Einzelbild herunterladen

Montabaur

20

Nr. 18/97

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Si mm em

vom 15.04.1997

Planfeststellung für den Bau der Ortsumgehung Neuhäusel im Zuge der B 49; Vorstellung der Planung

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes erläuterten Mitar­beiter des Straßenprojektamtes den Plan und beantworteten Fragen der Ratsmitglieder.

Kurze Erläuterung zum Abi auf des Planfes tstellungsverfah- rens:

Mit der Planfeststellung wird ein Straßenprojekt zugelassen, d. h., die Baugenehmigung erteilt. Im Planfeststellungsverfah­ren erfolgt eine umfangreiche Interessenabwägung. Dabei wird das Straßenbauvorhaben gegenüber anderen öffentlichen Interessen (z. B. Natur- und Landschaftsschutz) und privaten Interessen (z. B. bei geplanten Grundstücksinanspruchnah­men) abgewogen.

Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem Bundesfemstraßen- gesetz und Verwaltungsverfahrensgesetz.

Zunächst findet ein Anhörungsverfahren statt, das von der Bezirksregierung Koblenz durchgeführt wird. Dieses Verfah­ren findet derzeit statt.

Nachdem das Straßenprojektamt Vallendar zu den Einwen­dungen Stellung genommen hat, werden die Einspruchsführer von der Bezirksregierung Koblenz zu einem Erörterungster­min eingeladen. Nach Abschluß des Anhörungsverfahrens übersendet die Bezirksregierung Koblenz alle Unterlagen mit einer Stellungnahme an das Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Rheinland-Pfalz - Planfeststellungsbehörde - in Koblenz.

Die Planfeststellungsbehörde stellt den Plan fest und entschei­det dabei zugleich über Einwendungen, über die keine Einig­keit erzielt worden ist.

Der Planfeststellungsbeschluß wird den Beteiligten, über de­ren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Außer­dem wird der Planfeststellungsbeschluß mit den zugehörigen Planunterlagen wiederum offengelegt.

Erläuterungen zur geplanten Baumaßnahme: Notwendigkeit der Baumaßnahme

Erste Überlegungen und Untersuchungen zur Entlastung der Ortsdurchfahrt Neuhäusel wurden in den 70er Jahren durch­geführt. Wegen des ansteigenden Verkehrsaufkommens und der wirtschaftlichen Entwicklung des Gesamtraumes wurde im Jahre 1974 das raumplanerische Verfahren gemäß § 18 Landesplanungsgesetz eingeleitet und im Jahre 1985 abge­schlossen. Daraufhin wurde nach intensiven Abstimmungsge­sprächen mit den Ortsgemeinden und der Forstbehörde im Jahre 1978 ein RE-Vorentwurf aufgestellt und zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Diese erfolgte im Jahre 1979 mit der Maßgabe, ein Linienbestimmungsverfahren nach § 16 Abs. 1 Fernstraßengesetz durchzuführen. Die Einleitung dieses Verfahrens wurde daraufhin im September 1979 beantragt. Nach dem von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit Datum vom 02.12.1981 im raumplanerischen Verfahren nach § 18 Landesplanungsgesetz aufgestellten abschließenden Bescheid erfolgte durch den Bundesminister für Verkehr mit Datum vom 13.11.1981 die Festlegung der Linienführung gemäß § 16 Abs. 1 Fernstraßengesetz.

Ein weiterer RE-Vorentwurf wurde im Jahre 1982 aufgestellt und zur Genehmigung vorgelegt. Aufgrund der im Zuge dieser neuen Trassenführung zu erwartenden gravierenden Eingriffe in die Landschaft und der sonst dazu im Verlaufe des Verfah­rens vorgebrachten Widerstände sowie der damals nicht ab­schätzbaren Verkehrsentwicklung für die »Südtangente Kob­lenz« - II - wurden im Hinblick auf die anstehende Überprü­fung des Bedarfsplanes 1985 für Bundesfernstraßen die wei­teren Planungsarbeiten zunächst zurückgestellt.

Durch die erhebliche Verkehrszunahme im Zuge der B 49 und die hieraus resultierenden Forderungen der Ortsgemeinde sowie auch der Bürgerinitiative »Verkehrsgeschädigtes Neu­häusel« wurden im Jahre 1988 die Planungsarbeiten wieder aufgenommen. Eine Umweltverträglichkeitsstudie wurde er­stellt. Nach umfangreichen Arbeiten im Rahmen der Umwelt­verträglichkeitsstudie wurde im November 1994 ein weiterer RE-Vorentwurf zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Mit dem Sichtvermerk des Bundesministers für Verkehr vom 19.10.1995 wurde der Entwurf am 13.11.1995 genehmigt.

Die entsprechenden Begleitschreiben hierzu enthielten die Auflage, die Anschlußstelle »Neuhäusel Ost« als Vollanschluß auszubilden und die Mehrzweckstreifen zwischen der An­

schlußstelle »Neuhäusel Süd« und der Anschlußstelle »K 113« wegzulassen.

Die Planung der B 49 - Umgehung Neuhäusel - ist somit Gegenstand folgender Untersuchungen und Verfahren gewe­sen:

- Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 1971 - 1993

- Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald

- Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur

- Raumplanerisches Verfahren nach § 18 Landesplanungsge­setz

- Verfahren zur Bestimmung der Linienführung der neuen B 49 gemäß § 16 Fernstraßengesetz

- Umweltverträglichkeitsstudie

- Verkehrsgutachten.

Durch die Ortsumgehung Neuhäusel werden 65 % des Ver­kehrsaufkommens von der Ortslage Neuhäusel auf die Umge­hung verlagert und damit die Lärm- und Abgasbelastungen der Anwohner entsprechend verringert; ebenso wird die zur Zeit bestehende Trennwirkung durch die B 49 erheblich redu­ziert.

Raumordnerische Entwicklungsziele

Die Neubaustrecke soll die Ortsdurchfahrt Neuhäusel entla­sten, d. h., den Durchgangsverkehr aus dem Ortsbereich auf die Ümgehungsstraße verlagern und damit eine Verbesserung des Wohnumfeldes herbeiführen.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 327 - Südtangente

- stellt dieses Teilstück eine wichtige Verbindung zwischen den Autobahnen A 61 und A 3 dar. Dieser Streckenabschnitt erhält durch die geplante Neubaustrecke Köln-Rhein/Main der Deutschen Bahn AG eine noch weitaus höhere Bedeutung und bedarf deshalb einer dringlichen Verwirklichung.

Es sind folgende 4 Anschlußstellen vorgesehen:

- Anschlußstelle Neuhäusel Süd (Richtung Koblenz)

- Anschlußstelle K 113 (Richtung Montabaur)

- Anschlußstelle K114 (Richtung Montabaur)

- Anschlußstelle Neuhäusel Ost (Vollanschluß).

Die Anschlußstelle K 113 (Simmemer Straße) erhält einen Richtungsanschluß Richtung Montabaur. Bereits im Jahre 1997 wird in der Ortsgemeinde Neuhäusel die jetzige Indu­striestraße zur Kreisstraße ausgebaut. Im Anschlußbereich der künftigen Kreisstraße zur jetzigen B 49 wird der Verkehr von Simmem über einen sog. »Kreisverkehrsplatz« geführt. Somit werden auch die Belange der Ortsgemeinde Simmem hinsichtlich einer verbesserten Anbindung an das überörtliche Verkehrswegenetz berücksichtigt. Planrecht für diese Maßnahme wird über den Bebauungsplan »Feldchen« geschaf­fen.

Die Planung »Umgehung Neuhäusel« wurde im Rahmen die­ser Entwurfserarbeitung mit den Vertretern der betroffenen Ortsgemeinden erörtert und hierbei eine größtmögliche Ak­zeptanz gefunden.

Planerische Beschreibung / Darstellung der Baumaßnahme

Die Umgehungsstraße Neuhäusel liegt im Zuge der B 49 und dient als regionale Verbindungsstraße zwischen dem Raum Koblenz und dem Westerwald, Raum Montabaur-Limburg so­wie im Zuge der B 255 zum Großraum Siegen (A 45, E 41).

Die Baustrecke der Umgehungsstraße beginnt im Anschlußbe­reich an den bereits ausgebauten Abschnitt der »Südtangente« und führt zunächst in nördlicher Richtung überlagert mit der bestehenden B 49 bis in Höhe der Baumschule. Nach dem hier vorgesehenen Anschluß der B 49 (alt) schwenkt die Trasse westlich um das vorhandene Gewerbegebiet Neuhäusel zur K 113. Diese erhält einen Anschluß in und aus Richtung Monta­baur.

Im weiteren Verlauf überquert die neue Straße in nordöstli­cher Richtung das Kaltenbachtal mit einer 330 m langen Talbrücke, kreuzt anschließend die K 114 und führt dann in Richtung Osten entlang des Baugebietes und des Forsthauses Eitelbom wieder auf die bestehende Trasse der B 49. Die K 114 erhält einen Anschluß in und aus Richtung Montabaur. Der Anschluß Neuhäusel Ost wird dabei als Vollanschluß ausgebildet. Das Ende der Baustrecke liegt nördlich in Höhe des »Kadenbacher Sportplatzes«. Die gesamte Ausbaulärige der Maßnahme beträgt 3,83 km.

Straßenbauliche Infrastruktur

Der untergeordnete Verkehr (Landwirtschaft, Radfahrer) ver­bleibt auf der bestehenden Trasse, da die Umgehung als reine »Kfz-Straße«, insbesondere auch den Schwerlastverkehr, auf­nehmen soll.

Über die Anbindung Neuhäüsel Ost (Brückenbauwerk) wird gleichzeitig ein Wirtschaftsweg zur Montabaurer Höhe ge- fiihrt. Nördlich davon sind keine weiteren Anbindungen vor­gesehen wegen des Baues der K114 (Anschluß).