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Montabaur

Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Montabaur, 28.04.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »FichtenAuf derTrift« der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.04.1997 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Fichten - Auf der Trift« zu ergänzen.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs.. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Das von der Änderung betroffene Gebiet ergibt sich aus der nachstehenden Planskizze.

Montabaur 8.04.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Fichten-Auf derTrift« der Stadt Montabaur

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 24.04.1997 die Änderung des Bebauungsplanes »Fichten - Auf der Trift« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit 12.05.1997 bis 13.06.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Montabaur, 28.04.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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Nr. 19/97

Stadtrat tagte am 24. April 1997

Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken gab bekannt, daß Zweiter Stadtbeigeordneter Paul Trumm mit Schreiben vom 07.04.1997 nach Vollendung seines 70. Lebensjahres sein Amt als Ehrenbeamter der Stadt Montabaur aufgeben möchte. Er sprach ihm ein herzliches Dankeschön für die gute Zusammenarbeit aus. Die Wahl des ehrenamtlichen Zweiten Stadtbeigeordneten ist für die nächste Stadtratsitzung vorgesehen.

Der Vorsitzende erklärte, daß der Kreisel an der Allee- straße/Bahnhofstraße/Eschelbacher Straße fertiggestellt und in Betrieb genommen sei. Die Bepflanzung werde in den nächsten Wochen vorgenommen.

Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken führte aus, daß sich mit Blick auf den Neubau der ICE-Strecke bereits verschiedene Ingenieurbüros in Montabaur angesiedelt haben. Es gebe eine Arbeitsgemeinschaft NBS (Neubaustrecke) unter der Federfüh­rung der Baufirma Philipp Flolzmann AG, die sich auf dem Gelände von HUF-Haus, Industriegebiet »Alter Galgen«, niedergelassen habe. Die Arbeitsgemeinschaft »Infra Erde«, die alle Erdbewegungsarbeiten äbwickele, habe Büroräume bei der Firma Möbelhaus Hermes in der Alleestraße angemietet. Eine | dritte Arbeitsgemeinschaft »ATAC«, die für die Tunnelbau­maßnahmen verantwortlich sei, suche derzeit noch Büroflächen in Montabaur. Die Stadt habe angeboten, auf dem städtischen Grundstück neben HUF-Haus die Aufstellung von Containern zuzulassen. Die Bauleitung der Straßenverwaltung habe sich in einem Büro an der Wilhelm-Mangels-Straße eingerichtet.

Änderung des Bebauungsplanes »Fichten-Auf der Trift« für das frühere Betriebsgelände der Firma Oerlikon

Auf dem früheren Betriebsgelände der Firma Oerlikon beabsichtigt eine Firma aus Montabaur, sieben Einzel- und zwei Doppelhäuser zu errichten. Zur Realisierung dieser Planung ist es erforderlich, den verbindlichen Bebauungsplan aus dem Jahre 1960, der für diesen Bereich ein Industriegebiet festsetzt, zu ändern.

Nach einer kurzen Diskussion über eine bereits vorliegende Eingabe eines Gewerbetreibenden, der unmittelbar an das betroffene Grundstück angrenzt, und den in der Nachbarschaft befindlichen Sportplatz beschloß der Stadtrat mit 23 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen, das Änderungsverfahren einzuleiten und für das Grundstück 1/21 des Bebauungsplanes »Fichten-Auf der Trift« ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Der Stadtrat stimmte der Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Textfestsetzungen zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die vorgezogene Bürgerbeteiligung und das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchzu­führen.

Änderung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« für das Grundstück Flur 45, Parzelle 91

Für das Grundstück Flur 45, Parzelle 91, im Industriegebiet »Alter Galgen« wurde eine Nutzung als privater Parkplatz beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte am 27.02.1997 grundsätz­lich der Verpachtung und entsprechenden Herrichtung der benötigten Fläche von rund 600 m 2 zu.

Auf diesem Grundstück befindet sich eine ehemalige kommunale Hausmülldeponie. Aus diesem Grund wurde für diesen Bereich im maßgeblichen und rechtsverbindlichen Bebauungsplan »Alter Galgen« keine Überbauungsmöglichkeit und lediglich eine mit der Altlast verträgliche Festsetzung als öffentliche Grünfläche vorgesehen.

Bauplanungsrechtlich ist nun noch die Änderung des Bebauungs­planes »Alter Galgen« durchzuführen, um die bisherige Ausweisung »öffentliche Grünfläche« in »private Parkplatzflä­che« umzuwandeln.

Mit 23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung faßte der Stadtrat den Änderungsbeschluß. Der Bebauungsplan »Alter Galgen« wird für das städtische Grundstück Flur 45 Flurstück 91 durch die teilweise Umwandlung der bisherigen Ausweisung »öffentliche Grünfläche« in eine überbaubare Fläche geändert. Der genaue Umfang der Änderung soll durch ein geologisches Gutachten und in Absprache mit der Unteren Landespflegebehör­de der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises festgelegt werden.

Änderung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße«

Einstimmig beschloß der Stadtrat, den Bebauungsplan »Verlän­gerte Südstraße« dahingehend zu ändern bzw. zu ergänzen, daß eine Textfestsetzung eingefügt wird, die eine genaue Zuordnung der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der bei