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Montabaur

5. Die Förderung von Wohneigentum des Landes Rheinland- Pfalz bedeutet für junge Familien eine weitere Hilfe beim Erwerb eines eigenen Heims. Der erste Förderungsweg kommt vor allem jungen Familien, Alleinstehenden mit

° Kindern und Familien mit Schwerbehinderten zugute. Auch Familien, die eine öffentlich geförderte Mietwohnung freimachen, zählen dazu. Bau- und Aufwendungsdarlehen werden nach bestimmten Kriterien vergeben.

6. Im 2. Förderungsweg werden die Baumaßnahmen einkom­mensschwacher Familien bis zu bestimmten Größen mit Aufwendungsdarlehen gefördert. Die Höhe der Förderung ist von Einkommensgrenzen abhängig. Der Anfangsbetrag

> des Aufwendungsdarlehens beträgt je Quadratmeter för- derbare Wohnfläche 7,50 bis 5,70 Mark.

7. Außerdem hat das Finanzministerium noch ein Sozialbo­den-Programm entwickelt. Gemeinden in Ballungsgebie­ten können günstige Darlehen vom Land erhalten. Damit können sie Baugrundstücke kaufen, erschließen und be­sonders an junge Familien weiterveräußern. Informatio­nen dazu geben die Gemeinde-/Stadtverwaltungen.

Da die Mittel des Landes für die Förderung des Wohneigen- tums begrenzt sind, besteht darauf kein Rechtsanspruch. An­träge erhält man bei Gemeinde-, Verbandsgemeinde-, Kreis- und Stadtverwaltungen.

Naspa mit neuen Öffnungszeiten

Ab 3. Februar 1997 startet die Nassauische Sparkasse mit heuen Öffnungszeiten und bietet damit ihren Kunden in 41 Geschäftsstellen einen erweiterten Service an.

Die City-Geschäftsstellen Wiesbaden, Rheinstraße und We­bergasse, Frankfurt, Zeil, Bad Homburg und Limburg, Neumarkt werden zükühftig von Montag bis Freitag von 09.00 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet sein.

36 weitere Geschäftsstellen im Geschäftsgebiet sehen den Montag als zusätzlichen Dienstleistungsabend vor. Das heißt, diese Geschäftsstellen sind zukünftig montags und donners­tags von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, an den übrigen Tagen von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.

Die Anpassung an die Geschäftszeiten des Einzelhandels, re­sultieren aus einer Befragung, die die Nassauische Sparkasse bei 12.000 Kunden durchgeführt hat. In der Befragung wurden die Wünsche nach den Öffnungszeiten ermittelt und daraus unterschiedliche Öffnungszeitenmodelle entwickelt. Die Mehrzahl der Befragten sprach sich für eine Verlängerung der Öffnungszeiten in die Abendstunden aus.

Das Thema Erreichbarkeit erschöpft sich allerdings nicht mit den Öffnungszeiten. So steht das Telefonbankingteam mon­tags bis freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 08.00 bis 14.00 Uhr für die Entgegennahme vonKundenauf- trägen bereit. Darüber hinaus können mit dem Homebanking- Angebot der Naspa einfache Bankgeschäfte 24 Stunden täglich abgewickelt werden. Über hundert Geldausgäbeautomaten Stehen zusätzlich für die Geldversorgung rund um die Uhr zur Verfügung. Nicht zuletzt können - wie bisher - Beratungsge­spräche nach Terminvereinbarung auch außerhalb der Öff­nungszeiten geführt werden.

Leistungsnachweis gut aufbewahren

Tip für Arbeitslose

Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe sind für die Steuer wichtig. Sie können auf das Jahr bezogen zu einem höheren individuellen Steuersatz führen. Wer eine Einkommenssteuer- erklärung abzugeben hat oder wer einen Lohnsteuerjah­resausgleich durchführen möchte, muß dem Finanzamt eine Bescheinigung über die Leistungen des Arbeitsamtes vorlegen. Darauf hat das Arbeitsamt Montabaur hingewiesen.

Wie das Arbeitsamt weiter mittei-lt, erhalten alle Arbeitslosen, denen zur Zeit Arbeitslosenunterstützung gezahlt wird, in diesen Tagen eine Bescheinigung über die 1996 gezahlten Leistungen. Wer seine Arbeitslosigkeit schon im Laufe des letzten Jahres beendet hat, hat den Leistungsnachweis bereits mit der Einstellung der Zahlung erhalten. Diese Leistungs­nachweise sollten - so der Tip der Leistungsabteilung des Arbeitsamtes - gut aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann ohne sie über eine mögliche Steuerrückzahlung nämlich nicht entscheiden.

Nr. 6/97

Prinz Stefan Hund Prinzessin Katharina L regieren das närrische Volk

Das Kinderprinzenpaar, Prinz Stefan II. von Legostein ünd Prinzessin Katharina I. von Staudtanien regieren in die­sem Jahr über das närrische Volk von Eschelbach.

Der elfjährige Prinz (Stefan Mies) besucht die fünfte Klasse der Anne-Frank-Reälschule in Montabaur. Zu seinen Hob­bys zählen Fußball und Gitarrespielen. In der Pfadfinder­schaft St.-Georg in Montabaur fühlt er sich als Jungpfad­finder ebenfalls sehr wohl.

Aus Staudt kommt die neunjährige Prinzessin (Katharina Heisler). Sie geht in die 4. Klasse der Grundschule Dern­bach. Seit vielen Jahren tanzt sie mit Begeisterung in der Kindergarde des ECV. Zu ihren weiteren Hobbys gehören Fußball und Turnen.

Prinz Stefan II v. Legostein und Prinzessin Katharina I. von Staudtanien fordern von ihren närrischen Untertanen: In Eschelbach sollen Frohsinn und Heiterkeit an allen Fastnachtstagen herrschen. Alle Freunde und Gönner des ECV sollen zu den Veranstaltungen in der Waldbachhalle erscheinen, um ihrem Prinzenpaar zujubeln zu können. Am Fastnachtsamstag wird Kinderfastnacht sein in der Waldbachhalle um 14.11 Uhr. Alle Kinder sollen kommen und sich nach Herzenslust amüsieren.

Am Rosenmontag wird sich das Prinzenpaar ab 14.11 Uhr seinem närrischen Volk beim Rosenmontagzug in Eschel­bach zeigen. Das Kinderprinzenpaar grüßt alle Narren im Namen des ECV mit einem dreifach fröhlichen Helau.

Bereitschaftsdienst

beim Sozialgericht Koblenz eingerichtet

Am Rosenmontag und Fastnachtdienstag ist beim Sozialge­richt Koblenz ein Bereitschaftsdienst jeweils von 09.00 bis 12.00 Uhr eingerichtet.

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