Montabaur
21
Nr. 30/97
Des weiteren sollen entlang des Feldes VIII die in der Hecke stehenden hohen Nadelholzbäume entfernt werden.
d) Auf dem Feld 5 a (ehemalige Kindergräber) sollen Doppelgräber angelegt werden, die dem Friedhofsteil (neu) angepaßt werden sollen.
e) Entlang des Feldes 2 soll im unteren Bereich bis hin zum Ende des neu vergrößerten Friedhofsteils (Wiese-Parkplatz) eine Natursteinmauer für Urnengräber errichtet werden.
Vergabe eines Planungsauftrages nach den Vorgaben des Dorferneuerungskonzeptes für die Gestaltung des Dorfplatzes
Mehrheitlich beschlossen die Ratsmitglieder, o. g. Auftrag an ein in Dreikirchen ansässiges Planungsbüro zu vergeben.
Instandsetzung der Baustraße »Aufm Rauenstück«
Ein in Heiligenroth ansässiges Unternehmen erhielt einstimmig den Auftrag für o. g. Bauvorhaben zum Angebotspreis von 10.223,50 DM.
Verkehrsberuhigende Maßnahmen (Schulstraße - Kurfürstenwiese)
Den Auftrag für o. g. Bauvorhaben erhielt ein in Weitersburg ansässiges Unternehmen zum Angebotspreis von 28.035,85 DM.
Baugrundstück
Die Ortsgemeinde Simmern bietet im Neubaugebiet »Aufm Rauenstück Teil I« folgendes Baugrundstück an:
Ein Grundstück zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte. Erlaubt sind zwei Wohneinheiten und eine Einliegenwohnung. Das äußere Erscheinungsbild soll aufeinander abgestimmt werden. Baugebot: Innerhalb von zwei Jahren.
Bei dem vorgenannten Grundstück werden Ortsansässige bevorzugt. Bewerber mögen sich bitte bis zum 14. August 1997 während den Dienststunden dienstags und donnerstags von 18.30 bis 19.30 Uhr mit der Ortsgemeindeverwaltung in Verbindung setzen.
Schmidt, Ortsbürgermeister
“BUCHFINKENLAND”
Straßenreinigung und Pflege unbebauter Grundstücke
. Aus gegebener Veranlassung möchten wir nochmals die Gelegenheit nutzen und auf die Satzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen sowie die Satzungen zum Schutze des Ortsbildes in den einzelnen Ortsgemeinden und den hiermit für die Grundstückseigentümer verbundenen Verpflichtungen zum Reinigen der öffentlichen Gehwege und Straßen hinweisen.
Unsere Außendienstmitarbeiter führen zur Zeit im gesamten Verbandsgemeindebereich Kontrollen durch. Bei Verstößen gegen die o. g. Satzungen besteht die Möglichkeit, daß durch unsere Dienststelle Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur — örtliche Ordnungsbehörde -
Pumpstation Hübingen/Gackenbach
ln dem Bericht über die Pumpstation Hübingen war ausgeführt, welche Mengen an Schmutzwasser nach Gackenbach gepumpt und welche Mengen beim Regen in den Bach abgeschlagen werden. Bei den Mengenangaben ist ein Schreibfehler unterlaufen. An der Pumpstation in Hübingen wird die sogenannte Schmutzwassermenge durch die Druckrohrleitung durch die Pumpanlage nach Gackenbach gepumpt.
Hierbei handelt es sich um eine Menge von 12 Litern in der Sekunde. Die große Menge, die auch für die Berechnung der Kanäle maßgeblich ist und die bei Regenfällen auftritt, wird in den Bach abgeschlagen. Diese Menge beträgt 1.230 Liter pro Sekunde.
Forstrevier Buchfinkenland
Im Forstrevier Buchfinkenland ist noch Schlagabraum übrig. Wer also sein Brennholz selbst aufarbeiten möchte, kann sich beim Förster Manfred Henkes, Tel.: 06439/1626, melden.
Henkes, Revierförster
Buchfinkensenioren!
Am Donnerstag, dem 31. Juli 1997, wollen wir zu einer Nachmittagsfahrt starten. Alle Senioren sind zu dieser Überraschungsfahrt, Ziel wird erst im Bus bekanntgegeben, eingeladen. Die Rückkunft wird gegen 20.30 Uhr liegen, je nach guter Laune vielleicht auch etwas später. Der Fahrpreis wird bei genügender Beteiligung bei ca. 12,00 DM liegen.
Abfahrzeiten des Busses: 13.00 Uhr Dies Haltestelle, 13.05 Uhr Kapelle Hübingen, 13.15 Uhr Haltestelle Gackenbach, 13.20 Uhr Haltestelle Horbach.
Anmeldungen bis Montag, 28. Juli, unter Tel.: 433.
Nachwuchsausbildung
beim Blasorchester Daubach e.V.
Das Blasorchester Daubach e.V. möchte ab Oktober 1997 musikinteressierten Kindern (ab ca. 9 Jahre) einen Nachwuchskurs anbieten. Dieser Kurs beginnt mit einer dreimonatigen theoretischen Einführung, an die sich dann die Instrumentalausbildung anschließen wird. Weitere Einzelheiten werden an einem Elternabend nach den Sommerferien bekanntgegeben.
Interessenten wenden sich bitte bis 31.08.1997 an den 1. Vorsitzenden Rainer Frink (02602/3561) oder an den 2. Vorsitzenden Heinz-Josef Gilberg (02602/5752). Hier erhalten Sie ggf. weitere Auskünfte.
_ Gackenbach _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Gemeindehaus
Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat.06439/900990
Gemeindehaus.06439/1764
Straßenreinigungspflicht erfüllen
Bereits vor einigen Wochen habe ich auf die bestehende Straßenreinigungspflicht hingewiesen. Einige Grundstückseigentümer sind dieser Aufforderung bis heute nicht nachgekommen.
Daher noch einmal:
An allen Grundstücken innerhalb der Ortslage - bebaut oder unbebaut-sind mindestens einmal wöchentlich die Bürgersteige und Straßenrinnen von Schmutz, Unkraut und Unrat zu befreien. Ist kein Bürgersteig vorhanden, so gilt es einen entsprechend breiten Streifen der Fahrbahn zu säubern.
Auch unbebaute Grundstücke selbst müssen gemäht werden, damit Nachbargrundstücke nicht durch Samenflug beeinträchtigt werden. Wohnt der Grundstückseigentümer nicht in Gackenbach oder ist er selbst nicht in der Lage, die Reinigung vorzunehmen, so muß er einen Dritten mit der Reinigung beauftragen.
Bitte folgen Sie der für alle Grundstückseigentümer geltenden Straßenreinigungspflicht. Die Straßenreinigungssatzung ist keine Schikane des Gemeinderates oder des Ortsbürgermeisters. Sie dient unter anderem dazu, dem Dorf ein ordentliches und ansehnliches Aussehen zu verleihen. Dies kann nur in unser aller Interesse sein.
In 2 Wochen wird die Ortspolizeibehörde der Verbandsgemeinde die Straßenreinigung und Pflege der Grundstücke in unserer Ortsgemeinde kontrollieren.
Schredderplatz ist kein Misthaufen
Wiederholt habe ich darauf hingewiesen, daß am gemeindlichen Schredderplatz nur Baum- und Astschnitt abgelagert werden darf. Immer wieder ist aber festzustellen, daß ein paar unbelehrbare Zeitgenossen dies nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollen. So findet man am Schredderplatz häufig Heckenschnitt, Blumenabfälle und jetzt auch wieder eine größere Menge Gras und Heu. Diese Gegenstände muß die Ortsgemeinde entfernen lassen, dies verursacht Kosten. Ihre Steuergelder.
Es wäre schade, wenn die Ortsgemeinde den Schredderplatz wegen des uneinsichtigen und dummen Verhaltens dieser Mitbürger schließen müßte.
Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

