Montabaur
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Nr. 9/97
8. Achte Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur; Zustimmung der Ortsgemeinden gemäß § 67 Abs. 2 GemO
9. Verkehrsberuhigung Hauptstraße
10. Bauleitplanung »Vor der Kreuzwiese«
11. Benutzung des Jugendraumes im Bürgerhaus
12. Beschilderung der Ortsein- und -ausfahrten
13. Verschiedenes
n. Nichtöffentliche Sitzung
1. Niederschrift vom 27.09.1996 (nichtöffentlicher Teil)
2. Friedhofsangelegenheit
3. Verschiedenes
56412 Großholbach, 17.02.1997 Röther, Ortsbürgermeister
Abbau der Telefonzelle nicht zu verhindern
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vor knapp einem Jahr erhielt ich die Nachricht von der Deutschen Telekom AG, daß die Telefonzelle in unserer Gemeinde abgebaut werden soll, weil ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr zu gewährleisten sei. Die Telekom wies ,darauf hin, daß nahezu in jedem Haushalt ein Telefon sei und auch der Mobil- funk wird immer stärker verbreitet. Deshalb werden die öffentlichen Telekommunikationsstellen nur noch in ganz geringem Umfang in Anspruch genommen. Andererseits entstehen hohe Kosten für die Behebung von Schäden, die durch Vandalismus entstehen. >
Wir, die Ortsbürgermeister der betroffenen Gemeinden und die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, haben mehrfach versucht, durch Schreiben und Gespräche die Telekom zu bewegen, die Telefonzelle in unserer Gemeinde zu erhalten. Zuletzt hat am 19.02.1997 ein Gespräch der Ortsbürgermeister, der Stadtteilvertreter und der Verbandsgemeindeverwaltung mit Mitarbeitern der Deutschen Telekom AG stattgefunden.
Dabei mußten wir zur Kenntnis nehmen, daß die Entscheidung zum Abbau unserer Telefonzelle unumstößlich feststeht. Der Abbau erfolgt im März oder April l997.
Immer wieder wird in der öffentlichen Diskussion daraufhingewiesen, daß vor allem ältere Menschen, Behinderte und Personen mit geringem Einkommen auf die Telefonzellen angewiesen seien.
Die Deutsche Telekom hat auf die Möglichkeit hingewiesen, einen Sozialanschluß zu beantragen. Die Voraussetzungen für einen solchen Sozialanschluß und die dafür zu zahlenden Grundgebühren ergeben sich aus dem nachfolgenden Text.
Auch wenn ich mir gewünscht hätte, daß die Telefonzelle in unserer Gemeinde erhalten bleibt, sehe ich keine Möglichkeit, den Abbau weiter zu verhindern. Sie dürfen sicher sein, daß von kommunaler Seite alles getan wurde, um die Telefonzelle zu erhalten. Vielleicht kann aber die nachfolgende Information über den Sozialanschluß denjenigen, die bisher kein Telefon im Haus haben, den Schritt erleichtern, sich ein Telefon anzuschaffen.
Sozialanschluß - wer kann den Sozialanschluß beantragen und was kostet er?
Den sog. Sozialanschluß kann man bei der Informationsstelle der Telekom im Postamt Montabaur oder*# kostenlos - telefonisch unter der Nr. 01114 beantragen. Wenn Sie fragen zu dem Sozialanschluß haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (02602/ 126.124) oder sprechen Sie mich in der Sprechstunde an.
Für den Sozialanschluß gelten folgende Bedingungen:
3 Standardleistung 3.1 Überlassung
Nr.
Leistung
Preis
Artikel-/
ohne
mit
Lei-
USt
USt
stungs-
DM
DM
Nr.
1
Telefonanschlüsse, Grundpreis je An-
21,39
24,60
10110
2
Sozialanschluß
Es wird nur ein Sozialanschluß je - Kunde überlassen. Der Anschluß darf nicht überwiegend gewerblich gehutzt werden.
Nr.
Leistung
Preis
Artikel-/
ohne
mit
Lei-
USt
USt
stungs-
DM
. DM
Nr.
Der. Sozialanschluß wird auch solchen Kunden überlassen, die mit Angehörigen in Haushaltsgemeinschaft leben, die die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen.
2.1
für Kunden, die von der Rundfunkgebüh-
renpflicht befreit sind, Grundpreis je An-
! 7,82
9,00
10115
Die Kunden müssen nach den landesrechtlich festgelegten Voraussetzungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sein oder den Nachweis erbringen, daß sie diese Voraussetzungen erfüllen.
Weiterhin wird der Sozialanschluß auch solchen Kunden überlassen, die anstelle der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht den Nachweis erbringen, daß sie alleine wohnen und einen eigenen Haushalt bewirtschaften und
- Empfänger sowohl von Wohngeld als
auch von Altersruhegeld oder einer Rente wegen Berufs- bzto. Erwerbsunfähigkeit oder von Versorgungsbezügen oder einer sonstigen Altersrente sind oder
- Empfänger von Wohngeld als auch von
Witwen- bzw. Witwerrente oder von Witwen- bzw. Witwerversorgungsbezügen sind und das 60. Lebensjahr vollendet haben.
2.2
für blinde, gehörlose oder sprachbehin- derte Kunden, denen ein Grad der Behinderung von mindestens 90 zuerkannt wurde, Grundpreis je Anschluß monat-
4,34
5,00
10155
Stand: 1. September 1996
Winfried Röther, Ortsbürgermeister
Fanfarenzug Husaren Rot-Weiß
Jahreshauptversammlung am 28.02.1997, um 20.00 Uhr, im Bürgerhaus!
Für den 28.02.1997 lädt der Vorstand des Fanfarenzuges alle aktiven und inaktiven Mitglieder zur Jahreshauptversammlung ins Bürgerhaus von Großholbäch ein.
Folgende Tagesordnungspunkte sind auf der Versammlung vorgesehen: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Totenehrung, 3. Bericht des Schriftführers, 4, Bericht des Kassierers, 5. Entlastung des Kassierers, 6. Wahl der Kassenprüfer, 7. Verschiedenes.
Alte Herren Eisbachtal G. G.
Am Samstag, dem 01.03.1997, beginnt unsere Freiluftsaison mit dem Spiel um 16.00 Uhr bei unseren Sportfreunden in Nistertal. Spielkleidung weiß/rot, Abfahrt: 15.15 Uhr.
Am Samstag, dem 08.03.1997, fahren wir zum Hallenturnier nach Limburg 19, Dort spielen wir in der Heinz-Wolf-Halle nach folgendem Zeitplan: 10.30 Uhr gegen Offheim; 11.30 Uhr gegen Niederbrechen; 12.30 Uhr gegen Burgschwalbach; 14.00 Uhr gegen Ettersdorf; 15.30 Uhr gegen Heringen. Endspiele beginnen um 17.30 Uhr.
__ Heilberscheid _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus : ; -

