Montabaur
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Nr. 14/97
Ausweislich dieses Programmes erfolgt die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die folgenden Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben:
1. Zuweisung zur Anschaffung einer Orgel.3.000,- DM
2. Zuweisungen für Dorfemeuerungsmaß-
nahmen.3.000,- DM
3. Ausbau der Oststraße.10.000,- DM
4. Straßenbeleuchtungserweiterung.4.000,- DM
5. Bauausgaben Leichenhalle.10.000,- DM
6. Bauausgaben Sport- und Kulturhalle.. 25.000,- DM
7. Bauausgaben Bushaltestelle.10.000,- DM
8. Umbau der ehemaligen Schule.300.000,- DM
Da mi t im Haushaltsjahr 1997 die Gesamtauftragsvergabe erfolgen kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 42.801,- DM veranschlagt.
9. Erwerb von Grundstücken.85.000,- DM
10. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.9.000,— DM
11. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
(Planabrundungsbetrag).156,- DM
12. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt... 279.844,— DM Ordentliche Tilgung 25.315,- DM Sondertilgung 254.529,- DM
Durch diese Tilgungsleistung wird sich der Schuldenstand der Ortsgemeinde Holler zum Jahresende auf 151.852,55 DM belaufen, was dann einer Pro-Kopf-Verschuldung von 144,75 DM entspricht.
Diese Tilgungsleistung leistet aber auch einen Beitrag zur Konsolidierung des Verwaltungshaushaltes (Einsparungen bei Zinsausgaben und ordentlicher Tilgung) dergestalt, daß für die kommenden Jahre wieder eine positive freie Finanzspitze vorhanden sein wird.
Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch die nachste
hend aufgeführten Einnahmen:
1. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.133.150,- DM
2. Einnahmen aus der Veräußerung von
Grundstücken.95.120,- DM
3. Investitionsschlüsselzuweisung.13.441,- DM
4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.25.315,- DM
5. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.... 471.974,- DM
Ausblick 1998 bis 2000
Zuweisungen zur Orgelanschaffung und zur Dorferneuerung, die Erschließung »An der Kehl«, der Umbau der ehemaligen Schule sowie der Ausbau der Lindenstraße bilden mittelfristig die Investitionsschwerpunkte.
Den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung zur Folge ergeben sich hinsichtlich der Finanzierung keine Probleme.
Herzlichen Glückwunsch!
Liebe Kommunionkinder
Im Namen der Ortsgemeinde Holler und des Gemeinderates gratuliere ich Euch herzlich zu Euerer ersten heiligen Kommunion. Wir alle freuen uns mit Euch und wünschen Euch alles Gute, vor allem aber Gottes reichen Segen.
Möge dieser Tag für Euch und Euere Familien zu einem unvergeßlichen Festtag werden.
Euere Ortsbürgermeisterin Margret Flosdorf
Katholisches Pfarramt St. Margaretha
56412 Holler, Telefon 3495
Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch 11.15 bis 12.45 Uhr und nach Vereinbarung, Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 09.30 bis 13.00 Uhr
Seniorennaehmittag in Untershausen
Für den Seniorennachmittag in Untershausen herzliche Einladung an alle Senioren in Holler und Untershausen. Kommen dürfen alle ab Rentenalter, auch mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin. Wir beginnen am 16. April 1997, um 15.00 Uhr, im Bürgerhaus Untershausen. Für Bewirtung wird gesorgt. Gerhard Schumann gibt einen Reisebericht über Schottland. Anmeldung für Untershausen bei Geschwister Becher, Telefon 3536, oder Kath. Pfarramt Holler, Telefon 3495, bis Montag, 7. April 1997. Die Hollerer Senioren melden sich im Pfarramt Holler. Für die Hinfahrt der Hollerer Senioren in Fahrgemeinschaft benötigen wir Privat-PKW’s. Wer einen Fahrdienst übernehmen will, Anruf im Pfarramt. Abfahrt ist um 14.45 Uhr (Kirche); 14.50 Uhr (Oberdorf). Ende der Veranstaltung in Untershausen gegen 17.30 Uhr.
SV »Fortuna« Holler
Alte Herren
Am Samstag, dem 05.04.1997, spielen wir, um 16.30 Uhr, in Holler gegen den TuS Wied. Platzaufbau und Kabinenreinigung: Jochen Stockei und Alex Roth.
_ Stahlhofen _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus
Anordnung
zur Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße Nr. 166 in den Gemarkungen Stahlhofen und Montabaur - Ettersdorf zur Gemeindestraße.
Die im Gebiet der Gemeinde Stahlhofen und der Stadt Montabaur, Ortsteil Ettersdorf, Verbandsgemeinde Montabaur, Westerwaldkreis, Regierungsbezirk Koblenz verlaufende Teilstrecke der Kreisstraße Nr. 166 hat nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße.
Sie wird gemäß § 38 I in Verbindung mit § 3 Nr. 3 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) mit Wirkung vom 01.04.1997 zur Gemeindestraße abgestuft.
Die Abstufungsstrecke verläuft
von NK 5613 068 bis NK 5613 021 von Station 0,003 bis Station 1,897 und ist aus der nachstehend abgedruckten Planskizze ersichtlich.
Station 1.700 F?
Station 1.
Station 0.273
Die Länge der abgestuften Strecke beträgt 1,894 km.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Abstufung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, einzulegen.
Die Abstufungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Ade- nauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden
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