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Montabaur

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Nr. 18/97

- Niedererbach als »Fremdenverkehrsort:

Evtl. Ausbau des Rad- und Wanderwegenetzes, Anschluß an den Naturpark Nassau

- Erschließung Neubaugebiet II. Teil:

Hiermit soll erst dann begonnen werden, wenn der I. Teil belegt ist.

Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

Städtebaulich sieht der Flächennutzungsplan für die Ortsge­meinde Niedererbach eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Westen der Ortslage um ca. 2,74 ha und um ca. 2,15 ha vor. Bedingt durch die schwierige topographische Lage, das an­grenzende Wasserschutzgebiet und die Einschränkung durch die Bahnlinie Montabaur - Limburg besteht für die Ortsge­meinde nur noch im Nordwesten der Ortslage die Möglichkeit einer Siedlungserweiterung. Nördlich des Neubaugebietes »Am Hehlberg« 1982 ist eine langgestreckte Baufläche ausge­wiesen, die möglichst in einem städtebaulichen Gesamtkon­zept überplant und in kleineren Bauabschnitten realisiert werden soll.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes einstimmig zu.

Stellungnahme zvun Planfeststellungsverfahren für die Neu­baustrecke Köln-Rhein/Main der Deutschen Bahn AG, Plan­feststellungsabschnitt 73

Die Ortsgemeinde Niedererbach ist im Planfeststellungsab­schnitt 73 betroffen durch die geplante Oberflächenentwässe­rung der Bahntrasse.

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, dem vorliegenden Plan unter folgenden Einschränkungen zuzustimmen:

L Überprüfung der hydraulischen Berechnung

1. Wurde die den Planunterlagen zugrunde liegende Berech­nungsgrundlage eines jährlichen löminütigen Regens mit einer Intensität von 115 1/sec/ha beibehalten oder wie ge­fordert auf 1501/sec/ha erhöht?

2. Genügen Sammel- und Transportleitungen dieser Berech­nungsgrundlage?

3. Kann das um 0,35 m erhöhte Regenrückhaltebecken mit einem Fassungsvermögen von 3.280 m 3 die dann anfallen­de Wassermenge aufnehmen (bei einem Grundablaß DN 400)?

II. Änderungen

1. Es ist festzustellen, daß am nördlichen Böschungsfuß (Richtung Niedererbach) keine Sammelrinne für das dort anfallende Oberflächenwasser geplant ist. Daher wird ge­fordert, den ganzen nördlichen Böschungsbereich (in Rich­tung Niedererbach) zwischen km 102,0 und der K164 über eine Sammelleitung zu entwässern und dem Regenrück­haltebecken Fischbach zuzuführen, um eine Entwässerung in das Gelände zu vermeiden (Fischbach betroffen).

2. Oberflächenentwässerung zwischen der K 164 und der Planfeststellungsgrenze (zu 31.1) sollte in das für den PFA 31.1 erarbeitete Konzept eingearbeitet werden, um zu ver­hindern, daß das in den Seitengraben der K164 abgeleitete Wasser nicht die Distrikte »Im Boden« und »Auf der Buschhöhe« belastet. Die Ortsgemeinde fordert, die Trans­portierungen nicht in rohrgebundener, sondern in offener Bauweise auszuführen.

Königsschießen in Niedererbach

Das Königsschießen des Schützenvereins Niedererbach findet am 3. Mai 1997,15.00 Uhr, statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich willkommen. Die Proklamation der neuen Majestäten findet im Anschluß an das Schießen bei einem kleinen Um­trunk statt.

»theaterfreunde niedererbach«

Kindertheatertag 1997

Auch in diesem Jahr laden wir alle Kinder und Jugendliche von 7 bis 14 Jahren zu einem Kindertheatertag am Samstag, dem 10. Mai 1997, ein. Ab 10.00 Uhr gehts los in der Dorfge­meinschaftshalle Niedererbach. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Die Aufführung der einstudierten Stücke vor Eltern, Freunden und Bekannten ist für 15.00 Uhr vorgesehen. Anmeldungen bitte bis zum 7. Mai bei den Jugendleiterinnen Kerstin Noll, Tel. 06485/4602, Anne Pelz, Tel.: 06485/4810.

J

Schützenverein Niedererbach

Termine für die Arbeitseinsätze 1997

03.05.1997 ab 08.00 Uhr; 31.05.1997 ab 08.0 Uhr; 07.06.1997 ab 08.00 Uhr; 09.06.1997 ab 19.00 Uhr; 28.06.1997 ab 08.00 Uhr; 26.07.1997 ab 08.00 Uhr; 28.08.1997 ab 08.00 Uhr; 30.08.1997 ab 08.00 Uhr; 02.09.1997 ab 09.00 Uhr; 20.09.1997 ab 08.00 Uhr; 18.10.1997 ab 08.00 Uhr; 15.11.1997 ab 08.00 Uhr; 29.11.1997 ab 08.00 Uhr.

Königsschießen

Das diesjährige Königsschießen findet am 03.05.1997, ab 14.00 Uhr, im Schützenhaus statt. Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Es wird wie immer der Schützen- und Jugendschützenkönig ermittelt. Die Königsproklamation fin­det nach dem Schießen bei einem kleinen Umtrunk statt. Der Vorstand bittet auf diesem Weg jedes Mitglied um seine Teil­nahme.

Nomborn

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon 06485/228

Mikrozensus: Statistisches Landesamt befragt Haushalte

In den nächsten Wochen werden Haushalte, die nach einem Zufallsverfahren für den Mikrozensus ausgewählt wurden, durch Interviewerinnen und Interviewer des Statistischen Landesamtes in Bad Ems befragt.

Näheres entnehmen Sie bitte der Rubrik »Verwaltung infor­miert«.

VfR Nomborn 1920 e.V.

Zum letzten Meisterschaftsspiel erwartet der VfR Nomborn am Sonntag, dem 4. Mai, 14.30 Uhr, die SG Horbach/Winden. Vereinsheimdienst ab 13.30 Uhr: Hermann-Josef Blömacher, Rüdiger Dennes und Andreas Mies.

Der Vorstand des VfR Nomborn bedankt sich bei allen Spie­lern, dem Trainer, dem Sportwart und den Betreuern für den sportlichen Einsatz und dem guten Abschneiden in der Saison 1996/97. Ebenso danken wir auch unseren treuen Fans und Zuschauern, die unsere Mannschaft wieder durch die Saison begleitet haben und unseren Verein unterstützten.

Vorankündigung:

Am Donnerstag, dem 29. Mai (Fronleichnam), veranstaltet der VfR Nomborn auf dem Sportplatz ein Spielfest mit den Dorfvereinen und Clubs. Dazu sind aber auch alle Nomborner und auswärtigen Gäste ganz herzlich eingeladen. Für Speisen und Getränke wird bestens gesorgt.

ELBERTGEME1NDEN

Verbot der Plakatwerbung im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur

Aus aktuellem Anlaß möchten wir nochmals darüber informie­ren, daß das Anbringen von Plakaten außerhalb der, von der Verbandsgemeindeverwaltung, hierfür eingerichteten Plakat­wände verboten ist. In den letzten Wochen mehren sich die eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen dieses Verbot.

An dieser Stelle möchten wir es nicht versäumen darauf hin­zuweisen, daß bei verbotswidriger Plakatwerbung Bußgelder von bis zu 1.000,- DM festgesetzt werden können. Wir bitten alle Veranstalter von Festen um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - örtliche Ordnungsbehörde -