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Montabaur

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Nr. 14/97

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

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Zerfas, Ortsbürgermeister

Heiligenroth, 26.03.1997

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Illbach« der Ortsgemeinde Heiligenroth hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 25.03.1997 die Änderung, Zusammenfassung und Erweite­rung des Bebauungsplanes »Illbach« beschlossen (s. vorstehen­de öffentliche. Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ih­nen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

vom 07.04. bis 09.05.1997 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Heiligenroth, 26.03.1997

Zerfas, Ortsbürgermeister

Raumordnungsverfahren

für die geplante Verlagerung und gleichzeitige Erweiterung des Baumarktes Knauber und Lidl-Discounters in der Orts­gemeinde Heiligenroth, Verbandsgemeinde Montabaur Bekanntmachung der Bezirksregierung Koblenz

Mit Schreiben vom 18.12.1996 - Az.: 30-433-12-14/S - wurde für die vorgenannten Planungsmaßnahmen das Raumord­nungsverfahren gern. § 18 Landesplanungsgesetz (LP1G) in der Fassung vom 08.02.1977 (GVB1. S. 5 ff.), zuletzt geändert

durch Art. 1 des Landesgesetzes vom 20.12.1994 (GVB1. S. 461 ff.) und Art. 1 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften vom 18.07.1996 (GVB1. S. 268), eingeleitet..

Die im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung für diese Vorhaben vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen mit den Ein- wendem und den am Verfahren beteiligten Gebietskörper­schaften und Trägern öffentlicher Belange sowie der antrag­stellenden Firma besprochen werden.

Der Erörterungstermin findet statt am Dienstag, dem 22. April 1997, um 14.00 Uhr, in der Vogelsanghalle in Hei­ligenroth. ~

Koblenz, den 18.03.1997 Bezirksregierung Koblenz

Im Auftrag Franz-Josef Schmidt

Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBL I. S. 2253) in der geltenden Fassung L Umlegungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat Heiligenroth hatam 18,02.1997 folgen­den Beschluß gefaßt:

Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des BauGB (Landesver­ordnung über die Umlegungsausschüsse) in der jeweils gelten­den Fassung wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Am hohlen Weg - Auf der Schlat« die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Am hohlen Weg«.

Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die Rheinstraße (K 103) und die Bebauung der Flurstücke 1478/3, 1510/10, 1510/5 und 1513/1, im Osten und Süden durch den Mühlgraben und den Schlatweg, im Westen durch die Bebauung der Neustraße.

Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefügten Kartenauszug dargestellt.

Eine Bestandskarte in der alle von der Umlegung betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe Abschnitt VI dieser Bekanntmachung).

In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteile einbezogen:

Gemarkung: Heiligenroth Grundbuchbezirk: Heiligenroth Flur 18

Flurstücke: 1460, 1461, 1462, 1463, 1464, 1465, 1466, 1467, 1468, 1469, 1470, 1472/1, 1475/1, 1478/1, 1478/4, 1481, 1482, 1483,1484,1485,1486/1,1486/2,1487,1488,1489,1490,1491, 1492, 1493, 1494, 1495, 1496, 1497, 1498, 1499, 1500, 1501,

1502, 1503, 1504, 1505, 1506, 1507, 1508, 1509, 1515, 1516,

1517, 1518, 1519, 1520, 1521, 1522, 1523,-1524, 1525, 1526, 1527, 1528, 1529, 1530, 1531, 1532, 1533, 1534, 1535, 1536,

1537, 1538, 1539, 1540, 1541, 1542, 1543, 1544, 1545, 1546,

1547,1548, 4296/2 tlw., 4297/1, 4298/1 tlw., 4299/1.

Flur 49

Flurstücke: 68, 69/1, 72/14 tlw.

H. Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:

1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grund­stücke,

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsge­biet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen

- Rechts an dem Grundstück oder an einem, das Grund­stück belastenden Recht,

- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück,

- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung (Pachtverhältnisse) des Grundstücks berech­tigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grund­stücks beschränkt,

4. die Ortsgemeinde Heiligenroth,

5. die Verbandsgemeinde Montabaur. .

Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt j Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umle- f gungsausschuß zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Be- | schlußfassung über den Umlegungsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen.