Montabaur
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Nr. 6/97
Katholisches Pfarramt St. Margaretha, Holler
Samstag, 08.02., 17.15 Uhr Beichte
17.45 Uhr Amt für Olga Behrendt, best, von der Nachbarschaft, Amt für Hubert Kremer und Eltern, Amt für Anna und Willi Born, Amt für Manfred Pehl
Mittwoch, 12.02., Aschermittwoch, Fast- und Abstinenztag, 17.45 Uhr Amt für Eheleute Josef und Lisa Keller und Alfred Kleudgen, Amt für Felix Becher - mit Austeilung des Aschenkreuzes
Sonntag, 16.02., 1. Fastensonntag, 09.00 Uhr Jahramt für Anna Alzen, geb. Jelitte und ff Angehörige, Amt für Günther Pehl, Josef und Maria Pehl und tt der,Farn. Leitsch, Amt für Otto Müller und tt Angehörige
Ergebnis der Kollekte für die Renovierung von Kirche und Orgel im Januar: 799,00 DM.
Katholisches Pfarramt St. Wendelin, Stahlhofen
Sonntag, 09.02., 5. Sonntag im Jahreskreis, 09.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde
Donnerstag, 13.02., kein Gottesdienst in Stahlhofen Sonntag, 16.02., 1. Fastensonntag, 10.30 Uhr Dankamt anl. der goldenen Hochzeit der Eheleute Josef und Martha Frink und lebende und tt der Familien Frink und Gerz, Amt für Eheleute Alois und Maria Diel und tt Angehörige, Amt für Eheleute Anton Schäfer und Maria geb. Zell, Amt für Lebende und tt der Farn. Gorontzy, mit Austeilung des Aschenkreuzes
14.30 Uhr Taufe des Ki,ndes Marvin Kaspar
Daubach
Donnerstag, 13.02., 18.00 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde, mit Austeilung des Aschenkreuzes
Katholische Kirchengemeinde St. Laurentius, Nentershausen
Nentershausen
Samstag, 08.02., 18.30 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 09.02., kein Hochamt
Nombom
Sonntag, 09.02., 10.30 Uhr Hochamt Heilberscheid Sonntag, 09.02., 10.30 Uhr Hochamt
Das Pfarrbüro ist am 10. und 11.02.1997 (Fastnacht) geschlossen.
Die Bücherei ist am Dienstag, dem 11.02.1997 (Fastnachtsdienstag) geschlossen.
Katholisches Pfarramt St. Katharina, Niedererbach
Gottesdienstordnung Niedererbach Samstag, 08.02., 18.00 Uhr Vorabendmesse, Amt für Richard und Agnes Kolodziej, Kollekte für Blumenschmuck in der Kirche
Mittwoch, 12.02., Aschermittwoch, 19.00 Uhr Amt für Anna Reusch, Werner Novian und verstorbene Angehörige, Austeilung des Aschenkreuzes
08.00 Uhr Schulgottesdienst Grundschule in Görgeshausen Sonntag, 16.02., 1. Fastensonntag/Kindergottesdienst,
10.30 Uhr Hochamt, Amt für Hermann Reimann und verstorbene Angehörige, Jahramt für Rosa Keil, Kollekte für die neue Orgel
18.00 Uhr Fastenandacht
Gottesdienstordnung Görgeshausen Sonntag, 09.02., 5. Sonntag im Jahreskreis, 09.00 Uhr Hochamt, Amt für Peter und Susanne Reifenscheidt, Amt für Anna Becker und verstorbene Angehörige, Kollekte für die Gemeinde
Dienstag, 11.02., 08.00 Uhr hl. Messe zur schmerzhaften Gottesmutter nach Meinung
Mittwoch, 12.02., Aschermittwoch, 19.00 Uhr Wortgottesdienst, ohne Kommunion, Austeilung des Aschenkreuzes 08.00 Uhr Schulgottesdienst Grundschule in Görgeshausen
Samstag, 15.02., Kindergottesdienst, 18.00 Uhr Vorabendmesse, Amt für Eheleute Jakob und Margarete Rörig, Schwiegertochter Cäcilia und verstorbene Angehörige, Amt für Ingrid Zbick bestellt von der Nachbarschaft, Amt für Christian Rörig und verstorbene Angehörige, Jahramt für Josef Meuer und verstorbene Angehörige, Kollekte für die Gemeinde Sonntag,, 16.02., 1. Fastensonntag, 18.00 Uhr Fastenandacht
Evangelisches Pfarramt Holzappel
Mittwoch, 05.02., 14.30 Uhr Frauenhilfe in Scheidt Donnerstag, 06.02., ab 15.30 Uhr Flöten Samstag, 08.02., 17.00 Uhr Flöten
Sonntag, 09.02., 10.00 Uhr Gottesdienst in Holzappel (Faller) Dienstag, 11.02., 19.00 Uhr Flöten
Pfarramtliche Vertretung bis zum 16.02.: Vikarin K. Faller, Tel. 06436/91061.
“Wissenswertes”
Eigene vier Wände für junge Familien machbar
In Deutschland ist es jungen Familien bisher kaum möglich, Wohneigentum zu erwerben. Die Baukosten liegen im Gegensatz zu Ländern wie Holland und Dänemark im Durchschnitt doppelt so hoch. Das ist eine der Hauptursachen für die mit etwa 40 Prozent in Deutschland vergleichsweise niedrigen Eigentumsquote. Man baut bei unseren Nachbarn solide, aber mit geringeren Qualitätsansprüchen.
Der Bundesbauminister hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Wohnsituation dieser Bevölkerungsgruppe zu verbessern und die Ausstellung »Das junge Haus« initiiert. Sie zeigt als Erlebnis-Schau, daß Bauen zu 2.000 Mark Kosten pro Quadratmeter auch bei uns möglich ist. Die Ausstellung war bisher in Rheinland-Pfalz in Koblenz und Ludwigshafen zu sehen.
Sie wird bis Mitte Oktober 1997 noch an 10 weiteren Orten in . Deutschland gezeigt. Zwei Städte liegen noch nahe bei Rheinland-Pfalz: Leonberg bei Stuttgart, Leo-Center, vom 07. bis 17.05.1997; Frankfurt am Main, Nordwest-Zentrum, vom 11. bis 21.06.1997.
Bauen auch fiir junge Familien möglich
Anhand einfacher Beispiele zeigt die LBS, daß es sich lohnt, statt Miete zu zahlen, Wohneigentum zu erwerben. .Familien mit zwei Kindern können zum Beispiel schon ab rund 1.300 Mark im Monat Fremdmittel von 270.000 Mark finanzieren. Bei drei Kindern beträgt die Rückzahlrate für 280.000 Mark aufgenommenes Geld etwa 1.225 Mark monatlich. Ein ganzer Fächer von staatlichen Hilfen und günstige Rahmenbedingungen, wie niedrige Zinsen auf dem Kapitalmarkt, machen es möglich:
1. Die neue Eigenheimzulage wird innerhalb großzügiger Einkommensgrenzen acht Jahre lang vom Finanzamt gezahlt. Sie beträgt für den Bau oder die Anschaffung einer neuen Immobilie bis zu 5.000 Mark jährlich. Wer gebrauchtes Wohneigentum erwirbt, erhält maximal 2.500 Mark jährlich. Das Baukindergeld wurde um ein Drittel auf jetzt 1.500 Mark je Kind aufgestockt.
2. Die Öko-Zulage für die Anwendung energiesparender Technik erhöht die Grundförderung um jährlich bis zu 500 Mark. Neubauten, die als Niedrigenergiehäuser die Wärmeschutzverordnung um 25 Prozent unterschreiten, werden mit 400 Mark gefördert. Beim Neubau können beide Öko-Zulagen beansprucht werden.
3. Die verbesserte Bausparförderung unterstützt die Bildung von Eigenkapital. Bei der Wohnungsbauprämie wurden die begünstigten Aufwendungen für Ledige und Verheiratete auf 1.000/2.000 Mark erhöht. Die jetzt höheren Einkommensgrenzen, die zum Erhalt der Prämie berechtigen, machen Bausparen für breite Bevölkerungsschichten noch attraktiver.
4. Lastenzuschüsse, die helfen sollen, die Ausgaben für Zins , Tilgung und Bewirtschaftung zu decken, sind von der jeweiligen Situation des Bauherrn abhängig und können die monatlichen Gesamtkosten weiter reduzieren.

