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Montabaur

Nr. 13/97

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2. Preiserhöhung für Grabaushub

3. Planfeststellungsverfahren ICE-Neubaustrecke Planfest­stellungsabschnitt 73;

»Anhörung wegen beantragter Planänderungen«

4. Vereinbarung mit der Binding-Brauerei über die Beliefe­rung der Löwensteinhalle

5. Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Wester­waldstraße«

6. Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Monta­baur

7. Verschiedenes

8. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheit

2. Friedhofsangelegenheit

3. Personalangelegenheit

4. Verschiedenes

56412 Görgeshausen, 24.03.1997 Burkard, Ortsbürgermeister

Schredderplatz geöffnet

Der Schredderplatz ist am

Samstag, dem 05.04.1997, in der Zeit von 13.30 bis 14.30 Uhr, geöffnet.

Ortsansässige können in dieser Zeit ihre Abfälle aus Baum­und Heckenschnitt mit einem Durchmesser von max. 10 cm abgeben.

Burkard, Ortsbürgermeister

Kulturamt Westerburg

Öffentliche Bekanntmachung

Pflanzaktion »Mehr Grün durch Flurbereinigung« im Zusammenlegungsverfahren Eppenrod

Im Rahmen des laufenden Zusammenlegungsverfahrens Ep­penrod besteht die Möglichkeit, auf den zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken Anpflanzungen zur Verbesserung des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes vorzunehmen. Über die Teilnehmergemeinschaft Eppenrod werden auf An­trag heimische Landschaftsgehölze, Obstbäume, Baumpfähle und Wildverbißschutz kostenlos zur Verfügung gestellt. Pflanzung und weitere Pflege sind vom Eigentümer vorzuneh­men.

Die Förderung gilt nur für heimische Laubbaum- und Straucharten (wie Linde, Ahorn, Eiche, Eberesche, Haselnuß, Heckenrose, Schlehe u. a.) sowie für alte Obstbaumsorten (nur Hochstamm): Ein Rechtsanspruch auf eine Gehölzliefe­rung besteht nicht.

Im Rahmen dieser Aktion stehen den am Verfahren beteiligten Bürgerinnen und Bürgern am Donnerstag, dem 3. April 1997, in der Zeit von 11.00 bis 17.00 Uhr im Gemeindehaus in Eppenrod, der landespflegerische Sachbearbeiter des Kul­turamts Westerburg zu einem Informationsgespräch zur Ver­fügung. An diesem Termin sind Antragsvordrucke sowie Ge­hölzlisten erhältlich, ebenso wird Hilfestellung bei der Antrag­stellung angeboten.

Interessierte Teilnehmer können weitere Informationen auch von dem landespflegerischen Sachbearbeiter des Kulturamtes Westerburg, Herrn Schöffel, erhalten (Telefon: 02663/ 29237).

Westerburg, den 14.03.1997

Paul Herz, Leiter des Kulturamts

Grün Weiß Görgeshausen

Senioren

Am Samstag, dem 29.03.1997, spielen wir gegen die SG Ahr- bach/Heiligenroth. Anstoß ist um 15.30 Uhr in Ruppach-Gold­hausen.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 19.00 bis '20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 1997 vom 21.03.1997 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 14.03.1997 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf..826.000,- DM

in der Ausgabe auf.......826.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.......362.000,- DM

in der Ausgabe auf.362.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf...41.000 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 253.000 DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)...250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)...290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.

3. Die Hundesteuer j

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge- !

halten werden: 1

für den ersten Hund.......60,- DM

für den zweiten Hund....120,- DM

für jeden weiteren Hund.180,- DM j

H.

Genehmigung der Haushaltssatzung 1

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- | Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das j

Haushaltsjahr 1997 wird hiermit erteilt: j

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von......41.000 DM

56410 Montabaur, 14.03.1997 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

m.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.04. bis 10.04.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Großholbach, 21.03.1997 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (S.)

gez. Röther, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.