Montabaur
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Nr, 10/97
' _ Kadenbach _
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr
Telefon und Fax: 02620/633
Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes
der Verbandsgemeinde Montabaur
- Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß '§ 2 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Siehe hierzu die Veröffentlichung unter den Verbandsgemeindemitteilungen.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Jahr 1997 vom 04.03.1997 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreis verwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.02.1997 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.1.297.000,- DM
in der Ausgabe auf.1.297.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 339.000,— DM
in der Ausgabe auf.339.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.i. - DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.50,— DM
für den zweiten Hund.75,- DM
für jeden weiteren Hund.. 100,- DM
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für
das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 27.02.1997
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
ffl.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.03. bis 19.03.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarheitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16,00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Kadenbach, 04.03.1997 Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach (S.)
Schaa, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 13.02.1997
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge- meinde Montabaur
Der Verbandsgemeinderat hat durch Beschluß vom 15.03.1994 die Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich das Entwicklungsgebiet der Stadt Montabaur rund um den geplanten ICE-Bahnhof. Die Beteiligung aller Ortsgemeinden an der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist jedoch erforderlich, da die Grundzüge der Gesamtplanung durch dieses Änderungsverfahren berührt werden.
Der Ortsgemeinderat stimmte der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu.
Vergabe der Arbeiten für die Abdeckung des Toilettenvor- raumes in der alten Schule
Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, einer in Neuhäusel ansässigen Firma den Auftrag für o. a. Arbeiten zum Preis von 2.966,46 DM zu erteilen.
Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für den Gemarkungsbereich »In der Au«
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, im Gemarkungsbereich »In der Au« ein Planänderungsverfahren gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB einzuleiten. Der Rat stimmte mehrheitlich der Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« für den Gemarkungsbereich »In der Au« in der Form zu, wie sie in der Sitzung am 13.02.1997 Vorgelegen hat, jedoch mit folgender Änderung: Wegfall der Einbahnstraßenregelung.
Einstimmig wurde der Beschluß zur Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB gefaßt. Im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung werden die Planänderungsunterlagen auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, um den Bürgern frühzeitig die Gelegenheit zur Einsichtnahme und Stellungnahme zu geben.
Des weiteren wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur beauftragt, die von der Planänderung betroffenen Träger öffentlicher Belange am Planänderungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.
die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan beigefugte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben.
Der Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1996 ist als durchaus erfreulich zu bezeichnen. Zum Ausdruck kommt dies

