Nr. 23/97
de die Trassenführung der Hochspannungsleitung erörtert. Die erforderliche Ausgleichsfläche für das Baugebiet beträgt rd. 1 ha. Ein in Montabaur ansässiges Ingenieurbüro, das den bisherigen Entwurf erstellt hat, wird nun eine Detailplanung erstellen.
Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haushaltsjahr 1996 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.
Die erste Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1996, die sich bei 2 Haushaltsstellen auf insgesamt 3.362,53 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.
Die zweite Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 11 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 94.860,83 DM aus. Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich u. a. um den Betrag von 28.977,25 DM (Ortskerngestaltung). Im Laufe des Jahres konnte die Ortsgemeinde aufgrund intensiver Verhandlungen ein unmittelbar an das Dorfgemeinschaftshaus angrenzendes Gebäude erwerben. Weiterhin machte die mit der Planung des Dorfgemeinschaftshauses beauftragte Architektin Planungskosten geltend. Außerdem erfolgte noch die Anschaffung von Stühlen und Tischen, so daß letztlich sich der Ausgabebedarf auf 248.977,25 DM belief. Im Haushaltsplan waren 220.000 DM bereitgestellt, so daß es zu einer erheblichen Überschreitung kam. Des weiteren mußten 17.222,71 DM für Unternehmereinsatz im Forstbetrieb (Haushaltsansatz 12.552 DM) zur Verfügung gestellt werden. Im Gemeindewald Niedererbach wurde eine Bodenkalkung vorgenommen, wodurch Kosten in Höhe von 21.982,36 DM entstanden. Dies war im Haushalt 1996 nicht vorgesehen. Den Mehrausgaben steht eine Zuführung vom Land in Höhe von 17.150 DM gegenüber, die im Haushaltsplan ebenfalls nicht vorgesehen war. Für den Ausbau des Sportplatzes (Haushaltsstelle 5610.9500) mußten 9.631,09 DM außerplanmäßig bereitgestellt werden. Für die Fertigstellung der Sportplatzsanierung stand ein Haushaltsrest aus dem Jahr 1995 in Höhe von 84.956,93 DM zur Verfügung. Tatsächlich wurden jedoch noch 94.588,02 DM benötigt. Da im Haushaltsplan 1996 keine Mittel mehr bereitgestellt waren, kam es zu einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe.
Die Deckung der o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen.
Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben und genehmigte einstimmig die erheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 1996.
Trimm-Treff Niedererbach e.V.
Auf zum Flohmarkt
Hört Ihr Leut, wir laden ein, beim Flohmarkt mit dabei zu sein. Kinderflohmarkt, wo und wann, am Sonntag, 11.30 Uhr, fängt es an.
Den 15.06. merkt Euch vor, da öffnen wir Euch Tür und Tor.
Ab 15.00 Uhr bietet Euch dann, die Cafeteria Kuchen an.
Wir freuen uns auf Euer Kommen, wir haben uns viel vorgenommen.
SV 1920 Niedererbach e.V.
Gründungsversammlung
Wir beabsichtigen wieder eine »Alte-Herrenmannschaft« zu eröffnen.
Alle Interessenten laden wir für eine erste Besprechung am 13. Juni 1997, um 19.00 Uhr, ins Sportheim ein.
Nomborn
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon 06485/228
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Nomborn
vom 22.05.1997
Bestellung eines Patenschaftsbeauftragten
Der Ortsgemeinderat wählte einstimmig Johannes Hübinger zum Patenschaftsbeauftragten für die seit 1996 bestehende Patenschaft mit der 7. Kompanie des Instandsetzungsbataillons 31 Oder Westerwaldkaserne in Montabaur.
Neuorganisation der Forstreviere in der Verbandsgemeinde Montabaur
Der Ortsgemeinderat Nomborn stimmte der Neuaufteilung des Forstreviers Ahrbach in der in der Sitzung vorliegenden Form zu. Die Ortsgemeinde Heilberscheid gehört in Zukunft zum Revier Ahrbach.
Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Städtebaulich sieht der Flächennutzungsplan für die Ortsgemeinde Nomborn eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Süden der Ortslage um ca. 0,89 ha und eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Osten der Ortslage um ca. 0,42 ha vor.
Die Erweiterung der Wohnbaufläche im Süden der Ortslage wird damit begründet,„daß die Erweiterung »Südstraße« bereits Bestandteil der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ist. Sie wird inhaltlich übernommen.
Bezüglich der Erweiterung der Wohnbaufläche im Osten der Ortslage wird ausgeführt, daß die Erweiterung »Schulstraße II« ebenfalls bereits in der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt ist. Sie ermöglicht eine zweizeilige Bebauung des südlichen Teilstückes der Schulstraße. Die Einschränkungen bzw. Auflagen, bedingt durch die Nähe des Sportplatzes, sind zu beachten.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes einstimmig zu.
Erste Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen
Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, den Friedhof als kostenrechnende Einrichtung zu betreiben. Es war daher notwendig, die Friedhofsgebühren den zum Teil drastisch gestiegenen Kosten anzupassen. Die zuletzt vorgenommene Anpassung stammte aus dem Jahre 1989. Der Ortsgemeinderat beschloß die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung, die in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht wird.
Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haushaltsjahr 1996 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.
Die erste Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 6 Haushaltsstellen in Höhe eines Gesamtbetrages von 40.951,86 DM aus. Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich u. a. um den Betrag von 13.917,45 DM für die Erschließung der Südstraße. Durch die endgültige Fertigstellung der Südstraße mit Fußweg kam es zu einer erheblichen Überschreitung des Haushaltsansatzes. Des weiteren mußten überplanmäßig 7.069,40 DM an Personalkostenanteilen für den Kindergarten bereitgestellt werden. Der Haushaltsansatz von 17.000 DM berücksichtigte die Abschlagszahlungen für das Jahr 1996, jedoch nicht die Restabrechnung für das Jahr 1995. Hierdurch entstand die Überschreitung des Haushaltsansatzes. Bei Haushaltsstelle 4100.6721 (Sozialhilfeanteil der Ortsgemeinde an die Verbandsgemeinde) mußten 2.800 DM überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden (Haushaltsansatz 14.000 DM). Art und Umfang der Hilfe sowie die Anzahl der Hilfeempfänger bestimmen den tatsächlichen Ausgabebedarf. Bei Planaufstellung konnte der Haushaltsansatz nur geschätzt werden. Außerplanmäßig mußte ein Betrag in Höhe von 13.943,97 DM (Umlage an den Kindergartenzweckverband) bereitgestellt werden. Im Haushaltsjahr 1996 war erstmals eine Umlage an den Kindergartenzweckverband Heilberscheid/Nomborn zu zahlen. Dies wurde bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht berücksichtigt, so daß eine erhebliche außerplanmäßige Ausgabe entstand. Die Deckung der o. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltspositionen.
Die zweite Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1996, die sich bei 3 Haushaltsstellen auf insgesamt

