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Montabaur

Stoffe und Bauweise«, für zukunftsträchtiges Bauen den vor­gelegten Bauanträgen beifügen.

Der Örtsgemeinderat beschloß einstimmig, die Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur zu beauftragen, die Anregun­gen der UBG in das Infoblatt der Verbandsgemeinde einfließen zu lassen.

Anschüttungen/Anpflanzungen entlang der B 49 ausgangs Neuhäusel - Richtung Montabaur

Dem Ortsgemeinderat lagen drei Möglichkeiten eines Lärm­schutzes entlang der B 49 ausgangs Neuhäusel - Richtung Montabaur vor:

, 1. Ergänzung der vorhandenen Bepflanzung:

Auf dem Geländestreifen »Montabaurer Straße« haben die Anlieger bereits Bäume und Sträucher gepflanzt. Dazwi­schen liegen Flächen, die durch zusätzliche Pflanzung ge­schlossen werden könnten.

2. Schüttung eines Walles:

Auf dem gemeindeeigenen Gelände und auf dem straßen­zugehörigen Gelände kann ein Wall geschüttet werden, der an seiner Rückseite (von der Straße gesehen) Pflanzflächen bietet.

3. Aufschüttung der Senke:

Die Senke kann fahrbahnhöhengleich mit Bauaushubmä- terial aufgefüllt werden. Wenn zu den Gartengrundstücken hin ein 0,5 m breiter Streifen nicht überkippt und die Schüttneigung 1:1,5 nicht übersteigt, entsteht eine ca. 5,0 m breite Pflanzfläche.

Nach längerer Diskussion beschloß der Rat einstimmig, vor einer endgültigen Entscheidung für eine der angebotenen Va­rianten 2 oder 3 folgende Punkte abzuklären:

1. Prüfung, inwieweit das abfließende Oberflächenwasser zur Seite der Anlieger zu einer Beeinträchtigung der Grund­stücke führt

2. Abstimmung mit dem Straßenbauamt bezüglich der Durchführbarkeit der Varianten 2 und 3.

Ein in diesem Zusammenhang realisierbarer, zur Zeit fehlen­der Fußweg entlang der B 49 soll nach erfolgter Prüfung zur Entscheidung gelangen.

Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden

- Unser Dorf hat Zukunft«

Einstimmig (bei 1 Enthaltung) beschlossen die Ratsmitglieder, am diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden Unser Dorf hat Zukunft« nicht teilzunehmen.

Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Neuhäusel im Zuge der B 49

Siehe vorne unter »Öffentliche Bekanntmachungen«, Seite 7.

Gemeindeverwaltung Neuhäusel Geschäftsstelle

- Umlegungsausschuß - Katasteramt Montabaur

Bekanntmachung

Der Grenzregelungsbeschluß vom 27.09.1996 Verfahrensbe­zeichnung: »Hillscheider Straße« ist am 07.02.1997 unan­fechtbar geworden.

Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand er­setzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lasten­frei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnis­se sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiese­nen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.

Die Geldleistungen sind fällig.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwal­tungsverfahrensgesetz).

Nr. 8/97

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem

Katasteramt Montabaur,

Koblenzer Straße 15,56410 Montabaur

als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist. Montabaur, den 11.02.1997 (S.) Der Vorsitzende

gez. Reichling

Unabhängige Bürgergruppe Neuhäusel e.V. (UBG)

Vortrag über »Alten- und Behindertengerechtes Wohnen«

Am Samstag, dem 01.03.1997, um 15.00 Uhr, berichten in Neuhäusel im evangelischen Gemeindehaus ein Architekt der Landesberatungsstelle sowie eine Ergotherapeutin über die Möglichkeiten der Wohnungsanpassung bei alters- oder behin­derungsbedingten Einschränkungen. Neben den Erläuterun­gen für bauliche Anpassungen'Werden auch einige Hilfsmittel für den täglichen Gebrauch vorgestellt (kleine Ausstellung), die das Leben erleichtern.

Kaffee und Kuchen wird in der Pause angeboten. Der Eintritt ist kostenlos. Veranstalter ist die Unabhängige Bürgergruppe Neuhäusel (UBG).

Katholisches Büdungswerk Westerwald

Neuhäusel

Thema: Ökumenische Bibelwochen in der Fastenzeit Das Markusevangelium

Termine: 26.02./05.03./12.03.1997

jeweils mittwochs, 20,00 Uhr Ort: Neuhäusel, St.-Anna-Haus

Leitung: Pfr. Reinhard Klein, Pfr. Matthias Schmidt, Diakon Helmut Prochaska, Rainer Dämgen Nähere Auskünfte: Volker Seidenfnß, 02620/440.

Vorlesestunde in der Bücherei St. Anna

Unsere Vorlesestunde im Februar bieten wir an am Dienstag, dem 25.02.1997, wie immer um 17.00 Uhr. Vorgestellt wird ein Buch von Ute Keil: »Die Hexe Trudelzahn«.

Hexe Trudelzahn ist der letzte Sproß einer Hexerifamilie. Um dieser Tradition gerecht zu werden, muß sie jeden Tag eine böse Tat begehen. Das ist allerdings mit vielen Schwierigkei­ten verbunden.

Seniorenkreis St. Anna, Neuhäusel

Terminänderungen

Mit Rücksicht auf den für den 05.03.1997 angebotenen Ein­kehrtag für Frauen und Männer unserer Pfarrgemeinde und im Hinblick darauf, daß im März noch der jährliche Senioren­nachmittag des Pfarrgemeinderates stattfindet, lassen wir unsere Zusammenkunft im März ausfallen.

Unser Treffen im April verschieben wir wegen der Nähe zu den Feiertagen um eine Woche auf Mittwoch, den 09.04.1997.

Verkehrsverein Neuhäusel e.V.

Wir laden zu unserem Stammtisch am Donnerstag, 27. Febru­ar 1997, ab 19.00 Uhr, in der Gaststätte »Linde« alle Interes­sierten, auch Nichtmitglieder, recht herzlich ein.

. _ Simmern __

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.....von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8614

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