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Montabaur

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Nr. 17/97

Schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen be­antragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma­chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ge­meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge­macht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Feldchen« ist aus der nachfolgend abgedruekten Plänskizze ersichtlich.

56335 Neuhäusel, 22.04.1997 (S.)

Roggenbach, Ortsbürgermeister

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Vorlesestunde in der Bücherei St. Anna

Für unsere nächste Vorlesestunde am Dienstag, dem 29.04.1997, wie immer um 17.00 Uhr, haben wir ein Buch von Jo Pestum ausgesucht: »Tante Theas Tiger«. Jo Pestum erzählt hier, was so alles passieren kann, wenn die Eltern einmal alleine verreisen und die Kinder von ihrer Tante beaufsichtigt werden.

Auf Euren Besuch freut sich das Bücherei-Team

Seniorenkreis St. Anna Neuhäusel

Im Mai treffen wir uns am Mittwoch, dem 14.05.1997, wie besprochen zu einer Fahrt nach Maria-Martental und Kochern. Wir fahren bereits um 12.45 Uhr am St. Anna Haus ab, damit wir die Fahrt mit Ruhe erleben und gegen 18.30 Uhr wieder zu Hause sein können. Wir bitten um Anmeldung bei Hannele Hümmerich, Tel. Nr. 511, oder Irene Saal, Tel. 8015.

Boulespielen in Neuhäusel

Am Sonntag, dem 27.04.1997,14.00 Uhr, besteht für interes­sierte Bürger die Möglichkeit, Boule - auch Petanque genannt - auf dem alten Neuhäuseler Sportplatz zu spielen. Die Ver­anstaltung dient der sportlichen Aktivität und der Geselligkeit und ist vom deutschfranzösischen Freundschaftskreis initi­iert.

Auch die Teilnahme von Jugendlichen ist ausdrücklich er­wünscht. Es wird mit Metallkugeln gespielt; bitte mitbringen, soweit vorhanden. Regelmäßige Treffen sind zukünftig ge­plant.

Freiwillige Feuerwehr Neuhäusel

Am Samstag, dem 26.04.1997, wandert die Einsatzabteilung vom Feuerwehrgerätehaus aus um 14.00 Uhr für ca. 2 Stunden in den heimischen Wäldern. Ziel ist die Hüttenmühle. Alle Kameraden mit Partnerin und Kinder sind zur Teilnahme eingeladen. Die nächste Übung findet am 30.04. um 19.00 Uhr statt.

Tennisclub 1982 Simmem e.V.

Letzter Arbeitseinsatz vor Eröffnung der Tennisplätze

Am Samstag, dem 26. April, ab 09.00 Uhr, besteht letztmalig die Möglichkeit, Arbeitsstunden vor Beginn der Platzeröff­nung abzuleisten.

Anstehende Arbeiten: Raseneinsaat, Aufräumarbeiten Werkzeuge: Schubkarren, Schaufeln, Rechen, Besen usw. Hüttendienst: Der Vorstand weist nochmals darauf hin, daß die Platzbenutzung ab 01.05.1997 nur den Mitgliedern erteilt wird, die zum Hüttendienst bei Marlene Fischer eingetragen sind.

Platzeröffnung: Die Eröffnung unserer Tennisplätze erfolgt wie in jedem Jahr am 1. Mai 1997.

Sportgemeinschaft Neuhäusel

Maiwanderung

Wann waren Sie eigentlich das letzte Mal im Wald spazieren? Was, so lange ist das schon her? Das sollten Sie unbedingt ändern. Machen Sie mit der SG Neuhäusel eine Mai-Wande­rung. Treffpunkt: 1. Mai, 10.00 Uhr, am EDEKA-Parkplatz. Zur Belohnung erwartet Sie nach einer gut zweistündigen Wanderung an der Grillhütte Neuhäusel ein schmackhafter Eintopf, Steaks, Würstchen, Kaffee, Kuchen und natürlich auch ein kühles Bierchen. Da kann man doch nicht widerste­hen, oder?

Wanderung des Jahrgangs 1951-1952

Am 05.07.1997 um 13.00 Uhr, Parkplatz REWE Neuhäusel, bitte vormerken.

Simmern

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8614

Grünabfallbeseitigung

Am 15.04.1997 konnte man in unserer Ortsgemeinde Schred­dermaterial zum Null-Tarif entsorgen.

Am 16.04.1997 war durch die Westerwaldabfallentsorgung in unserer Gemeinde Grünabfallbeseitigung.

Um so unverständlicher ist es, daß einige wenige Unbelehrba­re ihren Grünabfall dennoch in Wald und Flur entsorgen. Gras und Heckenschnitt gehören nicht in Wiesen und Feldwege, ganz abgesehen davon, daß giftiger Tujaabfall auch eine Ge­fahr für weidendes Vieh bedeutet. Ab sofort werden solche Vergehen direkt zur Anzeige gebracht. Ich bitte die Bevölke­rung um Mithilfe.

Erich Schmidt, Ortsbürgermeister

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