Montabaur
17
Nr. 18/97
5. Investitionsschlüsselzuweisungen.16.645,00 DM
6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.21.806,00 DM
7. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.7.249,00 DM
8. Einnahmen aus Krediten vom
Kreditmarkt.119.000,00 DM
Ausblick 1998 bis 2000
Zuweisungen für Vereine und Dorferneuerungsmaßnahmen, der Bau eines Kinderspielplatzes, die Erschließung »Illbach« sowie die Erschließung »Am hohlen Weg« bilden die Investitionsschwerpunkte kommender Jahre. Die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung, basierend auf dem derzeitigen Investitionsprogramm, signalisieren die Finanzierung aller Maßnahmen.
Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbands gemeinde Montabaur
Der Ortsgemeinderat beschäftigte sich mit dem von der Verbandsgemeindeverwaltung vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur. Städtebaulich sieht dieser für die Ortsgemeinde Heiligenroth eine Erweiterung
- der Wohn- und Mischbebauung im Nordosten der Ortslage um ca. 3,06 ha,
- der Wohnbaufläche im Südosten der Ortslage um ca. 3,68 ha,
- der gewerblichen Bauflächen im Westen der Ortslage um ca. 3,14 ha,
- der gewerblichen Bauflächen im Nordwesten der Ortslage um ca. 16,61 ha,
- der gewerblichen Bauflächen im Nordwesten der Ortslage um ca. 9,56 ha sowie
- der gewerblichen Bauflächen im Westen der Ortslage um ca. 1,61 ha
vor.
Die Erweiterung der Wohn- und Mischbebauung im Nordosten der Ortslage um ca. 3,06 ha wird damit begründet, daß der Entwurf des Bebauungsplanes »Am hohlen Weg/Auf der Schlat« 1992/1994 eine Neuausweisung von ca. 30 Bauplätzen mit Einbindung der vorhandenen Ortsrandbebauung im Nordosten der Ortslage vorsieht. Ein Teilbereich wird bereits in der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über den »Schlatweg« und die »Neustraße« an die K103. Die Ausbildung eines durchgrünten Ortsrandes ist in der Entwurfsplanung bereits berücksichtigt, eine Erweiterung nach Nordosten (A 3) bzw. Südosten (Ahrbach) ist nicht möglich. Der Bebauungsplan wurde bereits Ende 1996 als Satzung beschlossen.
Bezüglich der Erweiterung der Wohnbaufläche im Südosten der Ortslage um ca. 3,68 ha wird ausgeführt, daß die Nähe zur Kreisstadt Montabaur und den umliegenden Gewerbegebieten sowie die entsprechende Infrastruktur des Ortes die starke Nachfrage an Wohnbauflächen begründen. Die Ortsgemeinde Heiligenroth ist durch ihre Lage südlich der A 3 und nördlich der geplanten ICE-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main (Tunnellage) in der Ausweisung von Wohnbauflächen stark eingeschränkt. Im begrenzten Umfang ist eine Neuausweisung von Südosten in südwestliche Richtung möglich. Mit Rücksicht auf die kostengünstigere Lösung der Abwasserentsorgung ist eine Erweiterung des Neubaugebietes »Vogelsang« 1978 östlich der K103 (Limburger Straße) geplant. Eine eingeschränkte Erweiterung in nördlicher Richtung bis zum Ahrbach sollte bei einer Konzeption des Planbereiches berücksichtigt werden.
Die Erweiterung der gewerblichen Bauflächen im Westen der Ortslage um ca. 3,14 ha wird damit begründet, daß die ausgewiesene gewerbliche Baufläche mittlerweile Inhalt des genehmigten Bebauungsplanes »Änderung und Erweiterung Industriegebiet« 1989 ist. Sie grenzt im Süden direkt an die K152 bzw. an das bestehende Industriegebiet an und schließt nördlich die Lücke zur Planbereichsabgrenzung des Bebauungsplanentwurfes »Illbach« 1993.
Zur Begründung der Erweiterung der gewerblichen Baufläche im Nordwesten der Ortslage um ca. 16,61 ha wird ausgeführt, daß der Entwurf des Bebauungsplanes »Illbach« 1993 eine Erweiterung des Industriegebietes Heiligenroth nördlich der K 152 mit einem Plankorridor für den Bau einer Ortsumgehung Heiligenroth vorsieht. In den vorangegangenen Ände- rungsverfahren des Flächennutzungsplanes wurde diese Ausweisung bereits berücksichtigt. Die verkehrliche Erschließung steht in direktem Zusammenhang mit der Realisierung der Ortsumgehung Heiligenroth. Der Erhalt des Waldstreifens an der B 255 ist Bestandteil des Entwurfs.
Die Erweiterung der gewerblichen Baufläche im Nordwesten der Ortslage um ca. 9,56 ha wird damit begründet, daß die geplante Erweiterung »Illbach«, nördlich der Bahnlinie Mon
tabaur-Limburg bis zum Waldrand an der Gemarkungsgrenze Boden, an dem Gewerbestandort Montabaur-Heiligenroth die Neuansiedlung von größeren Gewerbebetrieben ermöglichen soll. Die verkehrsgünstige Lage an der Autobahnanschlußstelle Montabaur (A 3) bzw. der B 255, die Anschlußmöglichkeit an das Netz der DB sowie die Rohstoffnähe der tonfordernden Betriebe sprechen hier für eine Konzentration der gewerblichen Entwicklung zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für den angrenzenden ländlichen Raum.
Bezüglich der Erweiterung der gewerblichen Baufläche im Westen der Ortslage um ca. 1,61 ha wird ausgeführt, daß die geplante Erweiterung »Illbach II« nordwestlich der A 3 und südlich der geplanten Ortsumgehung Heiligenroth liegt. Im Zusammenhang mit der bereits genehmigten Erweiterung des Industriegebietes wird hier die Restfläche bis zum geplanten Regenrückhaltebecken zur gewerblichen Nutzung überplant, um eine größere Bautiefe für die nördlich der K152 genehmigten gewerblichen Bauflächen zu ermöglichen.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes mit folgender Ergänzung mehrheitlich zu.
Folgende Punkte sind im Entwurf zu berücksichtigen:
1. Erweiterung der Wohn- und Mischbebauung westlich der Ortslage durch Anpassung an die tatsächliche Bebauung (Bereich Beginn der Schulstraße).
2. Die Erweiterung der gewerblichen Bauflächen westlich der Ortslage sind an den bereits im Änderungsverfahren befindlichen Bebauungsplan »Illbach-Nordumgehung« anzupassen.
- Änderung der Planung bezüglich Verkehrsführung der K 1 J3
- Aufnahme der Kompensationsräume für den Bebauungsplan »Illbach-Nordumgehung« im Bereich Himmelsheid
- Aufnahme des Kompensationsraumes gemäß § 24 LPflG entlang des Ahrbaches nördlich der künftigen K 103 im Bereich Attenberg/Ahlen (siehe auch Stellungnahme vom 13.11.1996).
3. Aufnahme einer privaten Weihnachtsbaumkultur im Bereich des Roten Horn.
4. Aufnahme der Laubwaldanpflanzung auf dem ehemaligen Sportplatz südlich der Landesstraße L 318
5. Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes »Am hohlen Weg - Auf der Schlat« infolge Änderung bezüglich der Ersatzflächen (siehe auch Stellungnahme vom
13.11.1996)
6. Zeichen Kinderspielplatz in der Breslauer Straße wurde irrtümlich entfernt; das Zeichen für den aufgegebenen Kinderspielplatz zwischen Königsberger- und Breslauer Straße wurde jedoch belassen (siehe Stellungnahme vom
13.11.1996) .
7. Aufnahme einer Gemeinbedarfsfläche für das Bestattungswesen im Bereich Erlenbitz
Sanierung der Trockenmauer am Brunnen in der Limburger Straße
Es wurde der Auftrag zur Sanierung der Trockenmauer am Brunnen an der Limburger Straße zum Preis von 2.320,70 DM inkl. Mehrwertsteuer vergeben.
Vergabe von Straßennamen im Industriegebiet »Dlbach- Nordumgehung«
Mehrheitlich beschlossen die Ratsmitglieder, den beiden Erschließungsstraßen im südlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Illbach-Nordumgehung« folgende Straßenbezeichnungen zu gehen:
— In der Illbach
- Druschelbitzchen
Neuorganisation der Forstreviere
Der Ortsgemeinderat stimmte der Neuaufteilung des Forstreviers Ahrbach einstimmig zu.
Dem bisherigen Revier Ahrbach soll die Ortsgemeinde Heilberscheid angeschlossen werden.
Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth
Am 20.09.1997 wollen wir einen Tagesausflug starten. Hierzu möchte ich Sie alle recht herzlich einladen. Abfahrt um 07.30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Das erste Ziel ist das »Auto- und Technikmuseum, in Sinsheim bei Heidelberg.
Wenn Sie alles gesehen haben und sich mit einem preiswerten Mittagessen gestärkt haben, fahren wir weiter nach Heidelberg. Hier können Sie die Altstadt und die reichlich Vorhände-

