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Montabaur

erwartet und sind am Buchfinken-Zentrum zu bewundern. Ge­plant ist u. a. eine Ausfahrt am Samstagmittag, Abends ist eine Tombola geplant und es wird Live-Musik geboten. Für das leibli­che Wohl ist selbstverständlich gesorgt. Interessierte Besucher sind herzlich willkommen.

Weitere Informationen gibt es unter 02602/90326.

Die neue Waldorfschule in Diez lädt ein!

Zum Informationsabend am 11.07.1997 und zur Monatsfeier am 19.07.1997

Nach zweijährigem erfolgreichen Bestehen, veranstaltet die Wal­dorfschule in Diez am 19.07.1997, um 10.00 Uhr, eine öffentliche Monatsfeier mit der anschließenden Möglichkeit, nähere Informa­tionen über die Schule zu erhalten.

Wer zur Monatsfeier am 19.07.1997 verhindert sein sollte oder sich noch mal umfassender informieren will, hat die Möglichkeit, einen Informationsabend am 11.07.1997, um 20.00 Uhr, über die Waldorfschule zu besuchen. Beide Veranstaltungen finden in den Räumlichkeiten der Waldorfschule in der ehemaligen Wilhelm von Nassau Kaserne, Wilhelm von Nassau Straße 19, in 65582 Diez/Lahn, statt.

Abschließend ist noch zu erwähnen, daß für das Schuljahr 1997/98 in den zukünftigen Klassen 1,2, 3 und 5 und in dem, der Schule angeschlossenem Waldorfkindergarten, noch einige we­nige Plätze frei sind. Interessenten für diese Plätze sollten des- nalb so bald wie möglich mit der Waldorfschule Kontakt aufneh- men. Info Tel.: 06432/2520, Fax: 06432/2549.

Wir »erfahren« den Wald

m Rahmen der Lehrwanderungen und Seminare im Naturpark Nassau findet am Sonntag, dem 13.07.1997, eine Fahrradexkur­sion für Erwachsene und Kids ab 10 Jahren statt. Treffpunkt und Start ist der Hof des Forstamtes Neuhäusel in der Industrie­straße in .Neuhäusel. Die Dauer der Fahrradexkursion beträgt sa. 2,5 Stunden. Die Leitung übernimmt Oberforstrat Jürgen Schlüter vom Forstamt Neuhäusel. Mit Tourenrad und Mountain- sike soll es auf einer Strecke von etwa 15 m durch verschiedene i/Valdtypen des Forstamtes Neuhäusel gehen, die bei Stops er­klärt werden. Zu der Fahrradexkursion sind alle Interessierten nerzlich eingeladen.

MONTABAUR

öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

pie nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusam­men mit dem Bauausschuß und dem Umweltausschüß der Stadt Montabaur findet am Donnerstag, dem 10. Juli 1997, im Sit­zungssaal des Rathauses (Neubau) statt.

Tagesordnung A. Nichtöffentliche Sitzung . Haupt- und Finanzausschuß

|3eginn: 15.00 Uhr

1. Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß ! ! 3eginn: 15.15 Uhr

3. Öffentliche Sitzung

. Haupt- und Finanzausschuß/Bauausschuß/Umwelt- lusschuß

Beginn: 17. 30 Uhr

|,l. Verkürzung der Aubachtalbrücke im Rahmen der Planfeststel­lung PFA 71

2. Stellungnahme zum ergänzenden Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für den Anschluß des Bahnhofs Montabaur an die BAB 3 und L 313 (neu)

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

I. Haupt- und Finanzausschuß

Beginn: im Anschluß i. Zuschußangelegenheit

a) Gewährung städtischer Zuschüsse für Maßnahmen zur | Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im Stadtge- i! biet und in den Stadtteilen; Antragsteller: Jochen Keil,

Nr. 27/97

Schillerstraße, Montabaur, für die beiden Häuser Stein­weg 3 und 5

b) Antrag der katholischen Pfarrgemeinde St. Peter in Ketten auf Förderung der Martinszüge in der Innenstadt und in den Stadtteilen

c) weitere (vorsorglich)

2. Auftragsvergaben

a) Ausbau der Kopernikusstraße in Montabaur-Vergabe der Straßenbauarbeiten und Verlegung des Straßenbeleuch­tungskabels -

b) Wartung der Ampelanlagen

c) Vermessung der Baugrundstücke in der Tonnerrestraße

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen (vorsorglich)

56410 Montabaur, 01.07.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Bauausschuß der Stadt Montabaur am 10.07.1997 finden folgende Fraktionssitzungen statt:

CDU: Montag, 07.07.1997, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rat­hauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157

SPD: Montag, 07.07.1997, 18.30 Uhr, im Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr. 238, Tel.: 02602/126.121

FWG: Montag, 07.07.1997, 19.00 Uhr, im Sozialraum des Rat­hauses, 3. Stock (Neubau), Tel.: 02602/126.188.

BfM: Dienstag, 08.07.1997,20.00 Uhr, in der Gaststätte Forellen- Stube, Baumbacher Straße, 56410 Montabaur-Elgendorf. B90/Grüne: Montag, 07.07.1997, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2,56410 Montabaur, Tel.: 02602/994353.

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Westlich der Tonner­restraße«

hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der vom Stadtrat von Montabaur am 22.05.1997 als Satzung beschlossene Bebauungsplan »Westlich der Tonnerrestraße« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 23.06.1997 (Az. 6 a/60,610.13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemein­de Montabaur, Bauamt, Zimmer 204, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, diens­tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann einge­sehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungs­planes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegen­über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.