Montabaur
Stoffe und Bauweise«, für zukunftsträchtiges Bauen den vorgelegten Bauanträgen beifügen.
Der Örtsgemeinderat beschloß einstimmig, die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu beauftragen, die Anregungen der UBG in das Infoblatt der Verbandsgemeinde einfließen zu lassen.
Anschüttungen/Anpflanzungen entlang der B 49 ausgangs Neuhäusel - Richtung Montabaur
Dem Ortsgemeinderat lagen drei Möglichkeiten eines Lärmschutzes entlang der B 49 ausgangs Neuhäusel - Richtung Montabaur vor:
, 1. Ergänzung der vorhandenen Bepflanzung:
Auf dem Geländestreifen »Montabaurer Straße« haben die Anlieger bereits Bäume und Sträucher gepflanzt. Dazwischen liegen Flächen, die durch zusätzliche Pflanzung geschlossen werden könnten.
2. Schüttung eines Walles:
Auf dem gemeindeeigenen Gelände und auf dem straßenzugehörigen Gelände kann ein Wall geschüttet werden, der an seiner Rückseite (von der Straße gesehen) Pflanzflächen bietet.
3. Aufschüttung der Senke:
Die Senke kann fahrbahnhöhengleich mit Bauaushubmä- terial aufgefüllt werden. Wenn zu den Gartengrundstücken hin ein 0,5 m breiter Streifen nicht überkippt und die Schüttneigung 1:1,5 nicht übersteigt, entsteht eine ca. 5,0 m breite Pflanzfläche.
Nach längerer Diskussion beschloß der Rat einstimmig, vor einer endgültigen Entscheidung für eine der angebotenen Varianten 2 oder 3 folgende Punkte abzuklären:
1. Prüfung, inwieweit das abfließende Oberflächenwasser zur Seite der Anlieger zu einer Beeinträchtigung der Grundstücke führt
2. Abstimmung mit dem Straßenbauamt bezüglich der Durchführbarkeit der Varianten 2 und 3.
Ein in diesem Zusammenhang realisierbarer, zur Zeit fehlender Fußweg entlang der B 49 soll nach erfolgter Prüfung zur Entscheidung gelangen.
Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden
- Unser Dorf hat Zukunft«
Einstimmig (bei 1 Enthaltung) beschlossen die Ratsmitglieder, am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden Unser Dorf hat Zukunft« nicht teilzunehmen.
Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Neuhäusel im Zuge der B 49
Siehe vorne unter »Öffentliche Bekanntmachungen«, Seite 7.
Gemeindeverwaltung Neuhäusel Geschäftsstelle
- Umlegungsausschuß - Katasteramt Montabaur
Bekanntmachung
Der Grenzregelungsbeschluß vom 27.09.1996 Verfahrensbezeichnung: »Hillscheider Straße« ist am 07.02.1997 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.
Die Geldleistungen sind fällig.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Nr. 8/97
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem
Katasteramt Montabaur,
Koblenzer Straße 15,56410 Montabaur
als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist. Montabaur, den 11.02.1997 (S.) Der Vorsitzende
gez. Reichling
Unabhängige Bürgergruppe Neuhäusel e.V. (UBG)
Vortrag über »Alten- und Behindertengerechtes Wohnen«
Am Samstag, dem 01.03.1997, um 15.00 Uhr, berichten in Neuhäusel im evangelischen Gemeindehaus ein Architekt der Landesberatungsstelle sowie eine Ergotherapeutin über die Möglichkeiten der Wohnungsanpassung bei alters- oder behinderungsbedingten Einschränkungen. Neben den Erläuterungen für bauliche Anpassungen'Werden auch einige Hilfsmittel für den täglichen Gebrauch vorgestellt (kleine Ausstellung), die das Leben erleichtern.
Kaffee und Kuchen wird in der Pause angeboten. Der Eintritt ist kostenlos. Veranstalter ist die Unabhängige Bürgergruppe Neuhäusel (UBG).
Katholisches Büdungswerk Westerwald
Neuhäusel
Thema: Ökumenische Bibelwochen in der Fastenzeit Das Markusevangelium
Termine: 26.02./05.03./12.03.1997
jeweils mittwochs, 20,00 Uhr Ort: Neuhäusel, St.-Anna-Haus
Leitung: Pfr. Reinhard Klein, Pfr. Matthias Schmidt, Diakon Helmut Prochaska, Rainer Dämgen Nähere Auskünfte: Volker Seidenfnß, 02620/440.
Vorlesestunde in der Bücherei St. Anna
Unsere Vorlesestunde im Februar bieten wir an am Dienstag, dem 25.02.1997, wie immer um 17.00 Uhr. Vorgestellt wird ein Buch von Ute Keil: »Die Hexe Trudelzahn«.
Hexe Trudelzahn ist der letzte Sproß einer Hexerifamilie. Um dieser Tradition gerecht zu werden, muß sie jeden Tag eine böse Tat begehen. Das ist allerdings mit vielen Schwierigkeiten verbunden.
Seniorenkreis St. Anna, Neuhäusel
Terminänderungen
Mit Rücksicht auf den für den 05.03.1997 angebotenen Einkehrtag für Frauen und Männer unserer Pfarrgemeinde und im Hinblick darauf, daß im März noch der jährliche Seniorennachmittag des Pfarrgemeinderates stattfindet, lassen wir unsere Zusammenkunft im März ausfallen.
Unser Treffen im April verschieben wir wegen der Nähe zu den Feiertagen um eine Woche auf Mittwoch, den 09.04.1997.
Verkehrsverein Neuhäusel e.V.
Wir laden zu unserem Stammtisch am Donnerstag, 27. Februar 1997, ab 19.00 Uhr, in der Gaststätte »Linde« alle Interessierten, auch Nichtmitglieder, recht herzlich ein.
. _ Simmern __
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.....von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02620/8614
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