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Montabaur

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Nr. 27/97

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach findet

am Freitag, dem 11. Juli 1997, um 19.30 Uhr, in der Dorfgemein­schaftshalle statt;

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung eines nachgerückten Ratsmitgliedes

2. Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gemarkungsbereich »Auf dem Hahn«

- Aufstellungsbeschluß

- Zustimmungsbeschluß

- Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung

- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

3. Parksituation in der Gartenstraße

4. Verschiedenes

5. Einwohnerfragestunde

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Bauangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes

56412 Niedererbach, 01.07.1997 Ortseifen, Ortsbürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Liste Noll: Montag, 07.07.1997, 20.00 Uhr, Nebenraum Büro FWN: Montag, 07.07.1997, 20.00 Uhr, Pfarrheim Liste Ortseifen: Donnerstag, 10.07.1997,20.00 Uhr, Büro Liste Höhn: Freitag, 11.07.1997,18.00 Uhr, Gaststätte Erbachtal

Trimm-Treff-Niedererbach e. V.

Berichtigung

Am Dienstag, dem 8. Juli, turnt die Seniorengruppe von 20.00 bis 21.00 Uhr und die Trimm-Dich-Gruppe von 21.00 bis 22.00 Uhr.

SV 1920 Niedererbach e.V.

Saisonvorbereitung

Trainingsbeginn der Seniorenmannschaften für die Saison 1997/1998 ist am Freitag, dem 11.07.1997, um 19.00 Uhr. Treff­punkt; Sportheim (Laufschuhe mitbringen).

Arbeitstag auf dem Sportgelände

Am 12.07.1997, ab 08.30 Uhr, findet ein Arbeitstag auf dem Sportplatz statt. Die Pflege der Außenanlagen und die Vorberei­tungen für die Sportwoche stehen auf dem Programm. Wir bitten um tatkräftige Unterstützung durch Mitglieder, Freunde und Gön­ner.

Nomborn

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags..von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon 06485/228

Kindergartenzweckverband

Heilberscheid/Nomborn

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweck­verbands

Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergar­tenzweckverbands Heilberscheid/Nomborn findet am Mittwoch, dem 9. Juli 1997, um 19.30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Heilberscheid statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Vorstellung des Entwurfs zur Anlage des Außenspielplatzes

2. Genehmigung von zu erwartenden überplanmäßigen Ausga­ben für das Haushaltsjahr 1997

3. Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr .1996

4. Verschiedene!^'

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Personalangelegenheiten

2. Verschiedenes

56412 Heilberscheid, 25.06.1997

Axel Braun, Verbandsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung

1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Nomborn vom 21. Juni 1997

Der Ortsgemeinderat Nomborn hat in seiner Sitzung am 22.05.1997 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 653), sowie der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175) und des § 29 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 15.03.1989 folgende Sat­zung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird: §1

Die Satzung der Ortsgemeinde Nomborn über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird wie folgt geändert:

§ 2 - Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung:

I.: Bestattungsgebühren

1. Erdbeisetzungen

1.1. in Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr.260, DM

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.650,- DM

1.2. in Wahlgrabstätten

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres.650,- DM

1.2.2 Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres als Tiefenbest.900, DM

1.3. Urnen-Beisetzungen

1.3.1 in Reihen- oder Wahlgrabstätten.180, DM

1.3.2 in Reihen- oder Wahlgrabstätten,

in denen bereits Erdbestattete ruhen.130,- DM

1.4. Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstands­rechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden

Grabstätten beigesetzt werden.130,- DM

II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

1. Ausbettung von Leichen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei ent­stehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.

2. Ausbettung von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.130,- DM

3. Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen

oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erho­ben.

III. Nutzungsgebühren Rechte an Grabstätten

1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und anmeldepflichtige

Totgeburten.90,- DM

1.2 für Verstorbene nach Vollendung des

5. Lebensjahres. 450,- DM

1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in

Urnen-Grabfeldern.130,-DM

1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten

für jede Urne.45, DM

2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten

2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede

weitere Wahlgrabstätte.750, DM

2.2 als Urnen-Erdgrabstätte

2.2.1 in Urnen-Grabfeldern.220, DM

2.2.2 in bereits belegten Grabstätten

für jede Urne.75,- DM

3. Verlängerung des Nutzungsrechts

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vor­schriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestat-