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Montabaur

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Nr. 21/97

Öffentl. Bekanntmachungen

Bekanntmachung

1. Die Fa. Bellersheim Abfallwirtschaft GmbH & Co. KG, 57639 Neitersen, beabsichtigt die Errichtung einer Bioabfallver­gäranlage auf ihrem Betriebsgrundstück in Boden. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Ausbaumaßnahmen (Be­seitigung, Neuherstellung und Umgestaltung) an angrenzen­den namenlosen Gewässern 3. Ordnung vorgesehen.

Hierfür ist gemäß § 31 des Gesetzes zur Ordnung des Was­serhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 18.11.1996 (BGBl. I S. 1696) in Verbindung mit den §§ 72 ff. und 114 ff. des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LandeswassergesetzLWG) vom 14.12.1990 (GVBI. S. 11), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.04.1990 (GVBI. S. 69) sowie den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1253), jeweils in der geltenden Fassung, die Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens erforderlich.

2. Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens kann den Antrags- und Planunterlagen (Erläuterungen, Zeich­nungen, Pläne) entnommen werden, die im Zeitraum vom 26.05.1997 bis zum 25.06.1997 wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.

Bei der Kreisverwaltung des Westerwald-Kreises, 56410 Monta­baur, Peter-Altmeier-Platz 1, Zimmer Nr. N152/N153, zu den folgenden Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag 07.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, freitags 07.30 bis 13.00 Uhr.

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens zum 09.07.1997, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei den o. a. Behörden zu erheben.

Für den fristgerechten Eingang der Einwendungen ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden maßge­bend.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.

4. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig er­hobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnah­men der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorha­bens, den Behörden und den Personen erörtert, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben.

Der Träger des Vorhabens, die jeweiligen Behörden und die Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Beim Ausbleiben ei­nes Beteiligten zu dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

5. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen

- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntma­chung benachrichtigt werden, und

- kann die Zustellung der Entscheidungen über die Einwen­dungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wer­den.

In Vertretung: Dr. Stadtfeld

Öffnungszeiten

der Verwaltung

Montag bis Freitag.

.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.

.16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.

. 02602/126.0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.

..08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.

..08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.

.08.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.

.02602/126.235

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne

(Zimmer 211 und 213)

Montag bis Mittwoch.

.08.00 bis 12.30 Uhr

und.

.14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.

.08.00 bis 12.30 Uhr

und.

.14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.

.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 211 Tel.-Nr.

.02602/126.113

Zimmer 213 Tel.-Nr.

.02602/126.216

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.

.08.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr.

.02602/126.232

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz

benutzen.

Nochmaliger Hinweis auf den Wettbewerb: »Blumenschmuck an Häuserfassaden«

Mit dem Beginn der warmen Jahreszeit bietet sich auch wieder die Möglichkeit, durch Bepflanzen von Kästen und Trögen, Fen­ster und Fassaden zu verschönern. Üppiger Blumenschmuck ist eine Bereicherung sowohl für den Hausbesitzer als auch für das Stadtbild.

Deswegen soll dazu aufgerufen werden, hierauf besonderen Wert zu legen. Als Anreiz wird auch in diesem Jahr der Wettbewerb »Blumenschmuck an Häuserfassaden« durchgeführt und mit Preisgeldern von 300,- DM bis 100,- DM dotiert.

Weitere Auskünfte erhalten Sie im Rathaus unter der Rufnummer 02602/126.215 oder Sie können sich schriftlich anmelden: Rat­haus Montabaur, z. H. Frau Wunderlich, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur.

Katze zugelaufen

Am 14.05.1997 ist im Gelbachtal eine schwarze Katze zugelau­fen. Der Verlierer wendet sich bitte an den Tierschutzverein Mons und Tabor e.V., Frau Matthei, Telefon 02602/180078. Verbandsgemeindeverwaltung, 15.04.1997

Katze zugelaufen

Am 15.05.1997 ist in Simmern ein schwarzer Kater zugelaufen. Der Verlierer wendet sich bitte an den Tierschutzverein Mons und Tabor e.V., Frau Matthei, Telefon 02602/180078. Verbandsgemeindeverwaltung, 16.04.1997

EffDie Verwaltung informiert

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Vorgezogener Redaktionsschluß h

für die 22. KW

Alle Manuskripfeinsender werden gebeten, die Manuskrip-.. I te die in der 22. Kalenderwoche veröffentlicht werden. / | sollen, bis'

Freitag, den 23. Mai 1997,12.00 Uhr,

bei der Redaktion, ZimmerSS&Ä Wir bitten um Beae^itüiigfiK

Verschiebung der wöchentlichen Müll-, Wertstoff- und Biotonnenabfuhr

wegen Fronleichnam (29.05.1997)

Wegen des Feiertages Fronleichnam (29.05.1997) verschiebt sich die Müllabfuhr in den Gemeinden des Westerwaldkreises, in denen die Biotonne, die Müll- bzw. Wertstoffgefäße oder Ein­sammlung der gelben DSD-Säcke entleert werden, jeweils um einen Tag, anstatt donnerstags erst freitags und anstatt freitags erst samstags (31.05.1997).

Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 1997 zu entnehmen.

Witwen- oder Witwerrente für das Sterbevierteljahr

Witwen und Witwer erhalten beim Tode des Ehepartners Hinter­bliebenenrente. Grundsätzlich wird auf die Witwen- oder Witwer­rente eigenes Einkommen angerechnet.