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Montabaur

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Nr. 26/97

2. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Kuh« bleiben unverändert.

3. Die beigefügte Planskizze wird Bestandteil der Änderungssat­zung.

Die Bebauungsplanänderungsunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.07. bis 08.08.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder münd­lich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Heiligenroth, 18.06.1997

Bürgermeister-Dienststunde

Dienstag, 01.07.1997

Wegen anderweitiger dienstlicher Verpflichtung beginnt die Bür­germeister-Dienststunde erst um 18.00 Uhr.

Zerfas, Ortsbürgermeister

Haibtagsfahrt in den Oberwesterwald

Der Seniorenkreis fährt am 11. September in den Oberwester­wald. Mitbürger, die an dieser Fahrt teilnehmen möchten, bitte bis zum 30. Juli bei Fred Weiler melden. Diefrühe Meldung ist wegen der Busanmeldung erforderlich.

SG Heiligenroth, Ahrbach

Jugendfußball Freitag, 27.06.1997

F-Jugend: Niederahr ll-JSG Heiligenroth, Ahrbach II, 17.30 Uhr

Samstag, 28.06.1997

E7-Jugend: JSG Florressen ll-JSG Heiligenroth, Ahrbach, 13.15 Uhr Zuschauer sind zu allen Spielen herzlich willkommen.

Alte Herren Heiligenroth

Samstag, 28.06.1997,16.00 Uhr, AH Eschelbach-AFI Heiligen­roth. Abfahrt: 15.30 Uhr.

_ Ruppach-Goldhausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen

vom 09.06.1997

Verpflichtung eines in den Rat nachgerückten Ratsmitglie­des

Ortsbürgermeister Sprenger verpflichtete das für Günter Steudter nachgerückte Ratsmitglied Rudolf Heibei per Ftandschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der mit dem Ratsmandat verbundenen Pflichten.

Wahl, Ernennung und Einführung eines ehrenamtlichen l. Ortsbeigeordneten

Da Herr Steudter auch das Amt des I. Ortsbeigeordneten abge­geben hatte, war eine Neuwahl erforderlich.

Für die Wahl zum I. Ortsbeigeordneten wurde Klaus Wirth vorge­schlagen. Der Ortsgemeinderat wählte mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung Klaus Wirth zum I. Ortsbeigeordneten.

Dieser wurde von Ortsbürgermeister Sprenger zum Ehrenbeam­ten ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt. Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausga­ben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haus­haltsjahr 1996 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.

Die erste Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 13 Haushaltsstellen in Höhe- eines Gesamtbetrages von 215.325,66 DM aus.

Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich u. a. um den Betrag von 73.785,30 DM für die Sanierung des Sportplatzes (Haus­haltsansatz 350.000 DM). Um die Maßnahme komplett fertigzu­stellen, war es u. a. auch erforderlich, die Nebenanlagen (Fußwe­ge, Platzbefestigung) herzurichten. Diese Ausgaben waren in der ursprünglichen Kostenkalkulation nicht enthalten und erforderten somit die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel.

Des weiteren mußten 19.415,07 DM für den Ausbau der Brun­nenstraße/Tanzplatz überplanmäßig zur Verfügung gestellt wer­den (Haushaltsansatz 349.478,54 DM). Die Bauarbeiten gingen so zügig voran, daß die ursprünglich bereitgestellten Mittel nicht ausreichten, um die tatsächlich entstandenen Ausgaben ab­decken zu können.

Für sonstige Sachausgaben u. a. Dorfchronik und Wappen) war die überplanmäßige Bereitstellung von 5.880,64 DM (Haus­haltsansatz 2.000 DM) erforderlich. Ursächlich die Kosten für die Anschaffung von Fahnenmasten zeichneten für diese An­satzüberschreitung verantwortlich. Den Mehrausgaben stehen jedoch Mehreinnahmen von 6.135 DM gegenüber.

Ferner wurde beim Unternehmereinsatz im Forstbetrieb die über­planmäßige Bereitstellung von 2.464,34 DM erforderlich, da das Rücken von Holz durch Unternehmen, Pflanzkosten sowie Auf­wendungen für das Aufstellen eines Hordengatters insgesamt Ausgaben verursachten, denen nicht genügend Haushaltsmittel zugeordnet waren. Im Haushalt waren 6.059,48 DM hierfür ver­anschlagt.

Nicht im Haushaltsplan veranschlagt war die Anschaffung von Geräten. Mit Beschluß vom 12.07.1996 traf der Ortsgemeinderat die Entscheidung, neue Mähgeräte anzuschaffen. Da bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 1996 diese Investition nicht absehbar war, mußten 55.200,46 DM außerplanmäßig zur Verfü­gung gestellt werden.

Für den Ausbau der Hofstraße mußten 19.793,30 DM außerplan­mäßig geleistet werden. Die Abrechnung der Bauleitung sowie Ausgaben (Rest) für die Straßenbeleuchtung verlagerten sich wider Erwarten nach 1996. Mit Beschluß vom 23.09.1996 geneh­migte der Ortsgemeinderat zunächst eine außerplanmäßige Aus­gabe in Höhe von 10.000 DM. Im Nachgang zu diesem Beschluß entstanden noch weitere Ausgaben für die Straßenschlußver-