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Montabaur

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Nr. 19/97

Öffentl. Bekanntmachungen

Wassergeld und laufende Abwasserentgelte für das II. Quartal 1997 sind fällig

Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am 15.05.1997 die Abschläge für Wassergeld und lfd. Abwasserentgelte für das II. Quartal 1997 fällig sind.

Wir bitten höflich die Abnehmer, die sich noch nicht für das Bankeinzugsverfahren entscheiden konnten, die fälligen Abschlä­ge zu überweisen.

Bei Bankabbuchern wird die 2. Rate in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.

56410 Montabaur, 09.05.1997 Verbandsgemeindewerke Montabaur

Herrmann, kaufm. Werkleiter

|Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten

der Verwaltung

Montag bis Freitag.

.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.

.16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr.

.02602/126.0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.

. 08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.

. 08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.

.08.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.

.02602/126.235

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne

(Zimmer 211 und 213)

Montag bis Mittwoch.

.08.00 bis 12.30 Uhr

und.

.14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.

.08.00 bis 12.30 Uhr

und.

.14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag ..

.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 211 Tel.-Nr.

.02602/126.113

Zimmer 213 Tel.-Nr.

.02602/126.216

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.

.08.00 bis 11.30 Uhr

Tel.-Nr.

.02602/126.232

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz

benutzen.

bereits am Samstag, dem 17.05.1997 stattfindet. Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 1997 zu entnehmen.

Des weiteren wird darauf hingewiesen, daß die Wertstoffsortier­anlage in Boden wegen des dort am Samstag, dem 24.05.1997, stattfindenden Recyclingtages aus organisatorischen Gründen am Freitag, dem 23.05.1997, sowie Samstag, dem 24.05.1997, für Anlieferungen geschlossen bleibt.

Hinweis

Anläßlich der ersten Abfuhr des Biomülls in den Verbandsge­meinden Bad Marienberg, Rennerod und Westerburg weist der WAB daraufhin, daß die Mülltonnen, Säcke oder sonstigen Abfälle grundsätzlich ab 06.00 Uhr am Abfuhrtag bereitgestellt werden müssen.

Durch die zusätzliche Leerung der Biotonnen hat sich der bisherige Abfuhrrhythmus z. T. geändert. Es kann also durchaus sein, daß in einer Ortsgemeinde die Tonnen oder Säcke jetzt früher oder später als bislang üblich entleert bzw. abgeholt werden.

Man darf sich daher nicht auf die bisherige Abfuhrzeit verlassen, denn Müllgefäße, die nicht rechtzeitig an der Straße stehen, können leider nicht mehr entleert werden. Um Sicherzustellen' daß die Abfälle früh genug bereitstehen, hat der WAB deshalb schon seit Jahren in der Satzung festgeschrieben, daß die Müllgefäße am Abfuhrtag bis 06.00 Uhr bereitgestellt werden müssen. Einen entsprechenden Hinweis enthält auch der Müllkalender 1997.

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ER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR

An alle

Vereine, Veranstalter und Organisatoren

von Festen, Feiern und kulturellen Veranstaltungen

in der Verbandsgemeinde

Montabaur

Letzter Abgabetermin für die Ausgabe Juli bis September 1997 ist Dienstag, 20. Mai 1997

bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Redaktion »AKTUELL«, Telefon 02602/126.111, gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Katze zugelaufen

Am 27.04.1997 ist in Holler eine graue Perserkatze zugelaufen. Der Verlierer wendet sich bitte an den Tierschutzverein Mons und Tabor e.V., Frau Matthei, Telefon 02603/180078. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 28.04.1997

Hund zugelaufen

Seit dem 28. April 1997 ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ein grauer Rauhaardackel in Verwahrung. Möglicher­weise wurde das Tier in Welschneudorf verloren. Der Verlierer wendet sich bitte an Clemens Heibel, Telefon 02602/17961. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 29.04.1997

Verschiebung der wöchentlichen Müll- bzw. Wertstoffabfuhr

wegen des Feiertages »Pfingstmontag« am 19.05.1997 sowie Schließung der Wertstoffsortieranlage in Boden am 23. und 24.05.1997

Von Seiten des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes wird darauf hingewiesen, daß wegen des Feiertages »Pfingstmontag« am Montag, dem 19.05.1997, die Entleerung der Müll-, Bioabfall- bzw. Wertstoffgefäße oder Einsammlung der gelben DSD-Säcke

Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz LVA

Arbeitslosigkeit und Krankheit ohne Leistungsbezug

Seit 1. Januar 1997 werden Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit sowie der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen, in denen keine Leistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld, Übergangsgeld) bezogen wurden, bei der Rentenfestsetzung nur noch als sogenannte Anrechnungszeiten ohne Bewertung anerkannt. Sie führen damit nicht mehr unmittelbar zu einer Rentenerhöhung.

Wie die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Speyer, mitteilt, dienen sie aber zur Erhaltung der Anwartschaft auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente und zur Erfüllung der 35jährigen Wartezeit für die Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige und die Altersrente für langjährig Versicherte.

Aus Vertrauensschutzgründen greifen diese Neuregelungen jedoch erst bei einem Rentenbeginn ab dem Jahre 2001 in vollem Umfang. In der Übergangszeit wird die Bewertung dieser Zeiten -abhängig vom Rentenbeginn-stufenweise zurückgeführt. Auskünfte erteilen die LVA Rheinland-Pfalz, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenältesten, die Versicherungs­ämter der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.