Montabaur
Nr. 13/97
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2. Preiserhöhung für Grabaushub
3. Planfeststellungsverfahren ICE-Neubaustrecke Planfeststellungsabschnitt 73;
»Anhörung wegen beantragter Planänderungen«
4. Vereinbarung mit der Binding-Brauerei über die Belieferung der Löwensteinhalle
5. Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Westerwaldstraße«
6. Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
7. Verschiedenes
8. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit
2. Friedhofsangelegenheit
3. Personalangelegenheit
4. Verschiedenes
56412 Görgeshausen, 24.03.1997 Burkard, Ortsbürgermeister
Schredderplatz geöffnet
Der Schredderplatz ist am
Samstag, dem 05.04.1997, in der Zeit von 13.30 bis 14.30 Uhr, geöffnet.
Ortsansässige können in dieser Zeit ihre Abfälle aus Baumund Heckenschnitt mit einem Durchmesser von max. 10 cm abgeben.
Burkard, Ortsbürgermeister
Kulturamt Westerburg
Öffentliche Bekanntmachung
Pflanzaktion »Mehr Grün durch Flurbereinigung« im Zusammenlegungsverfahren Eppenrod
Im Rahmen des laufenden Zusammenlegungsverfahrens Eppenrod besteht die Möglichkeit, auf den zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken Anpflanzungen zur Verbesserung des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes vorzunehmen. Über die Teilnehmergemeinschaft Eppenrod werden auf Antrag heimische Landschaftsgehölze, Obstbäume, Baumpfähle und Wildverbißschutz kostenlos zur Verfügung gestellt. Pflanzung und weitere Pflege sind vom Eigentümer vorzunehmen.
Die Förderung gilt nur für heimische Laubbaum- und Straucharten (wie Linde, Ahorn, Eiche, Eberesche, Haselnuß, Heckenrose, Schlehe u. a.) sowie für alte Obstbaumsorten (nur Hochstamm): Ein Rechtsanspruch auf eine Gehölzlieferung besteht nicht.
Im Rahmen dieser Aktion stehen den am Verfahren beteiligten Bürgerinnen und Bürgern am Donnerstag, dem 3. April 1997, in der Zeit von 11.00 bis 17.00 Uhr im Gemeindehaus in Eppenrod, der landespflegerische Sachbearbeiter des Kulturamts Westerburg zu einem Informationsgespräch zur Verfügung. An diesem Termin sind Antragsvordrucke sowie Gehölzlisten erhältlich, ebenso wird Hilfestellung bei der Antragstellung angeboten.
Interessierte Teilnehmer können weitere Informationen auch von dem landespflegerischen Sachbearbeiter des Kulturamtes Westerburg, Herrn Schöffel, erhalten (Telefon: 02663/ 29237).
Westerburg, den 14.03.1997
Paul Herz, Leiter des Kulturamts
Grün Weiß Görgeshausen
Senioren
Am Samstag, dem 29.03.1997, spielen wir gegen die SG Ahr- bach/Heiligenroth. Anstoß ist um 15.30 Uhr in Ruppach-Goldhausen.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 19.00 bis '20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 1997 vom 21.03.1997 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 14.03.1997 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf..826.000,- DM
in der Ausgabe auf.......826.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.......362.000,- DM
in der Ausgabe auf.362.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt: ’
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf...41.000 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.■ 253.000 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)...250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)...290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer j
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge- !
halten werden: 1
für den ersten Hund.......60,- DM
für den zweiten Hund....120,- DM
für jeden weiteren Hund.180,- DM j
H.
Genehmigung der Haushaltssatzung 1
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- | Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das j
Haushaltsjahr 1997 wird hiermit erteilt: j
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von......41.000 DM
56410 Montabaur, 14.03.1997 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
m.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.04. bis 10.04.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Großholbach, 21.03.1997 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (S.)
gez. Röther, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

