Montabaur
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Nr. 38/97
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Dienstag, dem 23. September 1997, um 20.00 Uhr, im Sitzungssaal (1. Stock im Rathaus) statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Planfeststellung für die Neubaustrecke Köln-Rhein/Main des Eisenbahnbundesamtes
2. Nutzung des BW-Depots 63911
3. Kinderspielplatz
4. Verschiedenes
5. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Verschiedenes
56412 Görgeshausen, 15.09.1997 Burkard, Ortsbürgermeister
Kulturamt Westerburg -01 E. 2223 Lad. A.- 56457 Westerburg, den 09.09.1997
Öffentliche Bekanntmachung Ladung
zur Bekanntgabe des durch Nachtrag II geänderten Zusammenlegungsplanes Eppenrod; Rhein-Lahn-Kreis
I. In dem Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Az.: 01 E. 2223 Lad. A., haben wir gern. §§ 59 und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.11.1996 (BGBl. I S. 1626) Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten Zusammenlegungsplanes auf Donnerstag, den 09.10.1997 - vormittags 10.00 Uhr, in den Räumen der Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH, Jahnstraße 12,1. Stock in 56457 Westerburg anberaumt, zu dem die von diesem Nachtrag betroffenen Beteiligten-soweit siedessen Inhalt nicht vorweg unter Verzicht auf Vorlage anerkannt haben - hiermit geladen werden.
Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag II geänderten Zusammenlegungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten — zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Kulturamt in Westerburg erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen ihnerhalb der zweiwöchigen Frist bei dem Kulturamt Westerburg eingegangen sein. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen. Hierauf wird besonders hingewiesen.
Wer an der Wahrung des Termines verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vertreterbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachzuweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dieses gilt auch für den Ehemann, wenn er seine Ehefrau vertritt oder umgekehrt.
Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt Westerburg angefordert oder bei der Offenlegung (08.30 bis 10.00 Uhr) entgegengenommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift durch die Gemeindeverwaltung oder durch eine Gerichts- oder Polizeibehörde beglaubigen zu lassen, was nach § 108 FlurbG kostenlos geschieht.
Beteiligte, die keine Widersprüche vorzubringen haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
II. Der durch den Nachtrag II geänderte Zusammenlegungsplan liegt am Donnerstag, dem 09.10.1997, in der Zeit von 08.30 bis 10.00 Uhr, in den Räumen der Heimstätte Rheinland- Pfalz GmbH, Jahnstraße 12,1. Stock in 56457 Westerburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Zu diesen Zeiten werden Beauftragte des Kulturamtes bzw. der Heimstätte zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung, zur Auskunftserteilung sowie zur örtlichen Einweisung einzelner Beteiligter in ihre neuen Grundstücke (letzteres nur auf Antrag) anwesend sein. Jeder von dem Nachtrag betroffene Beteiligte erhält mit dieser Ladung einen Auszug aus dem geänderten bzw. ergänzten Zusammenlegungsplan zugestellt.
Miteigentümer erhalten nur einen Auszug. Dieser geht in der Regel an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder an den am
Ort wohnhaften Mitbeteiligten bzw. an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle nachgewiesenen Miteigentümer. Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.
III. Der Besitz- und Nutzungsübergang an den von diesem Nachtrag betroffenen Grundstücken erfolgt gemäß den Überleitungsbestimmungen vom 02.08.1996 bezogen auf 1997, soweit privatrechtlich nichts anderes vereinbart wird.
Kulturamt Westerburg
56457 Westerburg, den 09.09.1997
Der Leiter des Kulturamtes Paul Herz, Ltd. Regierungsdirektor
MGV »Concordia« Görgeshausen
Die erste Gesangstunde nach der Sommerpause findet am Montag, dem 22.09.1997, zur gewohnten Zeit im Vereinslokal statt.
TTC Görgeshausen
Der Ausflug des TTC Görgeshausen, welcher am 13.09. stattfinden sollte, findet nun Sonnabend, den 4. Oktober, statt. Ab Löwensteinhalle 17.00 Uhr.
Grün-Weiß Görgeshausen
Senioren
Am Sonntag, dem 21.09.1997, spielen wir gegen den EGC Wirges III. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Wirges.
Großhoibach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.
Fanfarenzug Husaren Rot Weiß,
Großhoibach
Es sind noch Plätze frei
Bei unserer Fahrt am Sonntag, dem 21. September, zum Wettstreit nach Fechingen (bei Saarbrücken). Wir möchten insbesondere unsere inaktiven Mitglieder zur Mitfahrt einladen. Interessierte können sich näher in formieren bei Erwin Maier, Tel.: 2467; oder Klaus Endlein, Tel.: 69743.
Alte Herren Eisbachtal G. G.
Am Samstag, dem 20.09.1997, um 16.00 Uhr, erwarten wir im Heimspiel die AH-Mannschaft aus Nauroth/Möhrlen.
Am Dienstag, dem 23.09.1997, erwarten wir ebenfalls im Heimspiel unsere Sportkameraden aus Staudt. Spielbeginn: 18.30 Uhr. Wie schon an dieser Stelle bekanntgegeben wurde, starten wir am Samstag, dem 27.09.1997, unseren Tagesausflug (solo). Hierzu sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder ganz herzlich eingeladen.
Ablauf: Abfahrt 13.45 Uhr Girod, Bürgerhaus, 13.50 Uhr am Feuerwehrhaus in Großhoibach, 16.00 Uhr Spiel in Sinzig. Anschließend zum Weinfest nach Altenahr.
_ Heilberscheid _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Kulturamt Westerburg -01 E. 2223 Lad. A.- 56457 Westerburg, den 09.09.1997
Öffentliche Bekanntmachung Ladung
zur Bekanntgabe des durch Nachtrag II geänderten Zusammenlegungsplanes Eppenrod; Rhein-Lahn-Kreis
I. In dem Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Az.: 01 E. 2223 Lad. A., haben wir gern. §§ 59 und 60 des Flurbereini-

