Einzelbild herunterladen

Montabaur

17

Nr. 32/97

ersatzweise aber einen neuen Kinderspielplatz im Neubaugebiet »Wässer« zu schaffen. Der Rat war damals der Auffassung, daß es aus städtebaulicher Sicht sinnvoll sei, diese Umwandlung des Spielplatzes zu vollziehen, da einerseits der Bedarf an Wohnbau­land groß und andererseits ein Spielplatz im Gebiet »Höll« auf­grund der geänderten Altersstruktur im Einzugsbereich - insbe­sondere für Kleinkindernicht mehr gerechtfertigt sei. Ein weite­rer gravierender Punkt war für den Rat die Tatsache, daß dieser Spielplatz vorwiegend in den Abendstunden von Jugendlichen genutzt werde und daher der unterhaltungsintensivste im Ort sei, auch was die Beschädigungen an den Spielgeräten anbelangte. Weiter führte Blath aus, daß man mit der damaligen Absicht »zwei Fliegen mit einer Klappe« geschlagen hatte. Einerseits hätte man den jetzigen Spielplatz sehr gut als Bauplatz vermarkten können, was sicherlich nicht zum Nachteil für die gemeindlichen Finanzen gewesen wäre. Andererseits wäre durch den Neubau eines Spiel­platzes im Baugebiet »Wässer« ein adäquater Ersatz geschaffen worden, der auch in zumutbarer Entfernung für die Kinder aus dem Gebiet »Höll« gelegen hätte.

In einer vom Ortsbürgermeister eigens hierfür einberufenen Ein­wohnerversammlung konnten die Anlieger aber schlüssig darle­gen, daß der vorhandene Spielplatz im Römerweg sehr gut von Kleinkindern angenommen werde, Darüber hinaus habe er seine frühere »Randlage« durch die Baugebiete »Limesweg« und »Zum Heckelchen« weitestgehend verloren und sei so Mittelpunkt für einen großen Einzugsbereich. Aus diesen Gründen forderten sie in einer Resolution den Erhalt des Spielplatzes.

Vor Eintritt zu diesem Tagesordnungspunkt erhielten die Bürger nochmals die Gelegenheit, ihre gegenteilige Auffassung zu dem Ratsbeschluß vom Januar 1997 darzulegen, wovon rege Ge­brauch gemacht wurde. In der anschließenden Diskussion zeig­ten sowohl der Ortsbürgermeister als auch alle im Rat vertretenen Fraktionen Verständnis für diese stichhaltigen Argumente, was sodann einstimmig zu dem Beschluß führte, es beim Status Quo zu belassen, d. h., die Änderung des Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel der Aufhebung der Spielplatznutzung nicht mehr weiter zu betreiben. Blath führte weiter aus, daß man im kommen­den Jahr beabsichtige, den Spielplatz einer Generalsanierung zu unterziehen und das ein oder andere Spielgerät zu erneuern. Die entsprechenden Finanzmittel seien schon im Investitionsplan vor­gesehen. Kurzfristig sagte er zu, den Sand zu erneuern, das Klettergerüst zu reparieren und evtl, eine neue Sitzbank aufzu­stellen. Nicht ohne zu erwähnen, daß er bei der Generalsanierung im kommenden Jahr tatkräftige Unterstützung der Bürger erwarte, insbesondere derer, die sich vehement für den Erhalt des Spiel­platzes eingesetzt hätten, erklärte Blath weiter, daß es sicherlich keine »Schwäche« des Rates sei, wenn er seine Meinung jetzt (allerdings zugunsten der Bürger) geändert habe. Vielmehr sei dies für ihn ein Zeichen der »Stärke« und des Demokratiever­ständnisses, das er oftmals in anderen Institutionen vermisse. Für ihn habe grundsätzlich der Wille der Bürger Vorrang, wenn auch in grundlegenden Entscheidungen hin und wieder subjektive In­teressen hinter dem Allgemeinwohl zurückgestellt werden müßten.

Antrag des TV »Jahn« 1892 Eitelborn e.V. auf Aufhebung des Fahrradverbotes im Bereich des »Augst-Stadions«

Zunächst einmal begründete der Vorsitzende die Notwendigkeit der seinerzeit angeordneten Beschilderung im Stadion (Verbot der Einfahrt für Fahrräder), die einvernehmlich im Hallen- und Stadion-Ausschuß beschlossen worden war. Ausschlaggebend war hierfür insbesondere die ständige mißbräuchliche Nutzung des »Augst-Stadions« durch Fahrradfahrer. Nicht nur, daß diese auf den gepflasterten Flächen rund ums Stadion fuhren und es oftmalsinsbesondere mit Kleinkindern-zu »Beinaheunfällen« gekommen war, sondern insbesondere das Befahren der Tartan­laufbahn und sogar des Rasenspielfeldes waren Anlaß, die ur­sprünglich im Stadionbereich angeordneten Fahrradständer vor den Haupteingangsbereich zu verlegen. Durch diese Maßnah­men konnten die aus der widerrechtlichen Nutzung mit Fahrrä­dern resultierenden Schäden an der Sportanlage auf ein Minimum reduziert werden. Der Ausschuß war und ist auch weiterhin mehr­heitlich der Auffassung, daß dieses Verbot bestehen bleiben sollte, um den Erhalt dieser schönen, mit viel Geld der Allgemein­heit errichteten Sportanlage zu garantieren.

Der TV »Jahn« begründete seinen Antrag, das bestehende Fahr­radverbot aufzuheben, insbesondere damit, daß diese Anord­nung dem verfassungsmäßig garantierten Grundsatz der »Ver­hältnismäßigkeit« zuwiderlaufe und es nicht einzusehen sei, daß Fahrräder, deren Anschaffungspreis oftmals weit über 1.000,00 DM liege, außerhalb der Umzäunung, von Zuschauern und Sport­treibenden unbeaufsichtigt, abgestellt werden müßten. Man solle

hier den sporttreibenden Vereinen doch die Verantwortung über­tragen und so viel Vertrauen haben, daß diese selbst darauf achten, daß das unberechtigte Fahren auf der Laufbahn und dem Spielfeld unterbleibt. Es sollte daher wieder zugelassen werden, daß die Fahrräder in den Stadionbereich geschoben und abge­stellt werden können.

Ortsbürgermeister Norbert Blath erläuterte, daß es seiner Ansicht nach unbedingt erforderlich sei, die Sportanlage in einem ein­wandfreien Zustand zu halten und es wegen der unliebsamen Vorkommnisse aus der Vergangenheit weiterhin notwendig sei, das Fahrradverbot im Stadion aufrecht zu erhalten. Der Träger der Sportanlage (hier die Gemeinden Eitelborn und Neuhäusel) sei im Rahmen seiner Sozialpflichtigkeit und zum Schutze seines Eigentums dazu verpflichtet, alles nur Erdenkliche zum Erhalt dieser Einrichtung zu veranlassen. Im übrigen habe der Antrag­steller selbst ausgeführt, daß zum Erhalt der bestehenden Anlage geeignete Maßnahmen ergriffen werden müßten, um das Fahren mit Fahrrädern, Mofas etc. auf den Laufbahnen und dem Spielfeld zu unterbinden.

Die Geschehnisse im Vorfeld des »Fahrradverbotes« hätten aber verdeutlicht, daß es den Verantwortlichen in den Sportvereinen nicht gelungen sei, Mißbräuche durch Fahrradfahrer innerhalb der Sportanlage zu unterbinden. Vielmehr sei es aus seiner Kenntnis heraus oftmals so gewesen, daß solche Verstöße durch die Übungsleiter stillschweigend geduldet wurden, um tunlichst Konflikte mit den Betroffenen zu vermeiden. Zugegebenermaßen, so Blath, sei es sicherlich nicht angenehm und relativ unpopulär, Verbote zu sanktionieren bzw. für die Einhaltung der Ordnung durch eindeutige Weisungen zu sorgen. Dies überlasse man dann lieber dem Stadionwart oder dem jeweiligen Ortsbürgermeister, die ja dafür bezahlt würden, »Prügel« einzustecken. Dennoch sei es aber primär Aufgabe der Vereine, auf die Einhaltung der Benutzungsordnung zu achten, welche sie ja mit der Nutzung der Anlage anerkannt hätten.

Im übrigen sei es gar nicht einzusehen, warum die Fahrräder nicht vor dem Stadion abgestellt werden sollten. Der Preis des Fahrra­des sei für ihn hier nicht ausschlaggebend, bestehe doch die Möglichkeit, geeignete Absperrvorrichtungen anzubringen. Schließlich könne man sein Fahrrad auch nicht in der Gemüse­abteilung der Supermärkte in Neuhäusel oder sonstwo abstellen, wenn man seine Besorgungen dort mit dem Fahrrad erledigt. Auch hier müsse man das Fahrrad unbeaufsichtigt im Bereich der Parkflächen abstellen. Darüber hinaus sei es in keinem Stadion der Welt möglich, sein »Gefährt« im eingezäunten Bereich abzu­stellen. Warum dies ausgerechnet im »Augst-Stadion« ermöglicht werden sollte, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Im Sinne der Umwelt und auch der Gesundheit wegen sei es zwar zu be­grüßen, wenn viele Sportler mit dem Fahrrad zum Stadion kämen. Andererseits sei aber nicht einzusehen, warum man dann das mitgebrachte Fahrrad nicht vor dem Eingangsbereich abstellen könne, wären es doch nicht einmal 100 m bis in den Stadion-In- nenbereich. Einem Sportler könne dies doch sicherlich nichts ausmachen und insofern auch zugemutet werden.

Schließlich billigte der Rat mehrheitlich (einige Gegenstimmen aus der SPD-Fraktion) das bestehende Fahrradverbot und lehnte den Antrag des TV »Jahn« ab.

Antrag des TV »Jahn« 1892 e.V. Eitelborn auf Änderung der Gebühren für die Nutzung der »Augst-Halle«

Der TV »Jahn« hatte beantragt, das Entgelt für die Nutzung der »Augst-Halle« generell für die Ortsvereine aus Eitelborn und Neuhäusel niedriger festzusetzen. Begründet wurde der Antrag u. a. damit, daß es sich bei Veranstaltungen der Ortsvereine um ein Stück örtlicher Volkskultur handele, daß wertvolle Beiträge zur Jugend- und Seniorenarbeit geleistet würden und die Überschüs­se aus den Veranstaltungen der Allgemeinheit (Mitgliedern) zu­gute kämen und nicht in »private Taschen wandern« würden. Für die Vereine müsse gegenüber privaten Feierlichkeiten (Hoch­zeiten, Geburtstage etc.)daher ein vergleichsweise geringeres Nutzungsentgelt festgesetzt werden.

Ratsmitglied Peter Stein begrüßte namens der SPD-Fraktion diesen Antrag und forderte gar, das Nutzungsentgelt für Vereine niedriger festzusetzen und diese Einnahmeausfälle dadurch zu kompensieren, daß man dann die Gebühren für private Feiern entsprechend höher festsetzt.

Diesem Ansinnen trat Ortsbürgermeister Norbert Blath entschie­den entgegen. Gerade dies würde dann bedeuten, daß Hoch­zeitsgesellschaften, Geburtstagsfeiern hier insbesondere Ge­burtstagsjubiläen von älteren Menschen, die vermehrt in der »Augst-Halle« stattfinden - und dergleichen entsprechend mehr zahlen müßten. Unter anderem führte er aus, daß die Nutzungs­gebühren sehr niedrig und damit sozialverträglich festgesetzt