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Montabaur

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Nr. 19/97

dem Dorf« zu betreiben sowie die Erschließungsmaßnahme »Flurzaun« fortzuführen.

Vergabe von Arbeiten für eine Zaunaniage in der Brunnen­straße

Einer in Bannberscheid ansässigen Firma wurden die Arbeiten für eine Zaunanlage in der Brunnenstraße zum Angebotspreis von 8.602,02 DM erteilt.

Änderung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf«

Der Bebauungsplan »Unter dem Dorf« wurde im Jahr 1985 rechtsverbindlich und ersetzte eine bereits abgeschlossene Bauleitplanung aus dem Jahre 1981.

Entscheidender Grund für die relativ zeitnahe Überarbeitung des Bebauungsplanes war die Intention des Ortsgemeinderates, durch die geplante und mittlerweile realisierte Verlegung der K 153 an den südlichen Plangebietsrand die Ortslage möglichst von dem Schwerlastverkehr aus den Tonabbaubetrieben östlich und nördlich der Gemeinde freizuhalten. Dadurch sollte eine wesentliche Entlastung der innerörtlichen Verkehrsstraßen und damit auch der betroffenen Anlieger erfolgen und die Immissionsbeeinträchtigungen durch Staub, Lärm, Erschütterun­gen usw. vermindert werden.

Hinzu kommt, daß ausdrücklich Flächen für Gewerbebetriebe geschaffen werden sollten, die nicht im Zusammenhang mit der Tonindustrie stehen, um zum einen die belastenden und die wirtschaftlich und städtebaulich wenig sinnvollen Verschiebungen von den Abbaubereichen im Außenbereich in ein Gewerbegebiet zu verhindern und zum anderen der gewachsenen Monostruktu­rierung und Fixierung auf diese Betriebsarten im Bereich der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen entgegenzuwirken und eine breitere Basis zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Ansiedlung von anderen gewerblichen Nutzungen zu entwickeln. Um diese grundsätzlichen Vorgaben zu konkretisieren und bauplanungsrechtlich verbindlich umsetzen zu können, war eine Änderung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« erforderlich. Der Ortsgemeinderat beschloß, den Bebauungsplan »Unter dem Dorf« wie folgt zu ändern:

»Die nach § 8 Abs. 2 Baunutzungsverordnung im Gewerbegebiet zugelassenen Nutzungen werden gemäß § 1 Abs. 5 und 9 Baunutzungsverordnung aus besonderen städtebaulichen Grün­den auf solche Gewerbebetriebe beschränkt, die nicht wegen ihrer besonderen Orts- und Standortgebundenheit als privilegierte Vorhaben i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB anzusehen sind.

Orts- und standortgebunden ist dabei ein Gewerbebetrieb, wenn das Gewerbe unmittelbar nach seinem Gegenstand und seinem Wesen nur im Außenbereich betrieben werden sollte, weil ein solcher Betrieb auf die geographische und geologische Eigenart des Standortes zwingend angewiesen ist.

Flierunter fallen insbesondere Steinbrüche, Kies-, Sand- und Tongruben, Bergwerke usw. sowie die Betriebsbauten und sonstige baulichen Anlagen wie Lagerhallen, Lagerplätze u. ä., die zur Gewinnung, Weiterverarbeitung und Lagerung der gewonnenen Bodenschätze dienen und somit in engem Zusammenhang mit der Hauptnutzung stehen.«

Die Ratsmitglieder stimmten der Änderung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« mit Begründung und Textfestsetzung in der in der Sitzung vorliegenden Form zu und beschlossen, die Planänderung einschließlich Begründung und Textfestsetzung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dies insbesondere deshalb, um bereits in diesem Stadium der Planung den betroffenen Bürgern frühzeitig die Gelegenheit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Au ßerdem wurde der Beschlu ß gefaßt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Tag der offenen Tür

Vorstellung des umgebauten Gemeindehauses

Anläßlich der offiziellen Einweihungsfeierlichkeiten findet am Sonntag, dem 25.05.1997, ein Tag der offenen Tür im umgebauten Gemeindehaus in der Hauptstraße 52 statt.

In den Räumen der Gemeindeverwaltung wird aus diesem Grund eine Ausstellung von ca. 130 Fotos eröffnet, die im Zuge der Erstellung der Ortschronik zusammengetragen wurden. Ebenso wird die Dorfwerkstatt mit den dazugehörenden Arbeitskreisen vorgestellt.

Ab 11.00 Uhr sind Sie herzlich eingeladen, die neuen Räumlichkeiten und die beiden Ausstellungen zu besichtigen.

Für Ihr leibliches Wohl stehen Getränke aller Art sowie Kaffee und Kuchen zur Verfügung.

Ich freue mich auf Ihr Kommen.

Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister

Gesangverein »Cacilia«, Ruppach-Goldhausen

Tagesausflug 1997

Der Gesangverein plant für den Samstag, den 20. September 1997, einen Tagesausflug. Folgendes Programm ist geplant: Schiffahrt mit der Köln-Düsseldorfer nach St. Goar, Besuch des Weinfestes in St. Goar, Besuch des historischen Jahrmarktes in St. Goar, Besuch Feuerwerk »Rhein in Flammen« in St. Goar. Kostenbelastung 30,00 DM pro Person. In diesem Preis sind enthalten die Busfahrt bis nach Koblenz, die Schiffsfahrt von Koblenz nach St. Goar und die Busfahrt von St. Goar zurück. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, an diesem sicherlich unterhaltsamen Tagesausflug teilzunehmen. Eine Schiffsfahrt mit der Köln-Düsseldorfer über mehrere Stunden durch das schöne Rheintal mit Ziel St. Goar, mit einem Aufenthalt in St. Goar und Umgebung, mit der Gelegenheit, einen historischen Jahrmarkt und ein Weinfest zu besuchen, verspricht einen unterhaltsamen und abwechslungsreichen Ausflugstag, der durch ein abendli­ches Feuerwerk vor dem Hintergrund der sagenumwobenen Loreley einen schönen Abschluß findet.

Eingeladen sind alle, die einen schönen Tag in geselliger Runde verbringen möchten. Anmeldungen sind bis zum 17. Mai 1997 bei Raimund Schäfer, Bergstraße 11 A, Tel. 8602, oder einem Vorstandsmitglied vorzunehmen.

Jahreskalender 1998

Der Gesangverein »Cäcilia«, Ruppach-Goldhausen, feiert 1998 sein 95jähriges Jubiläum. Aus Anlaß dieser Festlichkeiten wollen wir in diesem Jahr einen Jahreskalender 1998 erstellen. In diesem Kalender sollen interessante, historische und aktuelle Bilder aus der Vereinsgeschichte des Gesangvereines einfließen. Wer entsprechendes Bildmaterial verfügbar hat, wird gebeten, dieses Bildmaterial zur Verfügung zu steilen, damit es abfotografiert werden kann. Bilder können bei Raimund Schäfer, Bergstraße 11 A, Telefon: 8602, abgegeben werden - weitere Informationen können natürlich auch dort eingeholt werden.

Da die Vorbereitungen zur Erstellung des Kalenders in den nächsten Wochen abgeschlossen werden müssen, bitten wir um schnellstmögliche Information. Die Besitzer der Fotos gelangen auf jeden Fall sofort wieder in den Besitz dieser Fotos.

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Handball Train Ingszeiten

Damen: montags, 18.30 bis 20.00 Uhr, neue Kreissporthalle Montabaur

Weibliche B-Jugend: montags, 18.30 bis 20.00 Uhr, neue Kreissporthalle Montabaur

Minis: (Jahrgang bis 1989) mittwochs, 16.45 bis 17.30 Uhr-

Änderung! Turnhalle, Ruppach-Goldhausen

E-Jugend: (Jahrgang bis 1987) mittwochs, 17.30 bis 18.30 Uhr

Änderung! Turnhalle, Ruppach-Goldhausen

D-Jugend: (Jahrgang bis 1984) mittwochs, 18.30 bis 20.00 Uhr

Änderung! Turnhalle, Ruppach-Goldhausen

Herren: 1. und 2. Mannschaft, donnerstags, 19.30 bis 21.30 Uhr,

neue Kreissporthalle, Montabaur

Interessierte sind recht herzlich willkommen. Besonders würden wir uns freuen, wenn sich noch zusätzlich Leute finden würden, die uns bei der Betreuung unserer Mannschaften behilflich wären. Weiter benötigen wir noch Zuwachs bei den Minis und der II. Mannschaft.

Im Minibereich wäre es wünschenswert, wenn alle Kinder wieder regelmäßiger erscheinen würden.

Weitere Informationen bei: Oliver Köllig, Mittelweg 4, 56244 Leuterod, Telefon 02602/8950 privat, 02623/600494 dienstlich.

Tag des Handball Sonntag, 15. Juni 1997

Aus diesem Anlaß werden wir ein Handball-Dorfturnier auf dem Rasensportplatz in Ruppach-Goldhausen veranstalten. Gespielt wird auf Rasen mit 7er Mannschaften. Jede Mannschaft darf aus bis zu 12 Spieler/innen bestehen, wobei ein/e aktiver/aktive Spieler/Spielerin (Saison 1996/97) pro Mannschaft mitwirken kann.