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Montabaur

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Nr. 31/97

Über die Ortsgrenze hinaus...

SPD in der VG Montabaur

SPD-Reiseprogramm

Wenn Urlaub an jedem seiner Tage ein wenig anders sein soll und wenn sich zur Erholung pur ruhig auch ein bißchen Politik und Kultur gesellen dürfen - warum dann nicht einmal bei einer Kreuzfahrt mit dem Reise-Service der SPD. Wir bieten für alle SPD-Mitglieder und Freunde aus der VG Montabaur u. a. an:

- SPD-Weihnachtskreuzfahrt in die Sonne vom 20. bis 29.12.1997

- SPD-Silvesterkreuzfahrt im Roten Meer vom 29.12.1997 bis 05.01.1998

- SPD-Frühlingskreuzfahrt Ägäis vom 18. bis 25.05.1998

- SPD-Frühlingskreuzfahrt westliches Mittelmeer vom 25.05. bis 01.06.1998

- SPD-Ostseerundfahrt vom 21. bis 30.08.1998

- SPD-Kreuzfahrt rund um Westeuropa vom 30.08. bis 11.09.1998

Infos und Anmeldeunterlagen direkt unter 0228/532548 oder un­ter 02608/636.

»Musik in alten Dorfkirchen«

Am 10.08. jüdische Folklore in Kirchähr Am Sonntag, 10.08., 17.00 Uhr, wird in der alten Pfarrkirche in Kirchähr im Gelbachtal die diesjährige Veranstaltungsreihe »Mu­sik in alten Dorfkirchen« fortgesetzt. Zu hören ist die sechsköpfige Gruppe NUNU aus München, die spätestens seit ihrer 2. CD »Klezmoeopter« als Geheimtip der deutschen Klezmerszene ge­handelt wird. Die Musiker präsentieren eine außergewöhnlich bunte Mischung »renovierter« jüdischer und anderer nichtari­scher Arien.

Ermöglicht wird dieses Konzert der Kleinkunstbühne Mons Ta­bor im Rahmen des Kultursommers Rheinland-Pfalz mit Unter­stützung der Kreissparkasse Westerwald sowie des Karlsheimes in Kirchähr.

Eintritt 10,- DM. Karten nur an der Tageskasse. Jugendliche und Inhaber eines Sozialpasses erhalten Ermäßigung. Info bei Uli Schmidt, Telefon 02608/636.

Mitgliedertreff Selbsthilfegruppe Lebertransplantierter und Lebererkrankter

am 9. August 1997, um 14.30 Uhr, in Ruppach-Goldhausen (Mariensaal)

Interessierte und Besucher sind herzlich willkommen. Info: Marie- le Höhn, Boden, Telefon 02602/81255.

MONTABAUR

Öffentliche Bekanntmachung

3. Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweite­rung« der Stadt Montabaur

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 22.07.1997 die 3. Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung« eingeleitet (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge­währt in der Zeit vom 11.08.1997 bis 10.09.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr).

Bedenken und Anregungen können innerhalb dieser Zeit schrift­lich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

56410 Montabaur, 25.07.1997 (S.) In Vertretung

Dr. Hütte, 1. Stadtbeigeordnetei

Öffentliche Bekanntmachung

3. Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweite­rung« der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 22.07.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Altstadt I - Erweite­rung« zu ändern.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Planänderung wird wie folgt beschrie­ben:

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung« umfaßtdie gesamte südlich des Kon- rad-Adenauer-Platzes und südwestlich der Altstadt gelegenen Fläche zwischen neuer Wilhelm-Mangels-Straße (im Westen), alter Wilhelm-Mangels-Straße (im Norden), Hospitalstraße (im Osten) und Grünanlage Biergasse (im Süden).

Eingeschlossen sind hierbei Teilflächen der alten Wilhelm-Man­gels-Straße bis an die bestehenden Gebäude und an die beste­hende Tiefgarage Konrad-Adenauer-Platz heranreichend, Teile der Hospitalstraße im Anschluß an die Kolpingstraße (Bereich VII) sowie die gesamte Biergasse einschließlich der Bauzeile auf der südlichen Stadtmauer.

Der Geltungsbereich ist aus der nachfolgend abgedruckten Skiz­ze ersichtlich.

Der Planänderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

56410 Montabaur, 25.07.1997 (S.) In Vertretung

Dr. Hütte, 1. Stadtbeigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Fichten-Auf derTrift« der Stadt Montabaur (Stadtteil Eigendorf) hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ge­mäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.04.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan zu ändern.