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Montabaur

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Nr. 9/97

8. Achte Änderung des Flächennutzungsplanes der Ver­bandsgemeinde Montabaur; Zustimmung der Ortsgemein­den gemäß § 67 Abs. 2 GemO

9. Verkehrsberuhigung Hauptstraße

10. Bauleitplanung »Vor der Kreuzwiese«

11. Benutzung des Jugendraumes im Bürgerhaus

12. Beschilderung der Ortsein- und -ausfahrten

13. Verschiedenes

n. Nichtöffentliche Sitzung

1. Niederschrift vom 27.09.1996 (nichtöffentlicher Teil)

2. Friedhofsangelegenheit

3. Verschiedenes

56412 Großholbach, 17.02.1997 Röther, Ortsbürgermeister

Abbau der Telefonzelle nicht zu verhindern

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vor knapp einem Jahr erhielt ich die Nachricht von der Deut­schen Telekom AG, daß die Telefonzelle in unserer Gemeinde abgebaut werden soll, weil ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr zu gewährleisten sei. Die Telekom wies ,darauf hin, daß nahezu in jedem Haushalt ein Telefon sei und auch der Mobil- funk wird immer stärker verbreitet. Deshalb werden die öf­fentlichen Telekommunikationsstellen nur noch in ganz gerin­gem Umfang in Anspruch genommen. Andererseits entstehen hohe Kosten für die Behebung von Schäden, die durch Vanda­lismus entstehen. >

Wir, die Ortsbürgermeister der betroffenen Gemeinden und die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, haben mehr­fach versucht, durch Schreiben und Gespräche die Telekom zu bewegen, die Telefonzelle in unserer Gemeinde zu erhalten. Zuletzt hat am 19.02.1997 ein Gespräch der Ortsbürgermei­ster, der Stadtteilvertreter und der Verbandsgemeindeverwal­tung mit Mitarbeitern der Deutschen Telekom AG stattgefun­den.

Dabei mußten wir zur Kenntnis nehmen, daß die Entscheidung zum Abbau unserer Telefonzelle unumstößlich feststeht. Der Abbau erfolgt im März oder April l997.

Immer wieder wird in der öffentlichen Diskussion daraufhin­gewiesen, daß vor allem ältere Menschen, Behinderte und Personen mit geringem Einkommen auf die Telefonzellen an­gewiesen seien.

Die Deutsche Telekom hat auf die Möglichkeit hingewiesen, einen Sozialanschluß zu beantragen. Die Voraussetzungen für einen solchen Sozialanschluß und die dafür zu zahlenden Grundgebühren ergeben sich aus dem nachfolgenden Text.

Auch wenn ich mir gewünscht hätte, daß die Telefonzelle in unserer Gemeinde erhalten bleibt, sehe ich keine Möglichkeit, den Abbau weiter zu verhindern. Sie dürfen sicher sein, daß von kommunaler Seite alles getan wurde, um die Telefonzelle zu erhalten. Vielleicht kann aber die nachfolgende Information über den Sozialanschluß denjenigen, die bisher kein Telefon im Haus haben, den Schritt erleichtern, sich ein Telefon anzu­schaffen.

Sozialanschluß - wer kann den Sozialanschluß beantragen und was kostet er?

Den sog. Sozialanschluß kann man bei der Informationsstelle der Telekom im Postamt Montabaur oder*# kostenlos - telefo­nisch unter der Nr. 01114 beantragen. Wenn Sie fragen zu dem Sozialanschluß haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbü­ro der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (02602/ 126.124) oder sprechen Sie mich in der Sprechstunde an.

Für den Sozialanschluß gelten folgende Bedingungen:

3 Standardleistung 3.1 Überlassung

Nr.

Leistung

Preis

Artikel-/

ohne

mit

Lei-

USt

USt

stungs-

DM

DM

Nr.

1

Telefonanschlüsse, Grundpreis je An-

21,39

24,60

10110

2

Sozialanschluß

Es wird nur ein Sozialanschluß je - Kunde überlassen. Der Anschluß darf nicht über­wiegend gewerblich gehutzt werden.

Nr.

Leistung

Preis

Artikel-/

ohne

mit

Lei-

USt

USt

stungs-

DM

. DM

Nr.

Der. Sozialanschluß wird auch solchen Kunden überlassen, die mit Angehörigen in Haushaltsgemeinschaft leben, die die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen.

2.1

für Kunden, die von der Rundfunkgebüh-

renpflicht befreit sind, Grundpreis je An-

! 7,82

9,00

10115

Die Kunden müssen nach den landes­rechtlich festgelegten Voraussetzungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rund­funkgebührenpflicht befreit sein oder den Nachweis erbringen, daß sie diese Vor­aussetzungen erfüllen.

Weiterhin wird der Sozialanschluß auch solchen Kunden überlassen, die anstelle der Befreiung von der Rundfunkgebüh­renpflicht den Nachweis erbringen, daß sie alleine wohnen und einen eigenen Haushalt bewirtschaften und

- Empfänger sowohl von Wohngeld als

auch von Altersruhegeld oder einer Rente wegen Berufs- bzto. Erwerbsun­fähigkeit oder von Versorgungsbe­zügen oder einer sonstigen Altersrente sind oder

- Empfänger von Wohngeld als auch von

Witwen- bzw. Witwerrente oder von Witwen- bzw. Witwerversorgungsbe­zügen sind und das 60. Lebensjahr vollendet haben.

2.2

für blinde, gehörlose oder sprachbehin- derte Kunden, denen ein Grad der Behin­derung von mindestens 90 zuerkannt wurde, Grundpreis je Anschluß monat-

4,34

5,00

10155

Stand: 1. September 1996

Winfried Röther, Ortsbürgermeister

Fanfarenzug Husaren Rot-Weiß

Jahreshauptversammlung am 28.02.1997, um 20.00 Uhr, im Bürgerhaus!

Für den 28.02.1997 lädt der Vorstand des Fanfarenzuges alle aktiven und inaktiven Mitglieder zur Jahreshauptversamm­lung ins Bürgerhaus von Großholbäch ein.

Folgende Tagesordnungspunkte sind auf der Versammlung vorgesehen: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Toteneh­rung, 3. Bericht des Schriftführers, 4, Bericht des Kassierers, 5. Entlastung des Kassierers, 6. Wahl der Kassenprüfer, 7. Verschiedenes.

Alte Herren Eisbachtal G. G.

Am Samstag, dem 01.03.1997, beginnt unsere Freiluftsaison mit dem Spiel um 16.00 Uhr bei unseren Sportfreunden in Nistertal. Spielkleidung weiß/rot, Abfahrt: 15.15 Uhr.

Am Samstag, dem 08.03.1997, fahren wir zum Hallenturnier nach Limburg 19, Dort spielen wir in der Heinz-Wolf-Halle nach folgendem Zeitplan: 10.30 Uhr gegen Offheim; 11.30 Uhr gegen Niederbrechen; 12.30 Uhr gegen Burgschwalbach; 14.00 Uhr gegen Ettersdorf; 15.30 Uhr gegen Heringen. Endspiele beginnen um 17.30 Uhr.

__ Heilberscheid _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus : ; -