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Montabaur

Erlös für den Kindergarten. Spielecke für Kinder ab 3 Jahren ist vorhanden. Für Ihr leibliches Wohl ist mit Kaffee, Kuchen und Getränken in dieser Zeit bestens gesorgt.

Weitere Informationen: Ute Wittelsberger, 06485/4240, Ange­lika Schmitt, 06485/4170, Dorothe Noll, 06485/4245, Dorothe Thome-Müller, 06485/4771.

Eisbachtaler SF

Samstag, 1. März

15.30 Uhr: SF Eisbachtal - 1. FC Saarbrücken II. Spiel der Oberliga Südwest in Nentershausen.

15.00 Uhr: 1. FC Saarbrücken -A-Junioren SF Eisbachtal. Spiel der Regionalliga Südwest im Stadion Sportfeld in Saar­brücken. Abfahrt des Mannschaftsbusses: 09.45 Uhr in Nen­tershausen.

17.00 Uhr: JSG Mayen/Kirchwald - B-l-Junioren SF Eis­bachtal. Erstes Spiel der Verbandsliga in Mayen.

13.30 Uhr: C-l-Junioren SF Eisbachtal - JSG Heimbach. Spiel der Bezirksliga Ost in Nentershausen.

Sonntag, 2. März

14.30 Uhr: SF Eisbachtal II - SSV Heimbach-Weis. Rhein­landpokal, Spiel der 5. Runde, in Nentershausen.

Girod

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Telefon 06485/4696

St. Jakobus, Girod

St. Jakobus« Girod lädt ein, zum ökumenischen Weltgebetstag der Frauen, Freitag, 07.03., um 19.00 Uhr.

Skat-Club lädt ein

Der Skat-Club lädt am Samstag, dem 1. März 1997, zu einem Schlachtfest ein. Bei »Stedens Jupp« in der Winkelgasse 3 gibt es ab 10.00 Uhr frische Hausmacher Leber- und Blutwurst, Wellfleisch mit Sauerkraut und Metzelsuppe. Alle diese Spe­zialitäten können an Ort und Stelle gegessen oder auch nach Hause mitgenommen werden. Für den aufkommenden Durst ist ebenfalls bestens gesorgt. Also, auf Ihr Leut, zu Stedens Jupp.

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Senioren

Am Sonntag, 02.03.1997, findet um 14.30 Uhr in Girod das Nachholspiel gegen den SV Weidenhahn statt. Zuschauer sind wie immer herzlich willkommen.

Abteilung Kindertanzgruppe-Ministars Achtung Terminvormerkung

Nach den Osterferien will sich die Gruppe verändern!! Das heißt, Mädels und Jungs ab 6 Jahren sind für die Ministars und Interessenten ab 8 bzw. 9 Jahren sind für eine »mittlere Gruppe« gefragt.

Eltern, die sich vorab informieren wollen, sind recht herzlich zur Jahreshauptversammlüng am 14.03.1997, um 20.00 Uhr, ins Gemeindehaus in Girod eingeladen.

Abteilung Alte Herren Mehrtagesausflug 1997

In der Zeit vom 08. bis 11.05.1997 findet unser diesjähriger Ausflug mit'Frau/Freundin nach Wenden im Sauerland statt. Geplant ist ein Besuch der Biggetalsperre, ein Grillnachmittag und ein Freundschaftsspiel sowie als Abschluß ein zünftiger Frühschoppen.

Als Unkostenbeitrag sind pro Person 250,00 DM zu entrichten. Alle aktiven und passiven Mitglieder der AH erhalten ein Anmeldeformular mit detailliertem Programmablauf. Sonsti­ge Interessenten melden sich bei Bernd Meudt oder Klaus Reßmann. ' ''' c iU; " 1

Anmeldeschluß für alle ist der, 10.rz 1997. Hier&ei ist eine Anzahlung von 100,00 DM küentnchteft. Wegen des geplanten

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Nr. 9/97

Freundschaftsspiels wird um eine rege Beteiligung insbeson­dere unserer Aktiven gebeten.

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

Bekanntmachung

gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBL 1. S. 2253) in der geltenden Fassung

I. Umlegungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hat am 24.09.1996 folgen­den Beschluß gefaßt:

Gemäß § 47 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des BauGB (Landesver­ordnung über die Umlegungsausschüsse) in der jeweils gelten­den Fassung wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Verlängerte Westerwaldstraße« die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Verlänger­te Westerwaldstraße«.

Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die L 325, im Osten durch den Weg -2490/2, im Süden durch den Weg 2486/2 und im Westen durch den Weg 2491/2. Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefügten Kartenauszug dargestellt. Eine Bestandskarte, in der alle von der Umlegung betroffenen Flurstücke nachgewie­sen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe Abschnitt VI dieser Bekanntmachung).

In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteile einbezogen:

Gemarkung: Görgeshausen. Grundbuchbezirk: Görges­hausen.

Firn-13

Flurstücke: 1352, 1353, 1354, 1355, 1356, 1357, 1358, 1359, 1360, 1361/2, 1362, 1363, 1364, 1365,1366,1367, 1368, 1369, 1370,1371,1372,1373,1374,1375,1376,2490/1', 2490/2,2495, 2496, 2516, 2517, 2518, 2519 und 2520.

II. Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:

1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grund­stücke,

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsge­biet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen

- Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grund­stück belastenden Recht,

- Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück,

- persönlichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nützung (Pachtverhältnisse) des Grundstücks berech­tigt oder den Verpflichteten in der Nutzung des Grund­stücks beschränkt,

4. die Ortsgemeinde Görgeshausen,

5. die Verbandsgemeinde Montabaur.

Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umle­gungsausschuß zugeht. Die Anmeldung kann bis zur Be­schlußfassung über den Umlegungsplan (§ 66 Abs. 1 BauGB) erfolgen.

Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der Umlegungsausschuß dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachung seines Rechts setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3 BauGB). Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen, sind binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Umlegungsbe­schlusses bei dem Umlegungsausschuß anzumelden.

Werden Rechte erst nach Ablauf eines Monats angemeldet oder nach Ablauf der durch den Umlegungsausschuß gesetz­ten Frist glaubhaft gemacht, so muß der Berechtigte die bis-