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Montabaur

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Nr, 10/97

' _ Kadenbach _

Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr

Telefon und Fax: 02620/633

Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes

der Verbandsgemeinde Montabaur

- Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß '§ 2 Abs. 1 BauGB

- Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Siehe hierzu die Veröffentlichung unter den Verbandsgemein­demitteilungen.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Jahr 1997 vom 04.03.1997 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreis verwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.02.1997 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.297.000,- DM

in der Ausgabe auf.1.297.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 339.000, DM

in der Ausgabe auf.339.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.i. - DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­halten werden:

für den ersten Hund.50, DM

für den zweiten Hund.75,- DM

für jeden weiteren Hund.. 100,- DM

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für

das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 27.02.1997

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

ffl.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.03. bis 19.03.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarheitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16,00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Kadenbach, 04.03.1997 Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach (S.)

Schaa, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 13.02.1997

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge- meinde Montabaur

Der Verbandsgemeinderat hat durch Beschluß vom 15.03.1994 die Einleitung der 8. Änderung des Flächennut­zungsplanes beschlossen. Dieses Verfahren betrifft aus­schließlich das Entwicklungsgebiet der Stadt Montabaur rund um den geplanten ICE-Bahnhof. Die Beteiligung aller Ortsge­meinden an der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist jedoch erforderlich, da die Grundzüge der Gesamtplanung durch dieses Änderungsverfahren berührt werden.

Der Ortsgemeinderat stimmte der 8. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu.

Vergabe der Arbeiten für die Abdeckung des Toilettenvor- raumes in der alten Schule

Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, einer in Neuhäu­sel ansässigen Firma den Auftrag für o. a. Arbeiten zum Preis von 2.966,46 DM zu erteilen.

Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für den Gemar­kungsbereich »In der Au«

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, im Gemarkungs­bereich »In der Au« ein Planänderungsverfahren gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB einzuleiten. Der Rat stimmte mehrheit­lich der Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für den Gemarkungsbereich »In der Au« in der Form zu, wie sie in der Sitzung am 13.02.1997 Vorgelegen hat, jedoch mit folgender Änderung: Wegfall der Einbahnstraßenregelung.

Einstimmig wurde der Beschluß zur Einleitung der vorgezoge­nen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB gefaßt. Im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung werden die Planänderungs­unterlagen auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, um den Bürgern frühzeitig die Gelegenheit zur Einsichtnahme und Stellungnahme zu geben.

Des weiteren wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur beauftragt, die von der Planänderung betroffenen Trä­ger öffentlicher Belange am Planänderungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.

die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefugte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige In­formationen zur Kenntnis gegeben.

Der Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1996 ist als durchaus erfreulich zu bezeichnen. Zum Ausdruck kommt dies