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Montabaur

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Nr. 15/97

Öffentl. Bekanntmachungen

Sitzung des Werksausschusses

Die nächste Sitzung des Werksausschusses findet am

Mittwoch, 16. April 1997, um 18.00 Uhr,

im Sitzungssaal - Altbau - II. Etage, statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Bericht des Vorsitzenden

2. Vergabe von Aufträgen

2.1 Heiligenroth, Industriegebiet Erneuerung der Wasserleitung

2.2 Gackenbach-Dies, Hübinger Straße

2.2.1 Erneuerung der Kanalisation

2.2.2 Erneuerung der Wasserleitung

2.3 Verlegung einer Verbindungsleitung von der Monta- baurer Höhe zur Pumpstation Neuhäusel

3. Ergänzung der zusätzlichen Vertragsbedingungen bei Auf­tragsvergaben (Bekämpfung der Schwarzarbeit)

- Antrag der CDU-Fraktion - '

4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Reusch, I. Beigeordneter

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Niederelbert den Ausbau der Ost­straße öffentlich aus.

Leistungsunifang:

I. Straßenbau:

ca. 1.300 m 3 Erdaushub

2.400 to Schottertragschicht

2.000 m 2 Betonverbundpflaster

ca.

ca.

Ca.

600 m Straßenbeleuchtungskabel einschließlich Erdarbeiten

ca. 18 Stück Straßenbeleuchtungsfundamente

H. Entwässerung:

ca. 130 m SB-Rohr DN 300

m. Bewässerung:

ca. 150 m GGG-Rohr DN 100

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 18.04.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordem.

Die Schützgebühr in Höhe von 50,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzah­lung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Donnerstag, 22. Mai 1997,11.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 215, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt.

Montabaur, 07.04.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Bodennutzungshaupterhebung 1997

Ab Ende März 1997 nimmt das statistische Landesamt die Bodennutzungshaupterhebung vor. Sie ist gesetzlich vorge­schrieben und erfaßt

- allgemein, die Nutzung der Bodenflächen untergliedert nach Hauptnutzungs-, Kultur- und Fruchtarten,

- bei repräsentativ ausgewählten Betrieben zusätzlich die Fruchtarten.

(Diese Betriebe werden zusammen mit der Agrarberichter­stattung 1997 befragt.)

Auskunftspflicht besteht für Betriebe mit einer landwirt­schaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens einem Hek­tar oder mit natürlichen Erzeugungseinheiten, die mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeu­gung von 1 ha LF entsprechen sowie für Betriebe mit einer Waldfläche von mindestens einem Hektar. Zum Erhebungsbe­reich der Bodennutzungshaupterhebung gehören ferner Flä­chen eines Bewirtschafters von zusammen mindestens einem Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden sowie alle Flächen, auf denen Reben, Obst, Gemüse, Tabak, Hopfen, Heil- und Gewürzpflanzen, Zier­pflanzen oder Baumschulerzeugnisse für den Verkauf ange­baut werden.

Inhaber oder Leiter von Betrieben, die bis zum 27. März 1997 einen Flächennachweis - Agrarförderung bei der Kreisverwaltung vorlegen, haben die Möglichkeit diese Angaben auch für die Auskunftserteilung im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung zu verwenden. Vor­aussetzung hierfür ist, daß in die Übermittlung der entspre­chenden Daten von der Kreisverwaltung direkt an das stati­stische Landesamt eingewilligt wird. Dies geschieht mit der »Freiwilligen Erklärung im Rahmen der Bodennutzungs­haupterhebung und des Antrages Agrarförderung 1997«, die dem Erhebungsbogen beizufügen ist.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig han­delt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwen­dung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Sitzung des Hauptausschusses

zusammen mit dem Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung sowie dem Umweltbeirat

Siehe Nachtrag auf Seite 34!

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