Montabaur
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Nr. 32/97
ersatzweise aber einen neuen Kinderspielplatz im Neubaugebiet »Wässer« zu schaffen. Der Rat war damals der Auffassung, daß es aus städtebaulicher Sicht sinnvoll sei, diese Umwandlung des Spielplatzes zu vollziehen, da einerseits der Bedarf an Wohnbauland groß und andererseits ein Spielplatz im Gebiet »Höll« aufgrund der geänderten Altersstruktur im Einzugsbereich - insbesondere für Kleinkinder —nicht mehr gerechtfertigt sei. Ein weiterer gravierender Punkt war für den Rat die Tatsache, daß dieser Spielplatz vorwiegend in den Abendstunden von Jugendlichen genutzt werde und daher der unterhaltungsintensivste im Ort sei, auch was die Beschädigungen an den Spielgeräten anbelangte. Weiter führte Blath aus, daß man mit der damaligen Absicht »zwei Fliegen mit einer Klappe« geschlagen hatte. Einerseits hätte man den jetzigen Spielplatz sehr gut als Bauplatz vermarkten können, was sicherlich nicht zum Nachteil für die gemeindlichen Finanzen gewesen wäre. Andererseits wäre durch den Neubau eines Spielplatzes im Baugebiet »Wässer« ein adäquater Ersatz geschaffen worden, der auch in zumutbarer Entfernung für die Kinder aus dem Gebiet »Höll« gelegen hätte.
In einer vom Ortsbürgermeister eigens hierfür einberufenen Einwohnerversammlung konnten die Anlieger aber schlüssig darlegen, daß der vorhandene Spielplatz im Römerweg sehr gut von Kleinkindern angenommen werde, Darüber hinaus habe er seine frühere »Randlage« durch die Baugebiete »Limesweg« und »Zum Heckelchen« weitestgehend verloren und sei so Mittelpunkt für einen großen Einzugsbereich. Aus diesen Gründen forderten sie in einer Resolution den Erhalt des Spielplatzes.
Vor Eintritt zu diesem Tagesordnungspunkt erhielten die Bürger nochmals die Gelegenheit, ihre gegenteilige Auffassung zu dem Ratsbeschluß vom Januar 1997 darzulegen, wovon rege Gebrauch gemacht wurde. In der anschließenden Diskussion zeigten sowohl der Ortsbürgermeister als auch alle im Rat vertretenen Fraktionen Verständnis für diese stichhaltigen Argumente, was sodann einstimmig zu dem Beschluß führte, es beim Status Quo zu belassen, d. h., die Änderung des Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel der Aufhebung der Spielplatznutzung nicht mehr weiter zu betreiben. Blath führte weiter aus, daß man im kommenden Jahr beabsichtige, den Spielplatz einer Generalsanierung zu unterziehen und das ein oder andere Spielgerät zu erneuern. Die entsprechenden Finanzmittel seien schon im Investitionsplan vorgesehen. Kurzfristig sagte er zu, den Sand zu erneuern, das Klettergerüst zu reparieren und evtl, eine neue Sitzbank aufzustellen. Nicht ohne zu erwähnen, daß er bei der Generalsanierung im kommenden Jahr tatkräftige Unterstützung der Bürger erwarte, insbesondere derer, die sich vehement für den Erhalt des Spielplatzes eingesetzt hätten, erklärte Blath weiter, daß es sicherlich keine »Schwäche« des Rates sei, wenn er seine Meinung jetzt (allerdings zugunsten der Bürger) geändert habe. Vielmehr sei dies für ihn ein Zeichen der »Stärke« und des Demokratieverständnisses, das er oftmals in anderen Institutionen vermisse. Für ihn habe grundsätzlich der Wille der Bürger Vorrang, wenn auch in grundlegenden Entscheidungen hin und wieder subjektive Interessen hinter dem Allgemeinwohl zurückgestellt werden müßten.
Antrag des TV »Jahn« 1892 Eitelborn e.V. auf Aufhebung des Fahrradverbotes im Bereich des »Augst-Stadions«
Zunächst einmal begründete der Vorsitzende die Notwendigkeit der seinerzeit angeordneten Beschilderung im Stadion (Verbot der Einfahrt für Fahrräder), die einvernehmlich im Hallen- und Stadion-Ausschuß beschlossen worden war. Ausschlaggebend war hierfür insbesondere die ständige mißbräuchliche Nutzung des »Augst-Stadions« durch Fahrradfahrer. Nicht nur, daß diese auf den gepflasterten Flächen rund ums Stadion fuhren und es oftmals —insbesondere mit Kleinkindern-zu »Beinaheunfällen« gekommen war, sondern insbesondere das Befahren der Tartanlaufbahn und sogar des Rasenspielfeldes waren Anlaß, die ursprünglich im Stadionbereich angeordneten Fahrradständer vor den Haupteingangsbereich zu verlegen. Durch diese Maßnahmen konnten die aus der widerrechtlichen Nutzung mit Fahrrädern resultierenden Schäden an der Sportanlage auf ein Minimum reduziert werden. Der Ausschuß war und ist auch weiterhin mehrheitlich der Auffassung, daß dieses Verbot bestehen bleiben sollte, um den Erhalt dieser schönen, mit viel Geld der Allgemeinheit errichteten Sportanlage zu garantieren.
Der TV »Jahn« begründete seinen Antrag, das bestehende Fahrradverbot aufzuheben, insbesondere damit, daß diese Anordnung dem verfassungsmäßig garantierten Grundsatz der »Verhältnismäßigkeit« zuwiderlaufe und es nicht einzusehen sei, daß Fahrräder, deren Anschaffungspreis oftmals weit über 1.000,00 DM liege, außerhalb der Umzäunung, von Zuschauern und Sporttreibenden unbeaufsichtigt, abgestellt werden müßten. Man solle
hier den sporttreibenden Vereinen doch die Verantwortung übertragen und so viel Vertrauen haben, daß diese selbst darauf achten, daß das unberechtigte Fahren auf der Laufbahn und dem Spielfeld unterbleibt. Es sollte daher wieder zugelassen werden, daß die Fahrräder in den Stadionbereich geschoben und abgestellt werden können.
Ortsbürgermeister Norbert Blath erläuterte, daß es seiner Ansicht nach unbedingt erforderlich sei, die Sportanlage in einem einwandfreien Zustand zu halten und es wegen der unliebsamen Vorkommnisse aus der Vergangenheit weiterhin notwendig sei, das Fahrradverbot im Stadion aufrecht zu erhalten. Der Träger der Sportanlage (hier die Gemeinden Eitelborn und Neuhäusel) sei im Rahmen seiner Sozialpflichtigkeit und zum Schutze seines Eigentums dazu verpflichtet, alles nur Erdenkliche zum Erhalt dieser Einrichtung zu veranlassen. Im übrigen habe der Antragsteller selbst ausgeführt, daß zum Erhalt der bestehenden Anlage geeignete Maßnahmen ergriffen werden müßten, um das Fahren mit Fahrrädern, Mofas etc. auf den Laufbahnen und dem Spielfeld zu unterbinden.
Die Geschehnisse im Vorfeld des »Fahrradverbotes« hätten aber verdeutlicht, daß es den Verantwortlichen in den Sportvereinen nicht gelungen sei, Mißbräuche durch Fahrradfahrer innerhalb der Sportanlage zu unterbinden. Vielmehr sei es aus seiner Kenntnis heraus oftmals so gewesen, daß solche Verstöße durch die Übungsleiter stillschweigend geduldet wurden, um tunlichst Konflikte mit den Betroffenen zu vermeiden. Zugegebenermaßen, so Blath, sei es sicherlich nicht angenehm und relativ unpopulär, Verbote zu sanktionieren bzw. für die Einhaltung der Ordnung durch eindeutige Weisungen zu sorgen. Dies überlasse man dann lieber dem Stadionwart oder dem jeweiligen Ortsbürgermeister, die ja dafür bezahlt würden, »Prügel« einzustecken. Dennoch sei es aber primär Aufgabe der Vereine, auf die Einhaltung der Benutzungsordnung zu achten, welche sie ja mit der Nutzung der Anlage anerkannt hätten.
Im übrigen sei es gar nicht einzusehen, warum die Fahrräder nicht vor dem Stadion abgestellt werden sollten. Der Preis des Fahrrades sei für ihn hier nicht ausschlaggebend, bestehe doch die Möglichkeit, geeignete Absperrvorrichtungen anzubringen. Schließlich könne man sein Fahrrad auch nicht in der Gemüseabteilung der Supermärkte in Neuhäusel oder sonstwo abstellen, wenn man seine Besorgungen dort mit dem Fahrrad erledigt. Auch hier müsse man das Fahrrad unbeaufsichtigt im Bereich der Parkflächen abstellen. Darüber hinaus sei es in keinem Stadion der Welt möglich, sein »Gefährt« im eingezäunten Bereich abzustellen. Warum dies ausgerechnet im »Augst-Stadion« ermöglicht werden sollte, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Im Sinne der Umwelt und auch der Gesundheit wegen sei es zwar zu begrüßen, wenn viele Sportler mit dem Fahrrad zum Stadion kämen. Andererseits sei aber nicht einzusehen, warum man dann das mitgebrachte Fahrrad nicht vor dem Eingangsbereich abstellen könne, wären es doch nicht einmal 100 m bis in den Stadion-In- nenbereich. Einem Sportler könne dies doch sicherlich nichts ausmachen und insofern auch zugemutet werden.
Schließlich billigte der Rat mehrheitlich (einige Gegenstimmen aus der SPD-Fraktion) das bestehende Fahrradverbot und lehnte den Antrag des TV »Jahn« ab.
Antrag des TV »Jahn« 1892 e.V. Eitelborn auf Änderung der Gebühren für die Nutzung der »Augst-Halle«
Der TV »Jahn« hatte beantragt, das Entgelt für die Nutzung der »Augst-Halle« generell für die Ortsvereine aus Eitelborn und Neuhäusel niedriger festzusetzen. Begründet wurde der Antrag u. a. damit, daß es sich bei Veranstaltungen der Ortsvereine um ein Stück örtlicher Volkskultur handele, daß wertvolle Beiträge zur Jugend- und Seniorenarbeit geleistet würden und die Überschüsse aus den Veranstaltungen der Allgemeinheit (Mitgliedern) zugute kämen und nicht in »private Taschen wandern« würden. Für die Vereine müsse — gegenüber privaten Feierlichkeiten (Hochzeiten, Geburtstage etc.)—daher ein vergleichsweise geringeres Nutzungsentgelt festgesetzt werden.
Ratsmitglied Peter Stein begrüßte namens der SPD-Fraktion diesen Antrag und forderte gar, das Nutzungsentgelt für Vereine niedriger festzusetzen und diese Einnahmeausfälle dadurch zu kompensieren, daß man dann die Gebühren für private Feiern entsprechend höher festsetzt.
Diesem Ansinnen trat Ortsbürgermeister Norbert Blath entschieden entgegen. Gerade dies würde dann bedeuten, daß Hochzeitsgesellschaften, Geburtstagsfeiern — hier insbesondere Geburtstagsjubiläen von älteren Menschen, die vermehrt in der »Augst-Halle« stattfinden - und dergleichen entsprechend mehr zahlen müßten. Unter anderem führte er aus, daß die Nutzungsgebühren sehr niedrig und damit sozialverträglich festgesetzt

