Montabaur
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Nr. 29/97
Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung hatte ein Einwohner Einspruch gegen den gesamten Bebauungsplanentwurf erhoben. Mit 24 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen nahm der Stadtrat den Einspruch zur Kenntnis und beschloß, an der vorliegenden Planung festzuhalten.
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgetragene Anregung der Kevag Koblenz wird der Stadtrat berücksichtigen und den Bebauungsplanentwurf entsprechend ergänzen.
Vor Fassen des Zustimmungsbeschlusses stellte der Vorsitzende klar, daß der CDU-Antrag, die Lage der Stellplätze und Müllboxen den Bauherren zu überlassen und die genaue Festlegung über den Bauantrag zu regeln, in den Textfestsetzungen unter Ziffer 7 »Garagen, Pkw-Stellplätze und Mülleimerboxen« enthalten sei und somit eine gesonderte Abstimmung entbehrlich werde.
Mit 23 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen faßte der Stadtrat abschließend den Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß.
Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Grundstück Marsstraße 1, Flur 39, Flurstück 255
Bei 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen stimmte der Stadtrat der Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Grundstück Marsstraße 1, Flur 39, Flurstück 255 zu und faßte den Satzungsbeschluß. Eine Montabaurer Firma hatte die Zulassung einer Reihenhausbebauung beantragt. Der Bebauungsplan »Himmelfeld« schrieb für das gesamte Plangebiet eine Einzelhausbebauung vor. Eine verdichtete Bauweise sowie die Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich überbaubarer Grundstücksfläche, Geschossigkeit, Dachneigung, Grundflächenzahl und optische Traufhöheveranlaßten den Stadtrat, der Reihenhausbebauung zuzustimmen.
Die im Rahmen der Beteiligung der Nachbarn vorgetragenen Bedenken und Anregungen von zwei Familien werden durch die Nichtzulassung von Nebenanlagen und Wintergärten außerhalb der überbaubaren Flächen berücksichtigt und ansonsten in vollem Umfang zurückgewiesen.
Verträge über die Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung
Einstimmig beschloß der Stadtrat die Fortführung des Vertragsverhältnisses mit dem bisherigen Vertragsunternehmen unter Modifizierung des bestehenden Vertrages. Die Verwaltung wurde beauftragt, den bestehenden Wartungsvertrag zu überarbeiten und zur Beschlußfassung vorzulegen.
Baulandumlegung »Christches Weiher« - Reduzierung des Plangebietes
Einstimmig stimmte der Stadtrat der Reduzierung des Umlegungsgebietes um das Grundstück Nr. 2072/3, Flur 8, und der Erweiterung um die Flurstücke 780/1 -787/1, 2291/5, 2295/5- Flur 7 - und 857/1 - 877/1,2308/1 und 2308/3 zu.
Das städtische Grundstück 2072/3 ist als Altablagerung kartiert und kann nicht bebaut werden. Eine Neuordnung des Flurstückes während der Umlegung ist nicht erforderlich. Somit kann das Umlegungsgebiet um diese Parzelle reduziert werden.
Am südlichen Plangebietsrand wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Fläche zur Anlage eines Muldenversickerungssystems festgelegt. Dieser Bereich muß noch in das Umlegungsverfahren aufgenommen werden, da die betroffenen Flurstücke bereits geteilt wurden und der 7 m breite Entwässerungsstreifen den neuen Grundstückseigentümern zugeordnet werden soll.
Aufnahme von Krediten durch die Heimstätte Rheinland- Pfalz GmbH als Sanierungstreuhänder der Stadt Montabaur
Einstimmig erteilte der Stadtrat der Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH, Mainz, als Sanierungstreuhänder der Stadt Montabaur- vorbehaltlich der kommunalaufsichtlichen Genehmigung - Vollmacht, im Bedarfsfall im Einvernehmen mit der Verbandsgemeindeverwaltung Kredite bis zur Höhe von 3 Mio. DM als kurzfristiges Kommunaldarlehen oder Kassenkredit aufzunehmen.
Eine Zwischenfinanzierung beim Bau der Tiefgarage Süd wird notwendig, weil die zu erwartenden Einnahmen zur Finanzierung der Tiefgarage erst zeitversetzt kassenwirksam werden. Die Verwaltung rechnet mit ca. 230.000 DM für die Erweiterung der Nassauischen Sparkasse Montabaur, ca. 1.850.000 DM für die Überbauung der Tiefgarage Süd durch einen Investor und ca. 800.000 DM an Städtebauförderungsmitteln.
Vorbereitende Untersuchung für die Aufstellung eines Öko- Bebauungsplanes i. V. m. der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme »ICE-Bahnhof Montabaur«; genaue Gebietsabgrenzung
Der Stadtrat legte einstimmig (25 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung) einen Untersuchungsraum von ca. 40 ha zwischen Montabaur und Horressen für die Aufstellung eines Öko-Bebauungsplanes fest. Die westliche Grenze des Untersuchungsgebietes wurde zwischen Waldschule und Reithalle Düster bis an den Wald ausgedehnt, um die Bachläufe bis zum Eintritt in den Forst miteinzubeziehen. Im Bereich der Meisenstraße wurde die bisher vorgesehene Fläche reduziert, um dort die Möglichkeit der Ausweisung einer Wohnbaufläche zu schaffen, damit eine beidseitige Bebauung entlang der Erschließungsstraße realisiert werden kann. Am Ortseingang Horressen wird im Rahmen der Detailuntersuchung noch ein Korridor zur Anlage der angedachten Ortsumgehung Horressen vorgesehen. Östlich wurde der Untersuchungsbereich bis an die Albertstraße ausgedehnt, um somit die komplette für die Innenstadt von Montabaur zwingend erforderlich Frischluftschneise in die Planung mit einzubeziehen. Der Antrag der CDU-Fraktion, die Flächen des Stellplatzes neben der Reithalle und der Tennisplätze in Horressen aus der Planung herauszunehmen, fand mit 12 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung keine Mehrheit.
Finanzierung für den Umbau des Alten- und Pflegeheimes Montabaur
Mit Stimmenmehrheit (23 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen) beschloß der Stadtrat die Beteiligung der Stadt Montabaur mit einem Zuschuß von 2.100.000 DM an.den Kosten des Umbaues des Altenheimes in Montabaur. Der Übertragung des Hospitalwaldes in das städtische Vermögen zum Schätzwert von ca. 275.000 DM wurde ebenfalls zugestimmt. Der vorgelegten Finanzierungsvereinbarung zwischen der Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur gGmbH, dem Westerwaldkreis, der Stadt Montabaur, der Verbandsgemeinde Montabaur und dem Hospitalfonds der Stadt Montabaur wurde unter der Voraussetzung zugestimmt, daß die Stadt Montabaur wie alle anderen Träger von Alten- und Pflegeheimen im Westerwaldkreis behandelt werde.
Der Finanzierungsplan gliedert sich wie folgt:
Gesamtkosten:.14.975.000 DM
Landeszuschuß (40 %).5.990.000 DM
Trägeranteil (20 %).2.995.000 DM
Zuschuß Westerwaldkreis.2.000.000 DM
Zuschuß der Stadt Montabaur.2.100.000 DM
Zuschuß der Verbandsgemeinde Montabaur.750.000 DM
Anteil Hospitalfonds der Stadt Montabaur.1.140.000 DM
Die Fraktionen des Stadtrates waren sich bis auf die Fraktion »BfM« einig, daß man dem vorgelegten Finanzierungsplan heute zustimmen müsse, um nicht die Entscheidung über den gestellten Zuschußantrag der Stadt Montabaur zu gefährden. Die Fraktion »BfM« kritisierte den Finanzierungsplan und versagte ihre Zustimmung.
Verkehrsregelung am »Gelbachtag«
(20. Juli 1997)
Die Elisabethenstraße/Judengasse in Montabaur wird am Veranstaltungstag in der Zeit von 09.00 bis 18.00 Uhr für den motorisierten Verkehr gesperrt.
Die Vollsperrung erfolgt ab dem Wendehammer am Parkplatz. Die unterhalb des Sperrpunktes Wohnenden sollten an diesem Tag ihr Fahrzeug auf dem o. g. Parkplatz abstellen, wenn sie auf die Benutzung des Autos angewiesen sind. Die Ausfahrt auf die Wirzenborner Straße ist für die Veranstaltungszeit nicht möglich.
Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -
Kindermusical »Die Dampflok-Story«
Der Unterstufenchor des Peter-Altmeier-Gymnasiums führt am Dienstag, 22.07.1997, um 19.00 Uhr, das Kindermusical »Die Dampflok-Story« auf. Der Komponist Reimund Hess wählte eine Textvorlage von James Krüss, die von dem abenteuerlichen Ausflug dreier alter Lokomotiven auf stillgelegten Bahnstrecken erzählt. Die Leitung der Aufführung liegt bei Martin Ramroth (Musik) und Alexander Fritzen (Bewegung).
Aufführungsoft ist die Turnhalle des Peter-Altmeier-Gymnasiums. Der Eintritt ist frei. Um Spenden wird gebeten.

