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Montabaur

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Nr. 14/97

sationsmaßnahmen). Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgebracht, so daß eine Auswertung und Beschlußfas­sung hierfür entfiel.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentli­cher Belange trug die Landwirtsehaftskammer Bedenken vor. Diese wurden vom Ortsgemeinderat im Rahmen der gemeind­lichen Abwägung zurückgewiesen.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem in der Sitzung vorliegen­den Entwurf- des Bebauungsplanes zu und beschloß diesen einstimmig als Satzung gemäß §§ 10 Baugesetzbuch, 24 Ge­meindeordnung.

Des weiteren faßte der Ortsgemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse:

- Die Kirmesjugend erhält für ihre Kirmeshemden einen Zu­schuß von jeweils 25 DM.

- Dem Grabaushubunternehmen Müller, Dies, wird ab 01.04.1997 je Grabaushebung ein Betrag von 500 DM ge­zahlt. Bedingung ist, daß dieser Betrag drei Jahre lang nicht erhöht wird.

- Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde gebe­ten, die Kühlhaube für die Leichenhalle auszuschreiben.

Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen

Die Gesangprobe am Freitag, 04.04.1997, fällt wegen Verhin­derung des Dirigenten aus.

Die nächste Probe findet wieder am Freitag, 11.04.1997, zur gewohnten Zeit statt.

Wegen der in Kürze anstehenden öffentlichen Auftritte bitten wir um vollzähliges Erscheinen.

Spinnstube Daubach

Am Montag, 7. April 1997, findet das Treffen der Spinnstuben­frauen, um 19.30 Uhr, im Heimathaus statt. Wer gerne mit uns handarbeiten möchte, ist bei uns herzlich willkommen und gerne gesehen.

Holler

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Holler f vom 11.03.1997

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Be­ratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1997, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.325.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 739.000 DM

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wurde auf 42.801 DM festgesetzt.

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1997 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A.250 v. H.

Grundsteuer B..290 v. H.

Gewerbesteuer.320 v. H.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund...50 DM

für den zweiten Hund.100 DM

für jeden weiteren Hund.... 150 DM.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben.

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Der Rücklagenstand der Ortsgemeinde Holler beläuft sich zum 31.12.1996 auf 866.330,25 DM. Dies ist das Fazit der Haushaltswirtschaft 1996. Ausgehend von einem tatsächli­chen Bestand zum 31.12.1995 von 889.638, 78 DM sollte laut Haushaltsplan 1996 eine Rücklagenentnahme von 258.426,- DM erfolgen, was einem Bestand zum Jahresende von 631.212,78 DM gleichgekommen wäre.

Erhebliche Mehreinnahmen aus Holzverkäufen, aus der Veräußerung von Grundstücken sowie Einsparungen bzw. Verlagerungen von Investitionen haben diesen positiven Trend hervorgerufen.

Die Verschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum Jahres­ende auf 431.696,52 DM. Eine sich hieraus ergebende Pro- Kopf-Verschuldung von 411,53 DM liegt deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 564, DM. Zusammenfassend darf festgestellt werden, daß die finanzielle Grundlage für die Aufstellung des Etats 1997 deutlich günsti­ger ist, als dies nach dem Zahlenwerk des Haushaltes 1996 zu erwarten war.

Haushalt 1997

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf2.064.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.325.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 739.000,- DM.

Zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen werden keine Kredite benötigt. Da aber beabsichtigt ist, Auftragsvergaben vorzunehmen, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 42.801,- DM veranschlagt.

Infolge beantragter Landeszuwendungen ist die Anhebung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer von 300 v. H. auf 320 v. H. erforderlich. Die anderen Steuersätze verändern sich gegen­über dem Vorjahr nicht.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.358.000,- DM um 33.000,- DM auf 1.325.000,- DM. Dies steht im Zusammenhang mit der Tatsache, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes 1996 nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 61.000,- DM erfolgte und für 1997 der Zuführungsbetrag auf 9.000, DM reduziert wird. Günstig beeinflußt hat diese Entwicklung insbesondere die verbesserte Finanzausstattung des Unterabschnittes Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen. Der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes ist ge­prägt von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Sie dominieren wie in all den Vorjahren und stellen mit 62,39 % das Gros der Einnahmen.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde kommen aus

folgenden Bereichen:

Erstattungen, Zuweisungen.17,34 v. H.

Gebühren.4,14 v. H.

Einnahmen aus Verkauf. Mieten, Pachten und sonst. Ver-

waltungs- und Betriebseinnahmen.9,65 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen.6,48 v. H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen, Zuführung vom Vermögens­haushalt)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt Worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichti­gen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausga­ben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 1997:

1. Personalausgaben.31,17%

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.20,01 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen.0,53 %

4. Umlagen.44,09 %

5. Zinsausgaben.2,27 %

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt.1,93 %

Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Holler für das Haus­haltsjahr 1997 errechnet sich mit einem Fehlbedarf von 9.000 DM (Vorjahr: Fehlbedarf61.000 DM). Ein positiver Trend wird erkennbar, der sich in den kommenden Jahren in einer (posi­tiven) freien Finanzspitze ausdrückt.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 17.06.1996 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus erge­benden Vorhaben bestimmen das Volumen.