Montabaur
21
Nr. 19/97
“AHRBACHGEMEINDEN”
Boden
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
Nach Vereinbarung.Telefon 02602/8425
ASV »Deutsche Eiche«
Der ASV »Deutsche Eiche« Boden feiert in diesem Jahr sein 70jähriges Bestehen. Aus diesem Grunde möchten die Abteilungen Ringen und Frauengymnastik alle Freunde und Gönner des Vereines zu einer Feier in und um die Ahrbachhalle in Boden einladen. Neben vielerlei kulinarischen Genüssen, unter anderem wird ein Spanferkel gegrillt, werden auch sportliche Leckerbissen angeboten. Am Samstag, 21.06.1997, ab 18.00 Uhr, findet in der Halle ein Ringer-Einladungsturnier mit hochkarätiger Besetzung statt. Neben dem veranstaltenden ASV hat bereits der Oberligameister der Saison 1996, Allemannia Nackenheim, sowie der südbadische Vizemeister KG Reichenbach-Kuhbach ihr Kommen zugesagt. Nach den Kämpfen kann bei Live-Musik das Tanzbein geschwungen werden.
Der Sonntagsfrühschoppen soll bei schönem Wetter auf dem Hof der Ahrbachhalle zu den Klängen der Big Band Boden stattfinden. Für die kleinen Besucher ist eine Kinderbelustigung und eine Vorführung des Koblenzer Fechtclubs vorgesehen, in der gezeigt wird, wie man mit Säbel und Degen umgeht. Vorgeführt wird diese, in unserer Region ziemlich unbekannte Sportart von einem echten Olympiasieger: Imre Bujdoso, Trainer beim KFC Koblenz und Goldmedaillengewinner der Spiele in Seoul.
Da die Ringer aus Süddeutschland, zu denen der ASV Boden eine langjährige Freundschaft hegt, im Westerwald übernachten möchten, würden sich die Verantwortlichen freuen, wenn einige Familien aus Boden und Umgebung sich bereiterklären würden, einen Jugendsportler für einen Tag bei sich aufzunehmen. Alle Freunde des Vereines, die auf diese oder andere Weise dem Traditionsverein Unterstützung und Hilfe bei der Ausrichtung der Jubiläumsfeier zukommen lassen möchte, werden gebeten, sich bei Sylvia Schmidt, Tel. 02602/8688, zu melden.
Aufgrund der Vorbereitungen für die Feierlichkeiten muß der »Ringerspießbraten«, der alljährlich an Vatertag stattfindet, leider verschoben werden.
Heiligenroth
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr
und .nach Vereinbarung
Telefon.02602/16606
Fax.02602/917396
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1997 vom 28.04.1997 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 24.04.1997 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.2.694.000,—DM
in der Ausgabe auf.2.694.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.1.445.000,- DM
in der Ausgabe auf.1.445.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.119.000 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.2.500 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. 50,- DM
für den zweiten Hund.75,- DM
für jeden weiteren Hund.100,— DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1997 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von.119.000 DM
56410 Montabaur, 24.04.1997
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.05. bis 22.05.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Heiligenroth, 28.04.1997 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth (S.)
gez. Zerfas, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
SG Heiligenroth, Ahrbach
Seniorenfußball
Die 1. Mannschaft spielt am Sonntag, dem 11.05.1997, um 14.30 Uhr, in Steinefrenz. Gegner in diesem Spiel ist der Tabellenführer der Kreisliga C-Südost. Bereits um 12.30 Uhr trifft die 2. Mannschaft in Dierdorf (Hallenbad) auf die SG Maischeid/Dierdorf III. Im Anschluß findet die Saisonabschlußfeier im Sportlerheim Heiligenroth statt.
Jugendfußball
Freitag, 09.05.1997, F-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach II- Niederahr, 17.30 Uhr.
Samstag, 10.05.1997, E7-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach- Horressen II, 12.15 Uhr; E11-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach — Nauort, 13.15 Uhr; C-Jugend: Horressen — JSG Heiligenroth, Ahrbach, 15.30 Uhr; B-Jugend: JSG Heiligenroth, Ahrbach-JSG Steinefrenz, 15.30 Uhr.
Sonntag, 11.05.1997, A-Jugend: Rübenach - JSG Heiligenroth, Ahrbach, 11.00 Uhr.

