Montabaur
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Nr. 21/97
herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Görgeshausen, 14.05.1997 Burkard, Ortsbürgermeister
Grün-Weiß Görgeshausen
Unser Dorf spielt Fußball
Am Samstag und Sonntag, dem 24. und 25.05.1997, findet unser Dorfturnier statt.
Samstag, 13.15 Uhr: Jugendspiel E-Jugend JSG Steine- frenz/W/N/D/G - TuS Niederelbert. In der Pause die Auslosung des Dorfturniers.
Samstag, 14.30 Uhr: 1. Spiel
Samstag, 16.30 Uhr: 5. und letztes Gruppenspiel
Sonntag, 11.00 Uhr: 1. Gruppenspiel oder 1. Halbfinale
Gespielt wird mit fünf Feldspielern und ein Torwart. Spielzeit:
Gruppenspiele 2x15 Minuten, Finale 2x20 Minuten. Für Speisen
und Getränke wird bestens gesorgt.
Wir hoffen, daß viele Görgeshäuser das Dorfturnier besuchen werden.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Großholbach
vom 16.05.1997
Neuorganisation der Forstreviere in der Verbandsgemeinde Montabaur
Der Ortsgemeinderat Großholbach stimmte der Neuaufteilung des Forstreviers Ahrbach zu. Dem bisherigen Revier Ahrbach wird die Ortsgemeinde Heilberscheid angeschlossen.
Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Städtebaulich sieht der Flächennutzungsplan für die Ortsgemeinde Großholbach eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Osten der Ortslage um ca. 4,83 ha und eine Erweiterung der gewerblichen Bauflächen nördlich der Ortslage um ca. 4,90 ha vor.
Die Erweiterung der Wohnbaufläche wird damit begründet, daß die Einschränkung der Siedlungsentwicklung im Südwesten und Norden nur eine Erweiterung der Wohnbauflächen im östlichen Bereich der Ortslage zuläßt. Die geplante Ausweisung wird über die Verlängerung der »Lindenstraße« und der »Alte Straße« angebunden und ist als Erweiterung des Baugebietes »Neuwie- se-Kreuzwiese-Strüthchen« 1986 anzusehen. Die bis an den Ortsrand reichende Gemarkungsgrenze des Ortsteiles Girod- Kleinholbach beschränkt im Süden eine arrondierte Entwicklung der Ortslage.
Als Begründung für die Erweiterung der gewerblichen Bauflächen wird ausgeführt, daß die geplante Neuausweisung, südlich der A
3 und östlich der K191, im Zusammenhang mit den gewerblichen Bauflächen in Ruppach-Goldhausen zu sehen ist. Nach der Fertigstellung der Umgehungsstraße Heiligenroth im Zuge der Verlegung der K 101 wird dem Bedarf an gewerblicher Baufläche für die Ansiedlung von ortsansässigen Gewerbebetrieben Rechnung getragen. Eine Erweiterung der Fläche nach Südosten zum Ortsrand hin sollte aus landespflegerischen und städtebaulichen Gründen unterbleiben.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes mehrheitlich (6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen) zu. Die Nein-Stimmen richteten sich gegen die Begründung zur Erweiterung der Wohnbaufläche im Osten der Ortslage, die Einschränkung der Siedlungsentwicklung im Südwesten und Norden lasse eine Erweiterung der Wohnbauflächen nur im östlichen Bereich der Ortslage zu.
Verkehrsberuhigung Hauptstraße
Der Ortsgemeinderat faßte folgenden Beschluß:
- Das Büro Manns Ingenieure, Wirges, wird beauftragt, zum Verkehrs- und Gestaltungskonzept Zuschüsse aus Mitteln der Dorferneuerung und aus GVFG/FAG-Mitteln zu beantragen.
- Das Büro Manns Ingenieure, Wirges, wird beauftragt, beim Straßenbauamt Diez den Antrag auf Zustimmung zu den Maßnahmen zu stellen, die in die Baulastträgerschaft der Ortsgemeinde fallen.
- Das Büro Manns Ingenieure, Wirges, wird beauftragt, beim Straßenbauamt Diez den Antrag auf Durchführung der Maßnahmen zu stellen, die in die Baulastträgerschaft des Straßenbauamtes fallen.
- Die Maßnahmen in Baulastträgerschaft der Ortsgemeinde sollen sukzessive in den nächsten Jahren nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchgeführt werden, wobei die drei vorgesehenen Fußgängerüberquerungshilfen Vorrang haben.
Neugestaltung des alten Friedhofes
Der Ortsbürgermeister gab das Ergebnis einer Umfrage zum alten Friedhof bekannt, wonach sich eine deutliche Mehrheit (68 %) für eine Einebnung des alten Friedhofes ausgesprochen hat. Unter Hinweis auf die fehlenden Haushaltsmittel im Jahre 1997 beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig, im Jahre 1998 die Mittel zur Einebnung bereitzustellen.
Änderung der Friedhofssatzung
Um eine Angleichung an die Satzungen der übrigen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Montabaur zu erreichen, beschloß der Ortsgemeinderat mehrheitlich, § 2 Abs. 3 Satz 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen wie folgt zu ändern: »Die Bestattung anderer Personen bedarf der Einwilligung der Friedhofsverwaltung«.
Die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Bauleitplanung »Vor der Kreuzwiese«
Ortsbürgermeister Röther unterrichtete den Rat über den Stand der Bauleitplanung. Der Ortsgemeinderat nahm die Kündigung des Vertrages mit einem in Höhr-Grenzhausen ansässigen Planungsbüro und die Beauftragung eines in Montabaur ansässigen Landschaftsarchitekten zur Kenntnis.
Neugestaltung der Bushaltestelle am Feuerwehrhaus
Der Ortsgemeinderat war der Auffassung, daß eine weitere Unterstellmöglichkeit geschaffen werden solle. Ortsbürgermeister Röther wird mit Schreinermeister Sucke die Möglichkeit einer Erweiterung prüfen.
Sperrung von Feldwegen
Der Ortsbürgermeister unterrichtete über das Ergebnis einer Ortsbesichtigung des Bauausschusses. Der Ortsgemeinderat stimmte einer Sperrung des Bauernweges sowie der Wege in der Verlängerung Bergstraße und Lindenstraße zu.
Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen
Dem Ortsgemeinderat lagen zwei Auflistungen über im Haushaltsjahr 1996 eingetretene Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben vor.
Die erste Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Haushaltsjahr 1996, die sich bei 6 Haushaltsstellen auf insgesamt 2.362,86 DM beliefen. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.
Die zweite Auflistung wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 7 Haushaltsstellen in Höhe
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