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Montabaur

Nr. 27/97

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­schriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustan­de gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde­verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder­mann diese Verletzung geltend machen.

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Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Montabaur, 30.06.1997

Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungsausschuß - Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur

Bekanntmachung

Der Grenzregelungsbeschluß vom 24.02.1997 des Grenzrege­lungsverfahrens »Rathaus« ist am 13.06.1997 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Unanfecht­barkeit hiermit bekanntgegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausge­tauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Be­standteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.

Die Geldleistungen sind fällig.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwal­tungsverfahrensgesetz).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße

15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist.

Montabaur, den 25.06.1997 (S.)

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses gez. Reichling

Sperrung der Eichwiese in Montabaur wegen einer Veranstaltung

Wegen einer Veranstaltung wird die Eichwiese in Montabaur in der Zeit vom 09.07.1997 bis einschließlich 14.07.1997 für den' Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß das Parken auf dem gesamten Festplatz verboten ist und widerrechtlich abge­stellte Fahrzeuge kostenpflichtig beseitigt werden. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die neue Situation einzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - örtliche Ordnungsbehörde -

Treff 55 Plus

Programm im Juli

9. Juli

Studienfahrt zur jüdischen Kultusgemeinde nach Bonn. Anmel­dung erforderlich.

10. Juli

Kegeln von 16.00 bis 18.00 Uhr, Tennishalle, Weserstraße.

16. Juli

Grillnachmittag in Wirzenborn. Zum gemütlichen Beisammensein treffen wir uns um 15.00 Uhr an der Grillhütte in Wirzenborn im schönen Gelbachtal. Mitfahrgelegenheit ab 14.30 Uhr ab Joseph- Kehrein-Schule, Gelbachstraße.

Bitte anmelden bei Käthe Steindorf, Tel.: 180417. Wir sind kein Verein, sondern eine offene Gruppe für jedermann. Interessierte Ehepaare, aber auch alleinstehende Damen und Herren, sind zu allen Veranstaltungen herzlich willkommen.

Westerwald-Verein e.V.

Zweigverein Montabaur 1888 e.V.

Am Sonntag, 6. Juli, erwandert der Zweigverein Montabaur des Westerwald-Vereins eine Teilstrecke des 7-Seenwanderweges in der VG Selters (etwa 22 km). Treffpunkt um 09.30 Uhr am Rathaus-Altbau in Montabaur. Rucksackverpflegung wird emp­fohlen. Gäste sind willkommen. Anmeldung bei Wanderführer Hermann Griebling, Tel.: 02623/5722.

TG Montabaur

Leichtathletik

An diesem Samstag, dem 5. Juli, fahren die mit vereinsintern gesondertem Rundschreiben benachrichtigten Teilnehmer zum Kreis-Jugendsportfest zum Augst-Stadion nach Neuhäusel/Eitel­born. Treffpunkt und Abfahrt ist Montabaur/Post um 08.00 Uhr morgens.

T rampolinspringen

Fällt wegen der obengenannten Kreisveranstaltung aus.

Sportabzeichen

Für alle dienstags, 18.30 bis 20.00 Uhr, im großen Stadion an der Von-Bodelschwingh-Straße.

Damengymnastik

Freitags, 18.30 bis 19.30 Uhr, in der Turnhalle des Peter-Altmei- er-Aufbaugymnasiums. Die schwungvolle Gruppe unserer Muttis in den Mitt-Dreißigern vergrößert sich. Neue Interessentinnen sind willkommen. Mitgebrachte Kinder werden in der Zeit von Danica Weingarten gesondert spielbetreut.