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Montabaur

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Nr. 31/97

häuser zu errichten. Zur Realisierung dieser Planung war es erforderlich, den verbindlichen Bebauungsplan aus dem Jahre 1960, der für diesen Bereich ein Industriegebiet festsetzte, zu ändern.

In der Zeit vom 12.05. bis 13.06.1997 wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung und das Beteiligungsverfahren der Träger öf­fentlicher Belange durchgeführt. Mit Stimmenmehrheit (15 Ja- Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen) beschloß der Stadtrat

- die Bedenken und Anregungen einer Nachbarin nach Abwägung der betroffenen privaten Belange des angrenzen­den Heizungs- und Sanitärunternehmens mit den entgegen­stehenden privaten und öffentlichen Belangen in vollem Umfang zurückzuweisen und keine diesbezügliche Änderung des Bebauungsplanentwurfes herbeizuführen,

- die Bedenken und Anregungen der Handwerkskammer Koblenz in vollem Umfang zurückzuweisen und keine diesbezügliche Änderung des Bebauungsplanentwurfes herbeizuführen

- die Bedenken und Anregungen des Gewerbeaufsichtsamtes Koblenz insoweit zu berücksichtigen, als daß ein schalltech­nisches Gutachten eingeholt und dessen Ergebnisse in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet werden; ansonsten werden die vorgetragenen Bedenken und Anregungen zurückgewiesen.

- die Bedenken und Anregungen des Straßen- und Verkehrs­amtes Diez zu berücksichtigen und durch textliche und zeichnerische Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf einzustellen.

- die Bedenken und Anregungen der Kevag Koblenz durch die Eintragung eines Versorgungsstreifens am östlichen Plange­bietsrand und die Aufnahme eines Hinweises bezüglich der Abstimmung des Baubeginns Rechnung zu tragen.

- die Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zu berücksichtigen und die Textfestset­zungen um die Verpflichtung zur Anpflanzung eines Laubbaum- oder Obstbaumhochstammes pro Baugrundstück zu ergänzen.

Abschließend faßte der Stadtrat mit 15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stim­men und 2 Enthaltungen den Zustimmungs- und Offenlegungs­beschluß.

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung«

Mit 16 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen änderte der Stadtrat den Bebauungsplan »Altstadt I - Erweiterung«, um die geplante Er­richtung eines SB-Marktes zu verwirklichen. Er faßte den Zustim­mungsbeschluß und beschloß die Durchführung der vorgezoge­nen Bürgerbeteiligung und die Einleitung des Beteiligungsverfah- ' rens der Träger öffentlicher Belange.

Die Konzeption zur Bebauung des Platzes Decker zeigt im Unter­geschoß eine Tiefgarage, im Erdgeschoß Geschäftsflächen des Verbrauchermarktes mit kleineren Ladenflächen, Nebenräumen, Anlieferung etc., im 1. Obergeschoß ein Parkdeck, dessen Rand­bereich von Büroflächen geprägt sein soll und im 2. Obergeschoß ein Parkdeck mit einem Dach überdeckt, das in den Randberei­chen mit Einzelhäusern bebaut wird und eine begrünte Dachter­rasse erhält.

Dieser Vorschlag fand breite Zustimmung bei der CDU- und SPD-Fraktion. Massive Kritik brachte die FWG-Fraktion vor und lehnte die Planung ab. Für die Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« erklärte Ratsmitglied Olaf Manns, daß das Aussehen des Baukör­pers von der Vermarktbarkeit entschieden werde, und lehnte die Konzeption ebenfalls ab. Diesen Ausführungen schloß sich die Fraktion »BfM« an.

Änderung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße«

Einstimmig stimmte der Stadtrat der Änderung des Bebauungs­planes »Verlängerte Südstraße« zu und faßte den Beschluß zur Offenlage.

Für den Bebauungsplan »Verlängerte Südstraße«, der am 29.10.1996 als Satzung beschlossen wurde, war nach der neue­sten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Koblenz zur spä­teren Geltendmachung der Kostenerstattungsansprüche für Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen eine konkrete Zuordnung zwi­schen Eingriff und Kompensation erforderlich.

Vergabe eines Straßennamens für die Wegeparzelle Gemar­kung Ettersdorf, Flur 2, Flurstücke 141/1 und 141/2

Der Stadtrat beschloß einstimmig (20 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung), der Wegeparzelle Flur 2, Flurstücke 141/1 und 141/2 in der Gemarkung Ettersdorf den Namen »Unter dem Bornrain« zu geben.

Festsetzung des Anteils der Stadt Montabaur am beitragsfä­higen Aufwand für den Ausbau der Kopernikusstraße, ver­laufend von Roßbergstraße bis Wegeparzelle 146/15, und die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag

Der Stadtrat beschloß mehrheitlich (12 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stim­men) den Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Auf­wand für den Ausbau der Kopernikusstraße auf 30 v. H. festzu­setzen und Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubei­trag zu erheben. Der Vorausleistungsbetrag wurde auf 22,00 DM pro m 2 beitragspflichtiger Geschoßfläche festgesetzt. Der Beitrag ist 3 Monate nach Zustellung des Beitragsbescheides fällig. Der Grunderwerb gilt als Herstellungsmerkmal der Baumaßnahme. Der Antrag der SPD-Fraktion, den Anteil der Stadt Montabaur auf 25 % festzusetzen, fand mit 9 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen keine Mehrheit.

Der Tagesordnungspunkt »Grundstücksangelegenheit - Grunderwerb der DB AG im Planfeststellungsabschnitt 72 - Verkauf städtischer Grundstücke« wurde von der Tagesord­nung abgesetzt. Einzelkaufverträge werden dem Haupt- und Fi­nanzausschuß zur Beschlußfassung vorgelegt.

Aushilfskräfte für Beerdigungsdienst auf dem Friedhof der Stadt Montabaur gesucht

Die Stadt Montabaur sucht zur Aushilfe (z. B. Urlaubs-, Krank- heits-, Wochenendvertretung) nebenberufliche Mitarbeiter, die sich als Sargträger und ggf. für die Grabbereitung auf Abruf zur Verfügung stellen.

Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarif für gemeindliche Arbei­ter.

Nähere Angaben können erfragt werden bei der Friedhofs­verwaltung (Tel.; 02602/126.133) oder Personalverwaltung (Tel.: 02602/126.131).

Interessenten können sich durch persönliche Vorsprache oder schriftlich bewerben bei der Verbandsgemeindeverwal­tung, Personalamt, Konrad-Adenaue.r-Platz 8, 56410 Monta­baur.

20. Verbandsgemeinde-Pokalschießen

Zum 20. Male veranstaltet die Schützengesellschaft St. Sebastia- nus Montabaur in diesem Jahr ihr Verbandsgemeinde-Pokal- schießen. Das Pokalschießen wird durchgeführt am Samstag, dem 30. August, und am Sonntag, dem 31. August 1997. In der Woche zuvor, vom 25. bis 29. August, besteht für alle Teilnehmer die Möglichkeit, im Training ihre Schießkünste zu verbessern. Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine, Clubs und Verbände der Verbandsgemeinde Montabaur. Sportschützen können nicht teil­nehmen!

Interessenten können die Ausschreibungsunterlagen beim Schießmeister Horst Wengler, Tel.: 02602/17591, oder beim Ge­schäftsführer Norbert Keller, Tel.: 02602/17366, anfordern. Schirmherr der Veranstaltung ist Verbandsgemeindebürgermei­ster Dr. Possel-Dölken. Anmeldeschluß ist der 12. August 1997.

VdK-Sprechtag

Wegen Betriebsferien vom 11.08.1997 bis 22.08.1997 ist die VdK-Geschäftsstelle in Montabaur geschlossen.

Stillgruppe Montabaur

Die Stillgruppe Montabaur trifft sich wieder am Donnerstag, 07.08.1997, von 09.30 bis 11.30 Uhr, im kath. Bezirksamt Mon­tabaur, Auf dem Kalk, zum Austausch von Erfahrungen.

Hierzu laden wir alle Schwangeren, Mütter und Kinder (auch die Väter dürfen ruhig dabei sein) ein, die sich über die Vorteile und Praxis des Stillens informieren möchten. Wir bieten auch Hilfe­stellung für stillende Mütter bei deren Problemen beim Stillen. Während des Treffs wird ein Frühstück angeboten.

Informationen bei: Linda Dupp (02602/2712) und Sabine Zemro- ser-Bierhoff (06435/3108).