Montabaur
Nr. 24/97
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr
Telefon und Fax: 02620/8610
Hinweis: Bekanntmachung
über das Planfeststellungsverfahren
für den Neubau eines Radweges zwischen Arzbach-Bierhaus und Bad Ems im Zuge der Landesstraße Nr. 329 (L 329)
Näheres entnehmen Sie bitte der Rubrik »Öffentliche Bekanntmachungen«.
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Eitelborn
vom 21.05.1997
Neuregelung der Beteiligung der Pfadfinder an den Überschüssen aus der Bewirtschaftung des Jugendheimes auf dem Sportplatz »Nörrberg«
Aus der sich ergebenden Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt wurde deutlich, daß alle Fraktionen das soziale Engagement der Pfadfinder im Bereich der Jugendarbeit anerkennen. Die Notwendigkeit einer höheren Beteiligung an den verbleibenden Überschüssen aus der Vermietung des Jugendheimes auf dem Nörrberg wurde begrüßt.
Lediglich die Höhe der Beteiligung wurde unterschiedlich beurteilt. Seitens der FWG Blath wurde vorgeschlagen, den Anteil der Pfadfinder von bisher 25 % auf nunmehr 35 % zu erhöhen, was einer realen Steigerung von 40 % entspreche. Die maßvolle Erhöhung wurde u. a. damit begründet, daß die Gemeinde ohnehin die einzige Institution sei, die in Zeiten immer knapper werdender Haushaltsmittel mehr Mittel für die Jugendarbeit der Pfadfinder bereitstelle, während sich Bund, Land und kirchliche Träger insofern zurückhielten. Dies belege auch eindeutig der Antrag der Pfadfinder, der gerade auf diese Situation hinweise. Andererseits seit die Gemeinde auch für die Anteile aus der Vermietung des Jugendheimes auf dem Nörrberg angewiesen, da sie ja auch die Kosten für die laufende Unterhaltung und den Kapitaldienst (die Kosten für die Errichtung der Anlage wurde seinerzeit durch Kredite finanziert) zu tragen habe. Überdies müsse auch der Gleichheitsgrundsatz gegenüber anderen örtlichen Jugendorganisationen gewahrt bleiben. Zu den Aufwendungen der Gemeinde kämen auch noch Kosten für die teilweise Pflege der Außenanlagen des Gebäudes und des Zeltlagerplatzes durch die Gemeindebediensteten (Mähen etc.), was sicherlich auch zu berücksichtigen sei, von der Gemeinde aber nicht gegengerechnet werde. Der Antrag der SPD-Fraktion, den Anteil der Pfadfinder auf 40 % zu erhöhen und darüber hinaus noch pro Teilnehmer und pro Tag 2,50 DM für die beabsichtigte Fahrt zum Sommerlager der Pfadfinder als Ausgleich für den Wegfall der früheren Förderung (die Kostenträgerschaft für Jugendfreizeiten etc. wurde im vergangenen Jahr auf die Verbandsgemeinde übertragen, die jetzt nur noch 6,- DM pro Tag und Teilnehmer gegenüber 8,50 DM zur damaligen Regelung beträgt) zu gewähren, fand keine Zustimmung. Insbesondere führte der Vorsitzende hierzu aus, daß ein solcher Beschluß (zusätzliche Erhöhung auf 2,50 DM pro Tag und Teilnehmer) rechtswidrig sei, weil die Zuständigkeit der Jugendförderung bei Freizeiten nach den Vorschriften der Gemeindeordnung auf die Verbandsgemeinde übertragen worden sei. Man könne auf der einen Seite keine Aufgaben und somit Kosten auf die Verbandsgemeinde übertragen, um sie auf der anderen Seite wieder durch die »Hintertür« an sich zu ziehen. Würde diesem Beschlußvorschlag zugestimmt, müßte ihn die Verbandsgemeinde wegen Rechtswidrigkeit aussetzen.
Letztlich fand folgender Antrag des Ortsbürgermeisters die Mehrheit im Rat:
»In Anerkennung der Jugendarbeit der Pfadfinder und deren Aufwand an der Vermietung und Unterhaltung des Jugendheimes wird der Anteil aus den erwirtschafteten Überschüssen von derzeit 25 % auf nunmehr 35 % angehoben.«
Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Städtebaulich sieht der von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgelegte Entwurf des Flächennutzungsplanes für die Ortsgemeinde Eitelborn eine Erweiterung der Wohnbaufläche
im Westen der Ortslage (»Struthfeld«) und im Osten (»Buchenstück«) vor, was einer Gesamtfläche von 6,04 ha entspricht. Teilweise sind diese Flächen jedoch schon im gültigen Flächennutzungsplan berücksichtigt.
Die geplante Erweiterung des »Struthfeldes« ist in Zusammenhang mit dem Erweiterungsabschnitt der Ortsgemeinde Neuhäusel im Bereich südlich des Schulzentrums zu sehen. An der Gemarkungsgrenze zur Nachbargemeinde soll hier die Möglichkeit einer baulichen Entwicklung geschaffen werden. Die Erschließung dieses Bereiches erfolgt über die Verlängerungen des »Lärchenweges« und des »Struthweges«, die durch die am südlichen Ortsrand verlaufende 380 kV-Leitung mit den einzuhaltenden Abstandsflächen beschränkt wird. Die Gesamtplanung soll mit der Ortsgemeinde Neuhäusel abgestimmt werden, so daß die Maßnahmen zeitgleich realisiert werden.
Die Ortslage im Osten wird durch die Erweiterung der Wohnbauflächen zwischen dem Neubaugebiet »Buchenstück« und der ehemaligen K 113 (sog. »Kellerweg«) arrondiert. Die Erschließung wurde bereits bei der Planung der vorgelagerten Neubaugebiete berücksichtigt und erscheint unproblematisch. Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes mehrheitlich zu. Dem Antrag der SPD-Fraktion, einen Teil der Gemarkungsfläche »Brückelchen« (Gelände süd-westlich der B 49, im Bereich der Firma Pein & Pein) als Gewerbegebiet auszuweisen, wurde ebenfalls zugestimmt.
Hier wird in dem Erweiterungsabschnitt der Ortsgemeinde Neuhäusel und Simmern auf der gegenüberliegenden Seite der B 49 die Chance gesehen, auch für Eitelborn ein kleines Gewerbegebiet vorzusehen. Nicht nur mit Blick auf mögliche Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer, sondern insbesondere aus dem Sichtwinkel der Schaffung neuer Arbeitsplätze im unmittelbaren Gemeindebereich eine sicherlich sinnvolle Absicht. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde aufgefordert, die Realisierung dieses Planungswunsches der Ortsgemeinde auszuloten und im Flächennutzungsplan umzusetzen.
Planungsauftrag für die Erstellung des Bebauungsplanentwurfes im landespflegerischen Begleitplan
a) »Im Struthfeld«
b) »Hinterfeld«
Im Vorgriff auf die Verabschiedung des Flächennutzungsplanes durch den Verbandsgemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt wurde bereits jetzt der Planungsauftrag zur Erschließung des Baugebietes »Im Struthfeld« an ein in Montabaur ansässiges Planungsbüro vergeben. Durch die bereits im vergangenen Jahr vorgelegte Detailplanung von Ratsmitglied Ottmar Krumeich (FWG Blath), der sich mit einem Kommilitonen im Rahmen der Fertigung seiner Diplomarbeit bei der FH Koblenz (Fachrichtung Ingenieurwesen) bereits mit verschiedenen Möglichkeiten der Bebauungsplanung in diesem Gebiet auseinandergesetzt hatte, wird der Gemeinde ein erheblicher Preisnachlaß auf die Planungskosten gewährt. Für dieses Engagement bedankte sich der Vorsitzende bei Herrn Krumeich im Namen der Gemeinde und des Rates sehr herzlich.
Ebenfalls wurde der Planungsauftrag für die Erstellung eines Bebauungsplanes im Bereich »Hinterfeld« erteilt. In diesem noch unverplanten Gebiet hatten mehrere Grundstückseigentümer konkrete Bebauungsabsichten an die Gemeinde herangetragen. Deshalb soll im Vorgriff auf die mögliche spätere Erweiterung des Bebauungsplanes »Im Buchenstück« ein Teilbereich schon jetzt erschlossen werden. Dadurch wird es auch möglich sein, die derzeit als Schotterweg ausgebildete Straße »Hinterfeld« später einmal ordnungsgemäß zu erschließen.
Vergabe des Planungsauftrages zur Fertigstellung der Erschließungsanlage Baugebiet »Wässer«
Nachdem der Grad der Bebauung in diesem Gebiet relativ weit vorangeschritten ist, sollte nach Ansicht des Ortsbürgermeisters nunmehr der endgültige Ausbau der Straße erfolgen. Man könne es den Anliegern, insbesondere denen, die ihre Häuser bereits verputzt hätten, sicherlich nicht mehr länger zumuten, den ständigen »Staub zu schlucken«, der durch die Fahrzeuge verursacht wird. Im übrigen stehe die Gemeinde auch in einem gewissen zeitlichen Rahmen in der Erschließungspflicht.
Einvernehmlich beauftragte der Rat deshalb ein Planungsbüro mit der Erstellung von Detailplanungen, die dann im Hebst in einer Einwohnerversammlung vorgestellt und nach Möglichkeit mit den Interessen der Anlieger abgestimmt werden sollen. Darüber hinaus führte der Vorsitzende aus, daß er in diesem Jahr nicht beabsichtige, eine 2. Vorausleistungsrate auf den endgültig abzurechnenden Erschließungsbeitrag von den Anliegern zu erheben, weil die bereits im vorletzten Jahr erhobene 1. Vorauszah-

