Montabaur
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Nr. 15/97
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Sitzung des Werksausschusses
Die nächste Sitzung des Werksausschusses findet am
Mittwoch, 16. April 1997, um 18.00 Uhr,
im Sitzungssaal - Altbau - II. Etage, statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Bericht des Vorsitzenden
2. Vergabe von Aufträgen
2.1 Heiligenroth, Industriegebiet Erneuerung der Wasserleitung
2.2 Gackenbach-Dies, Hübinger Straße
2.2.1 Erneuerung der Kanalisation
2.2.2 Erneuerung der Wasserleitung
2.3 Verlegung einer Verbindungsleitung von der Monta- baurer Höhe zur Pumpstation Neuhäusel
3. Ergänzung der zusätzlichen Vertragsbedingungen bei Auftragsvergaben (Bekämpfung der Schwarzarbeit)
- Antrag der CDU-Fraktion - '
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Reusch, I. Beigeordneter
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Niederelbert den Ausbau der Oststraße öffentlich aus.
Leistungsunifang:
I. Straßenbau:
ca. 1.300 m 3 Erdaushub
2.400 to Schottertragschicht
2.000 m 2 Betonverbundpflaster
ca.
ca.
Ca.
600 m Straßenbeleuchtungskabel einschließlich Erdarbeiten
ca. 18 Stück Straßenbeleuchtungsfundamente
H. Entwässerung:
ca. 130 m SB-Rohr DN 300
m. Bewässerung:
ca. 150 m GGG-Rohr DN 100
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 18.04.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordem.
Die Schützgebühr in Höhe von 50,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist ■
Donnerstag, 22. Mai 1997,11.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 215, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt.
Montabaur, 07.04.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Bodennutzungshaupterhebung 1997
Ab Ende März 1997 nimmt das statistische Landesamt die Bodennutzungshaupterhebung vor. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfaßt
- allgemein, die Nutzung der Bodenflächen untergliedert nach Hauptnutzungs-, Kultur- und Fruchtarten,
- bei repräsentativ ausgewählten Betrieben zusätzlich die Fruchtarten.
(Diese Betriebe werden zusammen mit der Agrarberichterstattung 1997 befragt.)
Auskunftspflicht besteht für Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens einem Hektar oder mit natürlichen Erzeugungseinheiten, die mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeugung von 1 ha LF entsprechen sowie für Betriebe mit einer Waldfläche von mindestens einem Hektar. Zum Erhebungsbereich der Bodennutzungshaupterhebung gehören ferner Flächen eines Bewirtschafters von zusammen mindestens einem Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden sowie alle Flächen, auf denen Reben, Obst, Gemüse, Tabak, Hopfen, Heil- und Gewürzpflanzen, Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für den Verkauf angebaut werden.
Inhaber oder Leiter von Betrieben, die bis zum 27. März 1997 einen Flächennachweis - Agrarförderung bei der Kreisverwaltung vorlegen, haben die Möglichkeit diese Angaben auch für die Auskunftserteilung im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung zu verwenden. Voraussetzung hierfür ist, daß in die Übermittlung der entsprechenden Daten von der Kreisverwaltung direkt an das statistische Landesamt eingewilligt wird. Dies geschieht mit der »Freiwilligen Erklärung im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung und des Antrages Agrarförderung 1997«, die dem Erhebungsbogen beizufügen ist.
Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Sitzung des Hauptausschusses
zusammen mit dem Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung sowie dem Umweltbeirat
Siehe Nachtrag auf Seite 34!
“Die Verwaltung informiert”
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Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr
Tel.-Nr...02602/126.232
oder nach Vereinbarung .
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer- Platz benutzen.

