Montabaur
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Nr. 14/97
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
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Zerfas, Ortsbürgermeister
Heiligenroth, 26.03.1997
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Illbach« der Ortsgemeinde Heiligenroth hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 25.03.1997 die Änderung, Zusammenfassung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Illbach« beschlossen (s. vorstehende öffentliche. Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 07.04. bis 09.05.1997 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Heiligenroth, 26.03.1997
Zerfas, Ortsbürgermeister
Raumordnungsverfahren
für die geplante Verlagerung und gleichzeitige Erweiterung des Baumarktes Knauber und Lidl-Discounters in der Ortsgemeinde Heiligenroth, Verbandsgemeinde Montabaur Bekanntmachung der Bezirksregierung Koblenz
Mit Schreiben vom 18.12.1996 - Az.: 30-433-12-14/S - wurde für die vorgenannten Planungsmaßnahmen das Raumordnungsverfahren gern. § 18 Landesplanungsgesetz (LP1G) in der Fassung vom 08.02.1977 (GVB1. S. 5 ff.), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Landesgesetzes vom 20.12.1994 (GVB1. S. 461 ff.) und Art. 1 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften vom 18.07.1996 (GVB1. S. 268), eingeleitet..
Die im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung für diese Vorhaben vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen mit den Ein- wendem und den am Verfahren beteiligten Gebietskörperschaften und Trägern öffentlicher Belange sowie der antragstellenden Firma besprochen werden.
Der Erörterungstermin findet statt am Dienstag, dem 22. April 1997, um 14.00 Uhr, in der Vogelsanghalle in Heiligenroth. ~
Koblenz, den 18.03.1997 Bezirksregierung Koblenz
Im Auftrag Franz-Josef Schmidt
Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBL I. S. 2253) in der geltenden Fassung L Umlegungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat Heiligenroth hat’am 18,02.1997 folgenden Beschluß gefaßt:
Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des BauGB (Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse) in der jeweils geltenden Fassung wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Am hohlen Weg - Auf der Schlat« die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Am hohlen Weg«.
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Rheinstraße (K 103) und die Bebauung der Flurstücke 1478/3, 1510/10, 1510/5 und 1513/1, im Osten und Süden durch den Mühlgraben und den Schlatweg, im Westen durch die Bebauung der Neustraße.
Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefügten Kartenauszug dargestellt.
Eine Bestandskarte in der alle von der Umlegung betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe Abschnitt VI dieser Bekanntmachung).
In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteile einbezogen:
Gemarkung: Heiligenroth Grundbuchbezirk: Heiligenroth Flur 18
Flurstücke: 1460, 1461, 1462, 1463, 1464, 1465, 1466, 1467, 1468, 1469, 1470, 1472/1, 1475/1, 1478/1, 1478/4, 1481, 1482, 1483,1484,1485,1486/1,1486/2,1487,1488,1489,1490,1491, 1492, 1493, 1494, 1495, 1496, 1497, 1498, 1499, 1500, 1501,
1502, 1503, 1504, 1505, 1506, 1507, 1508, 1509, 1515, 1516,
1517, 1518, 1519, 1520, 1521, 1522, 1523,-1524, 1525, 1526, 1527, 1528, 1529, 1530, 1531, 1532, 1533, 1534, 1535, 1536,
1537, 1538, 1539, 1540, 1541, 1542, 1543, 1544, 1545, 1546,
1547,1548, 4296/2 tlw., 4297/1, 4298/1 tlw., 4299/1.
Flur 49
Flurstücke: 68, 69/1, 72/14 tlw.
H. Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:
1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen
- Rechts an dem Grundstück oder an einem, das Grundstück belastenden Recht,
- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück,
- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung (Pachtverhältnisse) des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt,
4. die Ortsgemeinde Heiligenroth,
5. die Verbandsgemeinde Montabaur. .
Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt j Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umle- f gungsausschuß zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Be- | schlußfassung über den Umlegungsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen.

