Montabaur
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“Öffentl. Bekanntmachungen”
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 04.05.1993 den Beschluß gefaßt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur einzuleiten.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Girod, Gemarkungsteil »Hinterste Schlehwiese« östlich der L 317 und nördlich der K 154, sowie östlich des Gemarkungsteiles »Am Welterstein« westlich der L 317 und südlich der K154 und ist aus der anliegend abgedruckten Planskizze ersichtlich.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, 21.08.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 04.05.1993 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit 08.09. bis 10.10.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Montabaur, 21.08.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Nr. 35/97
Eli “Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten
der Verwaltung
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.02602/126.0
des Bürgerbüro’s
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.02602/126.235
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 211 und 213)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
und. 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
und.14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 211 Tel.-Nr.02602/126.113
Zimmer 213 Tel.-Nr.02602/126.216
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr.02602/126.232
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen.
Kommission auf Bewertungsfahrt in der Verbandsgemeinde
Foto: Markus Müller
IUP 38 ®
Auch in diesem Jahr waren wieder zahlreiche Objekte im Wettbewerb für erhaltenswerte Häuser in den verschiedenen Gemeinden der Verbandsgemeinde zu bewerten.
Die Kommission unter der Leitung von I. Beigeordnetem Reusch (Bildmitte) informiert sich über ein Objekt in Eitelborn.
Die Hauseigentümer zeigten ein Baubuch, das den Bauzustand vor der Renovierung wiederspiegelt.
Das Ergebnis wird in der 2. Septemberhälfte bekanntgegeben.
Kreisstadt »verwandelte«
sich ins New Orleans des Westerwaldes
Die Stadt Montabaur führte zum dritten Mal das Jazz-Weekend durch
Rechtzeitig zum 3. Jazz-Weekend Montabaur '97 bescherte der Wettergott den »Schustern« wieder, wie bereits in den Jahren 1995 und 1996, ein sonnenreiches Wochenende. Alte und neue Jazzfans gaben sich in Montabaur erneut ein »Stell-Dich-Ein«. Das 3. Jazz-Weekend Montabaur ’97 wurde durch Bürgermeister Dr. Possel-Dölken mit der Ausstellung »Jazz in Deutschland« am Freitag, 15. August 1997, um 11.00 Uhr in der Bürgerhalle eröffnet. Peter Kehl, der für den kurzfristig erkrankten Reimer von Essen eingesprungen war, referierte über die Entstehung des Jazz, warum der traditionelle Jazz in Deutschland vom Äusster-
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