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Montabaur

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Nr. 18/97

Umwidmung klassifizierter Straßen

Im Zusammenhang mit dem Bau der B 49 (Umgehungsstraße) wird die jetzige B 49 für den Teilbereich des Anschlusses Neuhäusel Süd bis Neuhäusel Ost ihre Bedeutung als Bun­desstraße verlieren. Infolgedessen ist der Straßenzug gemäß § 2 Fernstraßengesetz in eine nachrangige Straße einzustufen. Maßgebend für die künftige Einstufung der B 49 (alt) ist neben der prognostizierten Verkehrsbelastung nach Freigabe der B 49 (neu) die Bedeutung, die ihr zur Erfüllung der Netz­schlußfunktion für die K 113 und K 114 beigemessen wird. Danach wird die B 49 (alt) weiterhin die überörtliche Verkehrs­verbindung für die Fahrteilnehmer von Eitelborn in Richtung Koblenz und Montabaur, Kadenbach in Richtung Koblenz (so­fern nicht die Anschlußstelle Neuhäusel-Ost gewählt wird) und Montabaur, Hillscheid in Richtung Koblenz und Simmem in Richtung Koblenz darstellen. Die zu erwartende Verkehrs­belastung liegt bei ca. 8.800 Fahrzeugen in 24 Stunden.

Die B 49 (alt) vom Anschluß an die B 49 (neu) Neuhäusel Süd bis Neuhäusel Ost wird nach Inbetriebnahme der Umgehungs­straße zur Kreisstraße abgestuft. Weiterhin ist vorgesehen, die K 113 - von Simmem kommend - ab Anschluß an die B 49 (neu) mit einem Anschluß an die B 49 (alt) über die jetzige Industriestraße zu verlegen. Sie bildet den Anschluß für die in diesem Bereich bereits vorhandenen und geplanten Gewerbe­betriebe der Ortsgemeinden Neuhäusel und Simmern und erfüllt gleichzeitig die Netzschlußfunktion der K113 zwischen Eitelborn und Simmem. Nach Verlegung dieser K113 in den Bereich der jetzigen Industriestraße wird die derzeitige K113 in der Ortslage Neuhäusel zur Gemeindestraße abgestuft. Eine Abstufung der K 114 (Hillscheider Straße) zwischen der B 49 (alt) und der B 49 (neu) ist auszuschließen, da auch hier der Netzschluß für die Kreisstraße Kadenbach - Hillscheid gewährleistet werden muß. Zur Netzschlußherstellung der L 309 nach ihrer Einziehung und ihrem Rückbau im Bereich der B 49 (Horresser Stock) bis zur Einmündung der K 114 bei Hillscheid wird die jetzige K 114 vom Anschluß an die jetzige L 309 bis zur Anbindung an die B 49 (neu) - Umgehung Neuhäusel - zur Landesstraße 309 aufgestuft.

Baukosten

Für die Ausführung der Umgehung Neuhäusel in der gewähl­ten Form sind Kosten in Höhe von ca. 48 Mio. DM errechnet worden.

Schallschutz

Im Rahmen der Ausführung der Umgehung Neuhäusel wer­den erhebliche Schallschutzmaßnahmen getroffen. Entspre­chende Untersuchungen hinsichtlich des Schallschutzes wur­den durchgeführt. Die Schallschutzmaßnahmen werden aus anfallendem Erdreich aus der Straßenbaumaßnahme erstellt.

Entwässerung

Das anfallende Oberflächenwasser wird teilweise versickert. Aufgrund der topographischen Verhältnisse muß das anfallen­de Oberflächenwasser im Bereich der neuen Straßentrasse zusätzlich an 3 Stellen der natürlichen Vorflut zugeführt wer­den. Weil die Entwässerungseinrichtungen jedoch für extreme Niederschlagsereignisse konzipiert werden müssen und weil eine einwandfreie Versickerung bei stärkeren Regenfällen nicht garantiert werden kann, werden zusätzlich Mulden und Regenrückhaltebecken geplant. Im Bereich der geplanten Baustrecke werden insgesamt 3 Regenrückhaltebecken erfor­derlich.

Landespflege und Naturschutz

Wie bereits erwähnt, wurde im Rahmen des raumplanerischen Verfahrens zur Linienbestimmung eine Umweltverträglich­keitsanalyse erstellt. Dies war Grundlage für die nun vorlie­genden Ergebnisse der landespflegerischen Begleitplanung im Zuge der B 49, die im Auftrag des Landesamtes für Straßen­verkehrswesen Rheinland-Pfalz erstellt wurde.

Als wesentliche Ausgleichsmaßnahmen für die durch den Bau der Umgehungsstraße entstandenen Eingriffe sollen exempla­risch die 3 Hauptausgleichspotentiale genannt werden:

1. Entsiegelung der L 319 auf einer Länge von 4,7 km, begin­nend ab Wanderparkplatz zum Koppel

2. Umwandlung von Nadelholz- in Laubholzbestände

3. Anlage von Streuobstbeständen im Bereich des »Binn- bachtales«.

Die konzentrierte Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzflä­chen im Bereich des »Binnbachtales« wurde nach Abstimmung mit den Ortsgemeinden erreicht. Ursprünglich war vorgese­hen, Ausgleichsmaßnahmen zwischen Kadenbach und Neu­häusel, südlich des Anschlusses Neuhäusel Ost, auszuweisen. Um eine »Entwicklung« in diesem Bereich nicht zu verhindern,

konnte erreicht werden, daß diese Flächen konzentriert im Bereich des »Binnbachtales« ausgewiesen werden. Zusammenfassend wird festgestellt, daß mit dem jetzt einge­leiteten Planfeststellungsverfahren Baurecht für die Umge­hungsstraße Neuhäusel geschaffen wird. Damit kommt der Träger der Straßenbaulast - die Bundesrepublik Deutschland - den Forderungen der Kommunen, Bürgerschaft sowie der ganzen Region nach, die enorme Belastung der Ortslage Neu­häusel durch den Durchgangsverkehr einschneidend zu ver­ringern. Bei einer Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt (1990 ca. 15.850 Kfz in 24 Stunden) und prognostizierten Zahlen für das Jahr 2015 von ca. 23.000 Kfz in 24 Stunden werden die Belastungen unzumutbar.

Die Verkehrsbeziehungen zwischen Ausbauende Südtangen­te, der Autobahn A 3 sowie im weiteren Verlauf der B 255 werden deutlich verbessert.

Weiterhin erhält dieser Straßenabschnitt durch die geplante Neubaustrecke Köln-Rhein/Main der Deutschen Bahn AG eine noch weitaus höhere Bedeutung. Insgesamt bedarf die Maßnahme daher einer dringlichen Verwirklichung.

Sodann faßte der Ortsgemeinderat einstimmig folgenden Be­schluß:

1. Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von den Planfest­stellungsentwürfen zum geplanten, Bau der Ortsumge­hung Neuhäusel - B 49.

2. Der Ortsgemeinderat begrüßt nachhaltig den Bau sowie die insgesamt beschriebenen Maßnahmen zur Verwirkli­chung dieser Maßnahme.

3. Der Ortsgemeinderat fordert eine zügige Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen. Verwaltung und Straßenbau­behörden werden aufgefordert, heim Bund auf eine drin­gende Verwirklichung und somit auf eine schnellstmögli­che Bereitstellung von finanziellen Mitteln zu drängen.

4. Der Ortsgemeinderat unterstützt die Straßenbaubehörden sowie die Verwaltung im Rahmen des Verfahrens sowie bei Ausführung der Baumaßnahme und fordert die Bürger­schaft auf, die Maßnahme insgesamt zu unterstützen, um eine schnellstmögliche Ausführung zu erreichen.

Des weiteren wurde folgendes beschlossen:

Es wird angeregt zu prüfen, ob nicht auf den Rückbau der L 309 zwischen Wanderparkplatz Koppel und Hillscheid ver­zichtet und dieser Teilbereich nicht vielmehr als Rad- und Fußweg genutzt werden kann.

Im Bereich des ab Gelände Pein & Pein Richtung Arenberg vorgesehenen Wirtschaftswegs sollten Ausweichbuchten vor­gesehen werden, damit sich begegnende landwirtschaftliche Großfahrzeuge ausweichen können.

Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

Der Ortsgemeinderat beschäftigte sich mit dem von der Ver­bandsgemeindeverwaltung vorgelegten Entwurf des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur. Städtebaulich sieht dieser für die Ortsgemeinde Simmern eine Erweiterung der Wohnbaufläche im Osten der Ortslage um ca. 2,25 ha und eine Erweiterung der gewerblichen Baufläche im Süden um ca. 6,35 ha vor.

Die Erweiterung der Wohnbaufläche im Osten der Ortslage wird damit begründet, daß die Erweiterung des Wohnbauge­bietes »Aufm Rauenstück« 1994 bereits Bestandteil des gülti­gen Flächennutzungsplanes ist und gleichzeitig eine Arrondie­rung der Siedlungsflächen im Nordosten von Simmern dar­stellt. Die Erschließung erfolgt über die Gemeindestraßen »Schloßstraße und »Im Rauenstück«.

Bezüglich der Erweiterung im Süden wird ausgeführt, daß die Ausweisung der gewerblichen Baufläche der Gemeinde Sim­mern an der Gemarkungsgrenze erfolgt und als Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Neuhäusel anzusehen ist. Es handelt sich um ein gemeinsames Gewerbegebiet der Ge­meinden Simmern und Neuhäusel. Eine Umgemarkung von Teilflächen der derzeitigen Gemarkung Simmern nach Neu­häusel ist beabsichtigt. Die Lage zwischen der vorhandenen und der geplanten Trassierung der Ortsumgehung B 49 bietet mit einer verkehrsgünstigen Anbindung des Gewerbegebietes eine optimale Entwicklungsmöglichkeit.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes einstimmig zu.

Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungs­wesen

Der Ortsgemeinderat beschloß die Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der in der Sitzung vorliegenden Form.

Um zu lange Ruhezeiten auf dem Friedhof zu vermeiden, wurde die Ruhezeit bis zur