangelegenheit

5. Bauangelegenheiten

6. Verschiedenes

56412 Nentershausen, 15.09.1997 Greiser, Ortsbürgermeister

Kulturamt Westerburg

-01 E. 2223 Lad. A.-

56457 Westerburg, den 09.09.1997

Öffentliche Bekanntmachung Ladung

zur Bekanntgabe des durch Nachtrag II geänderten Zusam-

menlegungsplanes Eppenrod; Rhein-Lahn-Kreis

I. In dem Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Az.: 01 E. 2223 Lad. A., haben wir gern. §§ 59 und 60 des Flurbereini­gungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.11.1996 (BGBl. I S. 1626) Termin zur Anhörung der Betei­ligten über den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten Zu­sammenlegungsplanes auf Donnerstag, den 09.10.1997 - vormittags 10.00 Uhr, in den Räumen der Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH, Jahnstraße 12,1. Stock in 56457 Westerburg anberaumt, zu dem die von diesem Nachtrag betroffenen Beteiligten-soweit sie dessen Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben hiermit geladen werden.

Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag II geän­derten Zusammenlegungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten - zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kulturamt in Wester­burg erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Wider­sprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzuneh­men. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei dem Kulturamt Westerburg eingegan­gen sein.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtli­che Wirkungen. Hierauf wird besonders hingewiesen.

Wer an der Wahrung des Termines verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevoll­mächtigte hat seine Vertreterbefugnis durch eine ordnungs­gemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dieses gilt auch für den Ehemann, wenn er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt.

Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt Westerburg an­gefordert oder bei der Offenlegung (08.30 bis 10.00 Uhr) entgegengenommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift durch die Gemeindeverwaltung oder durch eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen, was nach § 108 FlurbG kostenlos geschieht.

Beteiligte, die keine Widersprüche vorzubringen haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

11. Der durch den Nachtrag II geänderte Zusammenlegungsplan liegt am Donnerstag, dem 09.10.1997, in der Zeit von 08. bis 10.00 Uhr, in den Räumen der Heimstätte Rheinland- Pfalz GmbH, Jahnstraße 12,1. Stock in 56457 Westerburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zu diesen Zeiten werden Beauftragte des Kulturamtes bzw. der Heimstätte zur