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Nr. 34/97
l^titabaur ~1 _
“Uber die Ortsgrenze hinaus...”
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iaatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Montabaur-Altenkirchen
prtragsabend am Donnerstag, dem 04.09.1997,20.00 Uhr, in Judenbach, Gasthof »Zur Linde«
/hema: Sorten- und Pflanzenschutzempfehlungen zur Herbst- iussaat.
Referenten: Peter Zilles und Stefan Ernert. jille Interessenten sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung
1. Vorstellung der Bau- und Verkehrsregelungsmaßnahmen im Zuge des Umbaues der L 313 in der Ortsdurchfahrt Eschelbach
2. Bericht des Bürgermeisters zu aktuellen Vorhaben in Stadt und Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger und Einwohner
Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der
Einwohnerversammlung eingeladen.
56410 Montabaur, 19.08.1997
Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
>Musik in alten Dorfkirchen« geht weiter
ifloselfränkische Chansons in Horbach
fSSB
/lit einem Konzert von Manfred Pohlmann und der Gruppe Inter- jde wird die diesjährige Veranstaltungsreihe »Musik in alten )orfkirchen« der Kleinkunstbühne Mons Tabor am Sonntag, 7.09.1997, fortgesetzt. Nach dem genialen Konzert der Klezmer- ruppe Nunu in Kirchähr darf man auf diesen moselfränkischen Ihansonnachmittag in der Horbacher Kapelle gespannt sein, rmöglicht wird die Veranstaltung im Rahmen des Kultursommer Iheinland-Pfalz mit Unterstützung der Kreissparkasse Wester- ’ald und des Pfarrgemeinderates.
lanfred Pohlmann ist als Chansonier beileibe kein Unbekannter: eie hundert Konzerte in Deutschland, Frankreich und den Nach- arstaaten zeugen von seiner musikalischen Schaffenskraft. Er ill sein Publikum nicht über fremde Kulturen und Sprachen slehren, sondern auf engagiert-intelligente Weise unterhalten, ies kann auf humorvoll-heitere, nachdenkliche oder auch mal erbe Art geschehen. Dabei bedient sich der Liedermacher nicht jr der moselfränkischen Mundart, sondern singt seine Balladen id Volkslieder auch mal jiddisch, korsisch oder flämisch. Beglei- *t wird Pohlmann von der dreiköpfigen Band Interlude in der esetzung Dirko Juchem (Sax und Flöte), Frank Willi Schmidt lass) und Jörg Mehren (Akkordeon).
ie Konzertreihe endet am 26.10. mit einem Konzert der aus der hem. DDR stammenden Liedermacherin Bettina Wegner in Neu- husel.
jntritt 10,- DM. Karten nur an der Tageskasse. Jugendliche und haber eines Sozialpasses erhalten Ermäßigung. Info bei Uli phmidt, Telefon 02608/636.
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öffentliche Bekanntmachung
^nwohnerversammlung
'e gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Fieinland-Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Einwohnerver- [jmmlung findet in Montabaur-Eschelbach am Mittwoch, dem 3. gjptember 1997, um 19.00 Uhr, in der Waldbachhalle, statt.
“MONTABAUR”
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Rathauspassage« der Stadt Montabaur
hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der vom Stadtrat von Montabaur am 25.11.1993 als Satzung beschlossene Bebauungsplan »Rathauspassage« wurde der Bezirksregierung Koblenz gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Bezirksregierung hat am 08.08.1997 (Az. 6a/60,610.13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 204, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

