Montabaur
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Nr. 27/97
Tennisclub 1982 Simmern e.V.
Nachfolgende Medenspiele werden am kommenden Wochenende von unseren Mannschaften bestritten:
Samstag, 5. Juli 1997
Weibl. Jugend TC Flammersfeld-TC Simmern 09.00 Uhr Männl. Jugend TC Wirges-TC Simmern 09.00 Uhr Senioren TC Simmern-TC Hilgert 15.00 Uhr
Sonntag, 6. Juli 1997
Damen TC Simmern - TC Nassau 09.00 Uhr Herren TC Simmern — TC Nauort 14.00 Uhr Herren 35 + TC Altenkirchen-TC Simmern 09.00 Uhr
SC Simmern 1946 e.V.
AH Mannschaft
Am Samstag, 05.07.1997, empfängt unsere AH um 17.00 Uhr auf dem Sportplatz in Simmern die AH vom VfB Lützel.
Kirmesgesellschaft Simmern 1997 e.V.
An die Bürger aus Simmern!
Am Samstag, dem 05.07.1997, sammelt die Kirmesgesellschaft Simmern ausgeblasene Eier für den Bau der diesjährigen Kirmeskrone ein. Ich bitte Sie alle, uns genügend Eier zur Verfügung zu stellen, damit es auch in diesem Jahr eine prächtige Krone gibt. Außerdem werden an diesem Tag auch Lose sowie Kirmesbanderolen angeboten und Vorbestellungen für die diesjährigen Kirmeskrüge entgegengenommen.
“BUCHFINKENLAND”
Informationsbesuch des Buchfinkenlandes
Der CDU-Gemeindeverbandsvorstand der VG Montabaur besucht gemeinsam mit dem Ortsvorstand die Gemeinden Hübingen, Horbach und Gackenbach. Interessierte Fraktionsmitglieder aus dem Verbandsgemeinderat sind herzlich dazu eingeladen. Treffpunkt am Freitag, 4. Juli 1997, um 17.00 Uhr in Hübingen, Gemeindehaus mit Bürgermeister Siegfried Hoffmann, um 18.30 Uhr an der Grundschule Horbach mit den Bürgermeistern Winfried Wilhelmi und Ulrich Weidenfeiler. Geplant sind Besichtigungen und Gespräche vor Ort.
Nähere Auskünfte erteilt Renate Daubach, Untershausen, Tel.: 02602/4757.
SPD-Ortsverein
Buchfinkenland-Gelbachhöhen
Aus zwingenden Gründen mußte die geplante Ortsvereinssitzung vom 3. Juli, auf Mittwoch, den 9. Juli, 19.30 Uhr, im Gasthaus »Zum grünen Baum« in Horbach, verlegt werden. Ich bitte um Beachtung. Weitere Info bei Jörg Harle, Tel.: 06439/7189.
Pfarrei St. Bartholomäus Gackenbach-Kirchähr
Der Vorstand des Pfarrgemeinderates lädt ein, zu einem Erfahrungsaustausch der Kommunion-/Firmkatechetinnen und -Katecheten der vergangenen Jahre. Es sind aber auch alle diejenigen willkommen, die prüfen wollen, ob die gemeindekatechetische Arbeit für sie ein Tätigkeitsfeld-werden könnte.
Wir erhoffen uns, bei diesem Erfahrungsaustausch Ansatzpunkte zur Konfliktvermeidung und Problemlösungen aufzuzeigen und neue Impulse für die Katechese zu finden.
Das Treffen findet am Donnerstag, dem 10. Juli 1997, um 19.30 Uhr, im Pfarrheim in Gackenbach statt. Nähere Auskünfte bei Günter Achenbach, Tel.: 06439/91026.
Freizeit- und Gymnastikverein Gackenbach
Am 06.07.1997 veranstaltet der FGV Gackenbach ein Fußballturnier für Freizeitmannschaften.
Ab 10.30 Uhr wird auf dem Horbacher Sportplatz um die begehrten Pokale gekämpft. Wir laden alle sportbegeisterten Fans recht herzlich ein. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
_ Gackenbach _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Gemeindehaus
Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat.06439/900990
Gemeindehaus.06439/1764
Dienststunde wird vorverlegt
Die Dienststunde von Freitag, dem 11. Juli 1997, wird auf Donnerstag, den 10. Juli 1997, von 19.00 bis 20.00 Uhr, vorverlegt. Ich bitte um Beachtung.
Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung:.Tel. 06439/7435
Ortsbürgermeister privat:.Tel. 06439/7404
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach
vom 19.06.1997
Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Städtebaulich sieht der Flächennutzungsplan für die Ortsgemeinde Horbach eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Süden der Ortslage um ca. 2,14 ha (W 1) sowie eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Nordosten der Ortslage um ca. 0,57 ha (W 2) vor.
Die Erweiterung der Wohnbaufläche im Süden der Ortslage wird damit begründet, daß die geplante Erweiterung im Bereich des Bebauungsplanes »Heide« liegt und hier bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen ist. Sie befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinde Horbach und ist mit geringem Erschließungsaufwand als zweizeilige Bebauung mit Anschluß an den »Buchenweg« zu konzipieren. Ein ausreichend breiter Abstand zum angrenzenden Waldbestand ist freizuhalten.
Bezüglich der Erweiterung der Wohnbaufläche im Nordosten der Ortslage wird ausgeführt, daß zur Arrondierung der Ortslage im Nordosten eine kleinere Wohnbaufläche für ca. 7 Bauplätze ausgewiesen wird. Die Erschließung erfolgt über den »Siedlerweg« und das bereits vorhandene Wirtschaftswegenetz.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes mehrheitlich zu.
Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haushaltsjahr 1996 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.
Die erste Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 3 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 44.906,58 DM aus.
Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich einmal um den Betrag von 2.588,66 DM für den Bau einer Freizeitanlage mit Zuwegung »Brunnenweg« (Haushaltsansatz 4.000 DM). Die Mittel waren bereitgestellt für die Entwicklungspflege des Kinderspielplatzes. Zusätzlich entstanden Kosten in Höhe von 3.348,80 DM für das Aufstellen einer Tischtennisplatte. Da dies bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht bekannt war, kam es zu einer erheblichen Überschreitung des Haushaltsansatzes.
Für den Ausbau der Schulstraße einschließlich Straßenbeleuchtung mußten 39.956,33 DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden (Haushaltsansatz 150.000 DM). Aufgrund des Baufortschritts mußten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Dies war bei Aufstellung des Haushaltsplanes in diesem Umfang nicht bekannt.
Außerplanmäßig war die Bereitstellung von 2.361,59 DM für die Anschaffung von Gemeindewappenfahnen erforderlich.
Die Deckung der o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen.

