Montabaur
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Nr. 18/97
Heiligenroth
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.17.00 bis 19.30 Uhr
und .nach Vereinbarung
Telefon.02602/16606
Fax.02602/917396
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth
1996
1997
Grandsteuer B
345.000,- DM
359.000,-DM
+ 14.000 DM
Gewerbesteuer
875.000,-DM
875.000,- DM
_
üinkommensteueranteil
728.000,-DM
752.000,- DM
+ 24.000 DM
Umsatzsteuermehrein- nahmen (Weiterleitung)
60.000,- DM
54.500,- DM
./. 5.500,-DM
Hundesteuer
2.400,- DM
2.100,-DM
./. 300,-DM
Sonst, steuerähnl. Einnahmen
21.703,- DM
21.703,- DM
-
Zinseinnahmen
5.000,- DM
7.500,-DM
+ 2.500,- DM
2.041.803,-DM
2.076.403,-DM
+ 34.600,-DM
vom 22.04.1997
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 mehrheitlich verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1997, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 2.694.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.445.000 DM
Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 119.000 DM und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 2.500 DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1997 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v. H.
Grundsteuer B.290 v. H.
Gewerbesteuer.320 v. H.
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.50 DM
für den zweiten Hund.75 DM
für jeden weiteren Hund.100 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Als Fazit der Haushaltswirtschaft 1996 bleibt festzustellen, daß die Ortsgemeinde über Rücklagen von 7.234,39 DM und über Schulden von 791.578,21 DM verfügt. Die Pro-Kopf-Ver- schuldung der Ortsgemeinde beläuft sich auf 563,04 DM und liegt erstmals seit vielen Jahren unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt (564,00 DM).
Dies ist in Zahlen ausgedrückt die objektive Ausgangsbasis für die Aufstellung des Haushaltes 1997.
Haushalt 1997
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 4.139.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 2.694.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.445.000,00 DM.
Zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen werden Kredite in Höhe von 119.000,00 DM benötigt. Außerdem sind Verpflichtungsermächtigungen in der Größenordnung von 2.500,00 DM veranschlagt.
Gegenüber dem Vorjahr verändern sich die Steuersätze nicht. Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 2.833.000,00 DM um 139.000,00 DM auf 2.694.000,00 DM. Während im Vorjahr die enormen Umlagebelastungen zu einem Volumenanstieg führten, ergeben sich für 1997 deutlich niedrigere Umlagebeträge, die im Ergebnis schließlich für den Rückgang verantwortlich zeichnen.
Wie in all den Vorjahren wird die Einnahmenseite des Verwaltungshaushaltes geprägt von dem zuvor genannten Unterabschnitt. Das erwartete Einnahmen-Soll beläuft sich auf 77,09 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. Aufgrund dieser Dominanz soll nachfolgend die Entwicklung der Einnahmen gegenüber dem Vorjahr veranschaulicht und erläutert werden:
,
1996
1997
i Grundsteuer A
4.700,-DM
4.600,-DM
J. 100,- DM
Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde werden aus folgenden Bereichen erwartet:
1996
Erstattungen, Zuweisungen.11,48 v. H. (10,17 v. H.)
Gebühren.1,97 v. H. (1,95 v. H.)
Einnahmen aus Verkauf, Mieten,
Pachten und.. 5,09 v. H. (4,88 v. H.)
sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen.3,77 v. H. (3,96 v. H.)
Konzessionsabgaben, Zinsen)
Zuführung vom Vermögenshaushalt.... 0,60 v. H. (7,00 v. H.) Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 1997:
1. Personalausgaben.22,93%
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.13,59 %
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche
Einrichtungen.0,19 %
4. Umlagen.60,53 %
5. Zinsausgaben.1,95%
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt...0,81 %
Die freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1997 errechnet sich mit einem Fehlbedarf von 16.000 DM (1996: Fehlbedarf 199.000 DM). Nach den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung wird ab 1999 wieder mit einer positiven freien Finanzspitze gerechnet. Dies bedeutet, daß die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes die laufenden Ausgaben übersteigen und somit für investive Zwecke des Vermögenshaushaltes zur Verfügung stehen.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 14.05.1996 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.
Für die nachfolgenden Investitionen, Investitionsforderungsmaßnahmen und Ausgaben sind entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt:
1. Umbau des Gemeindehauses. 120.000,00 DM
2. Zuweisung an den Musikverein.5.000,00 DM
3. Zuweisung an den Tennisverein.2.500,00 DM
Um die Bewilligung über die Gesamtsumme von 5.000,00 DM aussprechen zu können, sind Verpflichtungsermächti- gungen von 2.500,00 DM veranschlagt.
4. Erschließung »Illbach«.1.250.000,00 DM
5. Anschaffung von Geräten.5.000,00 DM
6. Errichtung einer Wartehalle. 14.000,00 DM
7. Erwerb von Grundstücken. 10.000,00 t)M
8. Zuführung zum Verwaltungshaushalt. 16.000,00 DM
9. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
(Planabrundungsbetrag).694,00 DM
10. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.. 21.806,00 DM
Zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben werden folgende
Einnahmen herangezogen:
1. Zuweisung des Landes zum Umbau
des Gemeindehauses.30.000,00 DM
2. Ausgleichszahlungen von Beteiligten des
Umlegungsverfahrens »Illbach«..9.300,00 DM
3. Zuweisung des Landes zum Bau der
Brücke im Erschließungsgebiet »Illbach«.368.000,00 DM
4. Zuweisung der Verbandsgemeinde Montabaur für die Erschließung
»Illbach«..873.000,00 DM

