Montabaur
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Nr. 27/97
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach findet
am Freitag, dem 11. Juli 1997, um 19.30 Uhr, in der Dorfgemeinschaftshalle statt;
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung eines nachgerückten Ratsmitgliedes
2. Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gemarkungsbereich »Auf dem Hahn«
- Aufstellungsbeschluß
- Zustimmungsbeschluß
- Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
3. Parksituation in der Gartenstraße
4. Verschiedenes
5. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit
3. Verschiedenes
56412 Niedererbach, 01.07.1997 Ortseifen, Ortsbürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Liste Noll: Montag, 07.07.1997, 20.00 Uhr, Nebenraum Büro FWN: Montag, 07.07.1997, 20.00 Uhr, Pfarrheim Liste Ortseifen: Donnerstag, 10.07.1997,20.00 Uhr, Büro Liste Höhn: Freitag, 11.07.1997,18.00 Uhr, Gaststätte Erbachtal
Trimm-Treff-Niedererbach e. V.
Berichtigung
Am Dienstag, dem 8. Juli, turnt die Seniorengruppe von 20.00 bis 21.00 Uhr und die Trimm-Dich-Gruppe von 21.00 bis 22.00 Uhr.
SV 1920 Niedererbach e.V.
Saisonvorbereitung
Trainingsbeginn der Seniorenmannschaften für die Saison 1997/1998 ist am Freitag, dem 11.07.1997, um 19.00 Uhr. Treffpunkt; Sportheim (Laufschuhe mitbringen).
Arbeitstag auf dem Sportgelände
Am 12.07.1997, ab 08.30 Uhr, findet ein Arbeitstag auf dem Sportplatz statt. Die Pflege der Außenanlagen und die Vorbereitungen für die Sportwoche stehen auf dem Programm. Wir bitten um tatkräftige Unterstützung durch Mitglieder, Freunde und Gönner.
Nomborn
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags..von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon 06485/228
Kindergartenzweckverband
Heilberscheid/Nomborn
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbands
Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbands Heilberscheid/Nomborn findet am Mittwoch, dem 9. Juli 1997, um 19.30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Heilberscheid statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Vorstellung des Entwurfs zur Anlage des Außenspielplatzes
2. Genehmigung von zu erwartenden überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1997
3. Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr .1996
4. Verschiedene!^'
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Personalangelegenheiten
2. Verschiedenes
56412 Heilberscheid, 25.06.1997
Axel Braun, Verbandsvorsteher
Öffentliche Bekanntmachung
1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Nomborn vom 21. Juni 1997
Der Ortsgemeinderat Nomborn hat in seiner Sitzung am 22.05.1997 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 653), sowie der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175) und des § 29 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 15.03.1989 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird: §1
Die Satzung der Ortsgemeinde Nomborn über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird wie folgt geändert:
§ 2 - Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung:
I.: Bestattungsgebühren
1. Erdbeisetzungen
1.1. in Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten
5. Lebensjahr.260,— DM
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres.650,- DM
1.2. in Wahlgrabstätten
1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres.650,- DM
1.2.2 Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres als Tiefenbest.900,— DM
1.3. Urnen-Beisetzungen
1.3.1 in Reihen- oder Wahlgrabstätten.180,— DM
1.3.2 in Reihen- oder Wahlgrabstätten,
in denen bereits Erdbestattete ruhen.130,- DM
1.4. Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden
Grabstätten beigesetzt werden.130,- DM
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1. Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
2. Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.130,- DM
3. Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen
oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III. Nutzungsgebühren Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und anmeldepflichtige
Totgeburten.90,- DM
1.2 für Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres. 450,- DM
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in
Urnen-Grabfeldern.130,-DM
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten
für jede Urne.45,— DM
2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten
2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede
weitere Wahlgrabstätte.750,— DM
2.2 als Urnen-Erdgrabstätte
2.2.1 in Urnen-Grabfeldern.220,— DM
2.2.2 in bereits belegten Grabstätten
für jede Urne.75,- DM
3. Verlängerung des Nutzungsrechts
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestat-

