Einzelbild herunterladen

Montabaur

1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grund­stück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebau­ung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird,

2. Baulasten begründet, geändert oder aufgehoben werden,

3. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesent­lich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grund­stücke vorgenommen werden,

4. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wert­steigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden,

5. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bau­liche Anlagen errichtet oder geändert werden.

Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich ge­nehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortfüh­rung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfü- gungs- und Veränderungssperre nicht berührt.

IV. Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses

Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist beim Kata­steramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, eingerichtet.

V. Vorbereitende Maßnahmen

In der Umlegung »Bäumehesfeld« wird voraussichtlich im April/Mai 1997 mit den örtlichen Vermessungsarbeiten begon­nen. Die Arbeiten werden durch das Katasteramt Montabaur durchgeführt; sei erstrecken sich zunächst auf die Grenzfest­stellung entlang der Verfahrensgrenze, während die Ab­steckung und Abmarkung der neuen Straßen und Baugrund­stücke zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Den Beauftragten der zuständigen Stellen ist gemäß § 209 BauGB zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zutreffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Ver­messungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbei­ten auszuführen.

VI. Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis

In der Bestandskarte und dem Bestandsverzeichnis sind

1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer,

2. die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die im Liegenschaftskataster angegebene Nut­zungsart,

3. die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen

aller Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt. Die Be­standskarte und das Bestandsverzeichnis, mit Ausnahme der im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Be­schränkungen, liegen in der Zeit vom 01.04.1997 bis 30.04.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus. In die im Satz 1 unter lfd. Nr. 3 bezeichneten Teile des Bestandsver­zeichnisses ist die Einsicht nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein Bekanntmachungstext des Umlegungsbeschlusses und ein Duplikat der Bestandskarte können im gleichen Zeitraum auch beim Ortsbürgermeister während der Sprechstunden eingesehen werden.

Der Umlegungsbeschluß gilt am 22.03.1997 als bekanntge­macht.

Rechtsbehelfs belehrung

Gegen den Umlegungsbeschluß (I.) und die vorbereitenden Maßnahmen (V.) kann innerhalb eines Monats nach Bekannt­gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 11.03.1997 (S.)

gez. Reichling, Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Nr. 12/97

Abgrenzung des Umlegungsgebietes »Bäumehesfeld« Gemarkung: Daubach

\®X\V\

\ \\\Y

Westerwaldverein Daubach

Gruppenstunde

Hallo Kinder, im April findet keine übliche Gruppenstunde statt. Dafür laden wir Euch zum Tanzlehrgang in die DJH nach Limburg ein. AJle 6 bis 12jährigen können von Samstag, dem 26.04.1997,14.00 Uhr, bis Sonntag, den 27.04.1997,14.00 Uhr, mitmachen. Wir wollen mit Euch kräftig das Tanzbein schwingen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 30,- DM und wir hoffen, es finden sich wieder Fahrgemeinschaften für die Hin- und Rück­fahrt. Auch Kinder, die sonst nicht so regelmäßig an den Gruppenstunden teilnehmen können, sind herzlich eingela­den.

Bitte meldet Euch bis Dienstag, den 01.04.1997, bei Birgitt oder Beate an.

_ Holler _

Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Mich packt die kalte Wut!

Bei einem Blick in die Abfallgrube auf dem Friedhof hat mich wirklich wieder mal die kalte Wut gepackt: Grablichte, Steck­schwämme in Plastikkörben, Plastiktöpfe usw.!

Direkt neben der Grube stehen die beiden Mülltonnen. Gelb für Plastik, grau für Restabfall. Es kann doch nicht so schwer sein, den Abfall vorschriftsmäßig zu trennen und zu entsorgen. Das Ende vom Lied: Jupp klettert wieder in die Tiefe und sammelt den Dreck zusammen. Muß das denn wirklich sein?

Flosdorf, Ortsbürgermeisterin

Schade, wirklich schade!

Am Samstag fand in der Halle ein Gemeinschaftskonzert der Musikvereine Daubach/Heiligenroth/Holler statt. Der Saal war »gefüllt« mit leeren Stühlen. Wären nicht noch Gäste angereist, dann hätte man die 30 Hollerer in der Halle nicht gefunden. Es tut mir immer weh, zu hören »Was ist denn schon in Holler los?«, aber wenn was »los« ist, dann werden diese Angebote ignoriert.

Das war kein Abend mit »Dicke-Backe-Musik«, sondern drei hochkarätige Blasorchester boten Blasmusik vom Feinsten. Ich habe alle Mitwirkenden, die sich Wochen und Monate

43