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Montabaur

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Nr. 18/97

5. Investitionsschlüsselzuweisungen.16.645,00 DM

6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.21.806,00 DM

7. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.7.249,00 DM

8. Einnahmen aus Krediten vom

Kreditmarkt.119.000,00 DM

Ausblick 1998 bis 2000

Zuweisungen für Vereine und Dorferneuerungsmaßnahmen, der Bau eines Kinderspielplatzes, die Erschließung »Illbach« sowie die Erschließung »Am hohlen Weg« bilden die Investiti­onsschwerpunkte kommender Jahre. Die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung, basierend auf dem derzeitigen Investitionsprogramm, signalisieren die Finanzierung aller Maßnahmen.

Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbands gemeinde Montabaur

Der Ortsgemeinderat beschäftigte sich mit dem von der Ver­bandsgemeindeverwaltung vorgelegten Entwurf des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur. Städtebaulich sieht dieser für die Ortsgemeinde Heiligenroth eine Erweiterung

- der Wohn- und Mischbebauung im Nordosten der Ortslage um ca. 3,06 ha,

- der Wohnbaufläche im Südosten der Ortslage um ca. 3,68 ha,

- der gewerblichen Bauflächen im Westen der Ortslage um ca. 3,14 ha,

- der gewerblichen Bauflächen im Nordwesten der Ortslage um ca. 16,61 ha,

- der gewerblichen Bauflächen im Nordwesten der Ortslage um ca. 9,56 ha sowie

- der gewerblichen Bauflächen im Westen der Ortslage um ca. 1,61 ha

vor.

Die Erweiterung der Wohn- und Mischbebauung im Nordosten der Ortslage um ca. 3,06 ha wird damit begründet, daß der Entwurf des Bebauungsplanes »Am hohlen Weg/Auf der Schlat« 1992/1994 eine Neuausweisung von ca. 30 Bauplätzen mit Einbindung der vorhandenen Ortsrandbebauung im Nord­osten der Ortslage vorsieht. Ein Teilbereich wird bereits in der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über den »Schlatweg« und die »Neustraße« an die K103. Die Ausbildung eines durchgrün­ten Ortsrandes ist in der Entwurfsplanung bereits berücksich­tigt, eine Erweiterung nach Nordosten (A 3) bzw. Südosten (Ahrbach) ist nicht möglich. Der Bebauungsplan wurde bereits Ende 1996 als Satzung beschlossen.

Bezüglich der Erweiterung der Wohnbaufläche im Südosten der Ortslage um ca. 3,68 ha wird ausgeführt, daß die Nähe zur Kreisstadt Montabaur und den umliegenden Gewerbegebieten sowie die entsprechende Infrastruktur des Ortes die starke Nachfrage an Wohnbauflächen begründen. Die Ortsgemeinde Heiligenroth ist durch ihre Lage südlich der A 3 und nördlich der geplanten ICE-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main (Tunnel­lage) in der Ausweisung von Wohnbauflächen stark einge­schränkt. Im begrenzten Umfang ist eine Neuausweisung von Südosten in südwestliche Richtung möglich. Mit Rücksicht auf die kostengünstigere Lösung der Abwasserentsorgung ist eine Erweiterung des Neubaugebietes »Vogelsang« 1978 östlich der K103 (Limburger Straße) geplant. Eine eingeschränkte Erwei­terung in nördlicher Richtung bis zum Ahrbach sollte bei einer Konzeption des Planbereiches berücksichtigt werden.

Die Erweiterung der gewerblichen Bauflächen im Westen der Ortslage um ca. 3,14 ha wird damit begründet, daß die ausge­wiesene gewerbliche Baufläche mittlerweile Inhalt des geneh­migten Bebauungsplanes »Änderung und Erweiterung Indu­striegebiet« 1989 ist. Sie grenzt im Süden direkt an die K152 bzw. an das bestehende Industriegebiet an und schließt nörd­lich die Lücke zur Planbereichsabgrenzung des Bebauungs­planentwurfes »Illbach« 1993.

Zur Begründung der Erweiterung der gewerblichen Baufläche im Nordwesten der Ortslage um ca. 16,61 ha wird ausgeführt, daß der Entwurf des Bebauungsplanes »Illbach« 1993 eine Erweiterung des Industriegebietes Heiligenroth nördlich der K 152 mit einem Plankorridor für den Bau einer Ortsumge­hung Heiligenroth vorsieht. In den vorangegangenen Ände- rungsverfahren des Flächennutzungsplanes wurde diese Aus­weisung bereits berücksichtigt. Die verkehrliche Erschließung steht in direktem Zusammenhang mit der Realisierung der Ortsumgehung Heiligenroth. Der Erhalt des Waldstreifens an der B 255 ist Bestandteil des Entwurfs.

Die Erweiterung der gewerblichen Baufläche im Nordwesten der Ortslage um ca. 9,56 ha wird damit begründet, daß die geplante Erweiterung »Illbach«, nördlich der Bahnlinie Mon­

tabaur-Limburg bis zum Waldrand an der Gemarkungsgrenze Boden, an dem Gewerbestandort Montabaur-Heiligenroth die Neuansiedlung von größeren Gewerbebetrieben ermöglichen soll. Die verkehrsgünstige Lage an der Autobahnanschlußstel­le Montabaur (A 3) bzw. der B 255, die Anschlußmöglichkeit an das Netz der DB sowie die Rohstoffnähe der tonfordernden Betriebe sprechen hier für eine Konzentration der gewerbli­chen Entwicklung zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für den angrenzenden ländlichen Raum.

Bezüglich der Erweiterung der gewerblichen Baufläche im Westen der Ortslage um ca. 1,61 ha wird ausgeführt, daß die geplante Erweiterung »Illbach II« nordwestlich der A 3 und südlich der geplanten Ortsumgehung Heiligenroth liegt. Im Zusammenhang mit der bereits genehmigten Erweiterung des Industriegebietes wird hier die Restfläche bis zum geplanten Regenrückhaltebecken zur gewerblichen Nutzung überplant, um eine größere Bautiefe für die nördlich der K152 genehmig­ten gewerblichen Bauflächen zu ermöglichen.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Flächennutzungsplanes mit folgender Ergänzung mehrheit­lich zu.

Folgende Punkte sind im Entwurf zu berücksichtigen:

1. Erweiterung der Wohn- und Mischbebauung westlich der Ortslage durch Anpassung an die tatsächliche Bebauung (Bereich Beginn der Schulstraße).

2. Die Erweiterung der gewerblichen Bauflächen westlich der Ortslage sind an den bereits im Änderungsverfahren be­findlichen Bebauungsplan »Illbach-Nordumgehung« anzu­passen.

- Änderung der Planung bezüglich Verkehrsführung der K 1 J3

- Aufnahme der Kompensationsräume für den Bebau­ungsplan »Illbach-Nordumgehung« im Bereich Him­melsheid

- Aufnahme des Kompensationsraumes gemäß § 24 LPflG entlang des Ahrbaches nördlich der künftigen K 103 im Bereich Attenberg/Ahlen (siehe auch Stellung­nahme vom 13.11.1996).

3. Aufnahme einer privaten Weihnachtsbaumkultur im Be­reich des Roten Horn.

4. Aufnahme der Laubwaldanpflanzung auf dem ehemaligen Sportplatz südlich der Landesstraße L 318

5. Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes »Am hohlen Weg - Auf der Schlat« infolge Änderung bezüg­lich der Ersatzflächen (siehe auch Stellungnahme vom

13.11.1996)

6. Zeichen Kinderspielplatz in der Breslauer Straße wurde irrtümlich entfernt; das Zeichen für den aufgegebenen Kin­derspielplatz zwischen Königsberger- und Breslauer Straße wurde jedoch belassen (siehe Stellungnahme vom

13.11.1996) .

7. Aufnahme einer Gemeinbedarfsfläche für das Bestattungs­wesen im Bereich Erlenbitz

Sanierung der Trockenmauer am Brunnen in der Limbur­ger Straße

Es wurde der Auftrag zur Sanierung der Trockenmauer am Brunnen an der Limburger Straße zum Preis von 2.320,70 DM inkl. Mehrwertsteuer vergeben.

Vergabe von Straßennamen im Industriegebiet »Dlbach- Nordumgehung«

Mehrheitlich beschlossen die Ratsmitglieder, den beiden Er­schließungsstraßen im südlichen Geltungsbereich des Bebau­ungsplanes »Illbach-Nordumgehung« folgende Straßenbe­zeichnungen zu gehen:

In der Illbach

- Druschelbitzchen

Neuorganisation der Forstreviere

Der Ortsgemeinderat stimmte der Neuaufteilung des Forstre­viers Ahrbach einstimmig zu.

Dem bisherigen Revier Ahrbach soll die Ortsgemeinde Heil­berscheid angeschlossen werden.

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth

Am 20.09.1997 wollen wir einen Tagesausflug starten. Hierzu möchte ich Sie alle recht herzlich einladen. Abfahrt um 07.30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Das erste Ziel ist das »Auto- und Technikmuseum, in Sinsheim bei Heidelberg.

Wenn Sie alles gesehen haben und sich mit einem preiswerten Mittagessen gestärkt haben, fahren wir weiter nach Heidel­berg. Hier können Sie die Altstadt und die reichlich Vorhände-