Montabaur
27
Nr. 18/97
- Niedererbach als »Fremdenverkehrsort:
Evtl. Ausbau des Rad- und Wanderwegenetzes, Anschluß an den Naturpark Nassau
- Erschließung Neubaugebiet II. Teil:
Hiermit soll erst dann begonnen werden, wenn der I. Teil belegt ist.
Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Städtebaulich sieht der Flächennutzungsplan für die Ortsgemeinde Niedererbach eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Westen der Ortslage um ca. 2,74 ha und um ca. 2,15 ha vor. Bedingt durch die schwierige topographische Lage, das angrenzende Wasserschutzgebiet und die Einschränkung durch die Bahnlinie Montabaur - Limburg besteht für die Ortsgemeinde nur noch im Nordwesten der Ortslage die Möglichkeit einer Siedlungserweiterung. Nördlich des Neubaugebietes »Am Hehlberg« 1982 ist eine langgestreckte Baufläche ausgewiesen, die möglichst in einem städtebaulichen Gesamtkonzept überplant und in kleineren Bauabschnitten realisiert werden soll.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes einstimmig zu.
Stellungnahme zvun Planfeststellungsverfahren für die Neubaustrecke Köln-Rhein/Main der Deutschen Bahn AG, Planfeststellungsabschnitt 73
Die Ortsgemeinde Niedererbach ist im Planfeststellungsabschnitt 73 betroffen durch die geplante Oberflächenentwässerung der Bahntrasse.
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, dem vorliegenden Plan unter folgenden Einschränkungen zuzustimmen:
L Überprüfung der hydraulischen Berechnung
1. Wurde die den Planunterlagen zugrunde liegende Berechnungsgrundlage eines jährlichen löminütigen Regens mit einer Intensität von 115 1/sec/ha beibehalten oder wie gefordert auf 1501/sec/ha erhöht?
2. Genügen Sammel- und Transportleitungen dieser Berechnungsgrundlage?
3. Kann das um 0,35 m erhöhte Regenrückhaltebecken mit einem Fassungsvermögen von 3.280 m 3 die dann anfallende Wassermenge aufnehmen (bei einem Grundablaß DN 400)?
II. Änderungen
1. Es ist festzustellen, daß am nördlichen Böschungsfuß (Richtung Niedererbach) keine Sammelrinne für das dort anfallende Oberflächenwasser geplant ist. Daher wird gefordert, den ganzen nördlichen Böschungsbereich (in Richtung Niedererbach) zwischen km 102,0 und der K164 über eine Sammelleitung zu entwässern und dem Regenrückhaltebecken Fischbach zuzuführen, um eine Entwässerung in das Gelände zu vermeiden (Fischbach betroffen).
2. Oberflächenentwässerung zwischen der K 164 und der Planfeststellungsgrenze (zu 31.1) sollte in das für den PFA 31.1 erarbeitete Konzept eingearbeitet werden, um zu verhindern, daß das in den Seitengraben der K164 abgeleitete Wasser nicht die Distrikte »Im Boden« und »Auf der Buschhöhe« belastet. Die Ortsgemeinde fordert, die Transportierungen nicht in rohrgebundener, sondern in offener Bauweise auszuführen.
Königsschießen in Niedererbach
Das Königsschießen des Schützenvereins Niedererbach findet am 3. Mai 1997,15.00 Uhr, statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich willkommen. Die Proklamation der neuen Majestäten findet im Anschluß an das Schießen bei einem kleinen Umtrunk statt.
»theaterfreunde niedererbach«
Kindertheatertag 1997
Auch in diesem Jahr laden wir alle Kinder und Jugendliche von 7 bis 14 Jahren zu einem Kindertheatertag am Samstag, dem 10. Mai 1997, ein. Ab 10.00 Uhr geht’s los in der Dorfgemeinschaftshalle Niedererbach. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Die Aufführung der einstudierten Stücke vor Eltern, Freunden und Bekannten ist für 15.00 Uhr vorgesehen. Anmeldungen bitte bis zum 7. Mai bei den Jugendleiterinnen Kerstin Noll, Tel. 06485/4602, Anne Pelz, Tel.: 06485/4810.
J
Schützenverein Niedererbach
Termine für die Arbeitseinsätze 1997
03.05.1997 ab 08.00 Uhr; 31.05.1997 ab 08.0 Uhr; 07.06.1997 ab 08.00 Uhr; 09.06.1997 ab 19.00 Uhr; 28.06.1997 ab 08.00 Uhr; 26.07.1997 ab 08.00 Uhr; 28.08.1997 ab 08.00 Uhr; 30.08.1997 ab 08.00 Uhr; 02.09.1997 ab 09.00 Uhr; 20.09.1997 ab 08.00 Uhr; 18.10.1997 ab 08.00 Uhr; 15.11.1997 ab 08.00 Uhr; 29.11.1997 ab 08.00 Uhr.
Königsschießen
Das diesjährige Königsschießen findet am 03.05.1997, ab 14.00 Uhr, im Schützenhaus statt. Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Es wird wie immer der Schützen- und Jugendschützenkönig ermittelt. Die Königsproklamation findet nach dem Schießen bei einem kleinen Umtrunk statt. Der Vorstand bittet auf diesem Weg jedes Mitglied um seine Teilnahme.
Nomborn
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon 06485/228
Mikrozensus: Statistisches Landesamt befragt Haushalte
In den nächsten Wochen werden Haushalte, die nach einem Zufallsverfahren für den Mikrozensus ausgewählt wurden, durch Interviewerinnen und Interviewer des Statistischen Landesamtes in Bad Ems befragt.
Näheres entnehmen Sie bitte der Rubrik »Verwaltung informiert«.
VfR Nomborn 1920 e.V.
Zum letzten Meisterschaftsspiel erwartet der VfR Nomborn am Sonntag, dem 4. Mai, 14.30 Uhr, die SG Horbach/Winden. Vereinsheimdienst ab 13.30 Uhr: Hermann-Josef Blömacher, Rüdiger Dennes und Andreas Mies.
Der Vorstand des VfR Nomborn bedankt sich bei allen Spielern, dem Trainer, dem Sportwart und den Betreuern für den sportlichen Einsatz und dem guten Abschneiden in der Saison 1996/97. Ebenso danken wir auch unseren treuen Fans und Zuschauern, die unsere Mannschaft wieder durch die Saison begleitet haben und unseren Verein unterstützten.
Vorankündigung:
Am Donnerstag, dem 29. Mai (Fronleichnam), veranstaltet der VfR Nomborn auf dem Sportplatz ein Spielfest mit den Dorfvereinen und Clubs. Dazu sind aber auch alle Nomborner und auswärtigen Gäste ganz herzlich eingeladen. Für Speisen und Getränke wird bestens gesorgt.
“ELBERTGEME1NDEN”
Verbot der Plakatwerbung im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
Aus aktuellem Anlaß möchten wir nochmals darüber informieren, daß das Anbringen von Plakaten außerhalb der, von der Verbandsgemeindeverwaltung, hierfür eingerichteten Plakatwände verboten ist. In den letzten Wochen mehren sich die eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen dieses Verbot.
An dieser Stelle möchten wir es nicht versäumen darauf hinzuweisen, daß bei verbotswidriger Plakatwerbung Bußgelder von bis zu 1.000,- DM festgesetzt werden können. Wir bitten alle Veranstalter von Festen um Beachtung.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - örtliche Ordnungsbehörde -

